Quarantänekrankheiten der Kartoffel stellen weltweit eine ernst zu nehmende Gefahr für die Kartoffelproduktion dar. Zum Schutz des Kartoffelanbaus müssen daher wirksame Maßnahmen getroffen werden, die das Auftreten der Krankheiten verhindern, vorhandene Befallsherde beseitigen und eine Verschleppung verhindern. Pflanzkartoffeln müssen zum Verbringen in der EU einen Pflanzenpass mit sich führen.
Folgende Krankheiten wurden von der EU als Quarantäneschaderreger eingestuft:
Bakterienkrankheiten:
- Bakterielle Ringfäule der Kartoffel – Clavibacter michiganensis subsp. Sepedonicus
- Schleimkrankheit der Kartoffel – Ralstonia solanacearum
Pilze:
- Kartoffelkrebs – Synchytrium endobioticum
Schädlinge:
- Flohkäfer – Epitrix spp
Nematoden:
- Weiße Kartoffelzystennematode – Globodera pallida
- Gelbe Kartoffelzystennematode – Globodera rostochiensis
Übertragungsmöglichkeiten
- Erden von verseuchten Flächen à Verschleppung durch:
- Maschinen und Geräte
- Düngung mit nicht hygienisierten Gärresten aus Biogasanlagen
- Auf die Ackerflächen zurückgeführte Abfälle
- Befallenes Pflanzmaterial
- Knollenreste
- Durchwuchs befallener Kartoffeln
- Lagerorte, Paletten, Kisten, …
- Übertragung durch Wildkräuter und Kulturpflanzen
- Infektion durch Oberflächenwasser, Abwasser
Bekämpfung / Prophylaxe
Eine direkte Bekämpfung der Quarantäneschaderreger ist derzeit nicht möglich. Umso wichtiger ist eine vorbeugende Hygiene, vor allem in der Pflanzkartoffelproduktion. Im Unterschied zu anderen EU-Ländern dürfen bei uns nur amtlich zertifizierte Kartoffeln angebaut werden.
Durch folgende Vorsichtsmaβnahmen kann das Risiko des Auftretens von Quarantäneschaderreger allerdings erheblich gesenkt werden:
- Anbaupausen / Fruchtfolgen
- Pflanzgutkontrolle / -Qualität
- Anbau von resistenten Sorten
- Befallene Flächen sollten mit Zwischenfrüchten (jedoch keine Wirtspflanzen) bepflanzt werden
- Wenn möglich Trennung von Pflanzkartoffeln und Speise-/ Wirtschaftskartoffeln
- Hygienemaßnahmen
Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung
- Gesundes, anerkanntes Pflanzgut
- Mehrjährige Fruchtfolgen
- Befallene Flächen sollten mit Zwischenfrüchten (jedoch keine Wirtspflanzen) bepflanzt werden, damit ein Verwehen von trockenem befallenem Boden verhindert wird
- Befallenes Material (Erde, Pflanzenreste,…) muss auf dem infizierten Feld verbleiben
- Wenn Möglich Trennung von Pflanzkartoffeln und Speise-/ Wirtschaftskartoffel
- Hygienemaßnahmen
Hygienemaβnahmen
- Kontrolle des Durchwuchses
- Flache Bodenbearbeitung im Herbst, damit die Knollen auf der Bodenoberfläche erfrieren können > Kein Einpflügen
- Chemische Bekämpfung > Zulassung beachten
- Manuelle Entfernung
- Kontrollierte Abfallwirtschaft
- Maschinen und Geräte nach dem Einsatz auf befallenen Flächen gründlich von anhaftender Erde und Pflanzenresten reinigen
- Bei überbetrieblichem Maschineneinsatz: Kontamination für andere Flächen muss ausgeschlossen werden
- Lager-, Verarbeitungs- und Verpackungsflächen müssen von Erde befreit werden