Quarantänekrankheiten stellen weltweit eine ernst zu nehmende Gefahr für Bäume und Wälder dar. Zum deren Schutz müssen daher wirksame Maßnahmen getroffen werden, die das Auftreten der Krankheiten verhindern, vorhandene Befallsherde beseitigen und eine Verschleppung verhindern. Deshalb müssen einige Wirtspflanzen beim Transport in der EU einen Pflanzenpass mit sich führen.
Folgende Krankheiten wurden von der EU als Quarantäneschaderreger eingestuft:
Bakterienkrankheiten:
- Feuerbakterium – Xylella fastidiosa
- Feuerbrand – Erwinia amylovora
- Goldgelbe Vergilbung – Grapevine flavescence dorée Phytoplasme
Pilze:
- Triebsterben an Rhododendron – Phytophtora ramorum
- Pechkrebs an Kiefer – Gibberella circinata (anamorph: Fusarium circinatum)
Schädlinge:
- Citrusbockkäfer – Anoplophora chinensis
- Asiatischer Laubholzbockkäfer – Anoplophora glabripensis
Nematoden:
- Kiefernemathode – Bursaphelenchus xylophilus
Übertragungsmöglichkeiten
- Import von
- befallenem Pflanzmaterial, Saatgut
- befallenem Verpackungsmaterial
- Erden von verseuchten Flächen
- Lokal
- Verschleppung durch Wind, Insekten
- Verschleppung durch Maschinen und Geräte
- Lagerorte, Paletten, Kisten, …
Bekämpfung / Prophylaxe
Eine direkte Bekämpfung der Quarantäneschaderreger ist derzeit oft nicht möglich. Umso wichtiger ist eine vorbeugende Hygiene. Durch folgende Vorsichtsmaβnahmen kann das Risiko des Auftretens von Quarantäneschaderreger allerdings erheblich gesenkt werden:
- Importkontrollen am Eingangsort
- Pflanzgutkontrolle / -Qualität
- Monitoring um ein Auftreten frühzeitig zu erkennen
- Wenn möglich Trennung von neu Importieren Bäumen zu bereits vorhandenen
- Hygienemaßnahmen
Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung
- Importkontrollen am Eingangsort
- Gesundes, anerkanntes Pflanzgut
- Monitoring um ein Auftreten frühzeitig zu erkennen
- Hygienemaßnahmen
Hygienemaβnahmen
- Kontrollierte Abfallwirtschaft
- Maschinen und Geräte nach dem Einsatz auf befallenen Flächen gründlich von anhaftender Erde und Pflanzenresten reinigen
- Bei überbetrieblichem Maschineneinsatz: Kontamination für andere Flächen muss ausgeschlossen werden
- Lager-, Verarbeitungs- und Verpackungsflächen sauberhalten