Die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind in Luxemburg durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sowie durch das Pflanzenschutzmittelgesetz geregelt. Letzteres setzt die europäische Richtlinie (EG) Nr. 2009/128 in nationales Recht um. Basierend auf dem Pflanzenschutzmittelgesetz wurden folgende großherzoglichen Verordnungen erlassen:
- Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mittels Luftfahrzeugen
- Gebührenverordnung
- Öffentlichkeitsbeteiligung für die Ausarbeitung und Änderung des nationalen Aktionsplanes
- Verordnung bezüglich des Verkaufs, der Anwendung und der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
Die Anwendung von für den professionellen Gebrauch zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit sind seit dem 1.1.2021 nur noch Inhabern des neuen „Sprëtzpass“ erlaubt.
Weitere Informationen und Formulare zum Thema „Sprëtzpass“ finden Sie auf der Pflanzenschutzmittel-Internetseite der ASTA.
Kurse zum Erhalt des Sprëtzpass für Pflanzenschutzmittelanwender werden über den Maschinenring angeboten.
Veranstaltungen, die als Weiterbildung im Rahmen des Sprëtzpass anerkannt sind, sind hier gelistet:
- Derzeit sind keine Veranstaltungen geplant.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die bei der Zulassung erteilten Auflagen und Einschränkungen sowie die Hinweise auf dem Pflanzenschutzmitteletikett zu beachten. Diese Auflagen und Einschränkungen dienen vor allem dem Umwelt- und Anwenderschutz.
Weitere Informationen und Vorschriften für Zulassungsinhaber, Verkäufer und/oder Anwender sind auf der Pflanzenschutzmittel-Internetseite der ASTA zu finden.
Spezielle Anwendungs- und Teilverbote von Pflanzenschutzmittelanwendungen werden zusätzlich über die Wasserschutzgesetzgebung erlassen. In ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten gelten gegebenenfalls weitere Auflagen.
Weiterführende Informationen und rechtliche Hinweise können der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes entnommen werden.
Seit Dezember 2017 beschreibt ein nationaler Aktionsplan zur Reduktion der Pflanzenschutzmittel die nationale Politik bezüglich des Einsatzes der Pflanzenschutzmittel.