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  1. Marktfruchtbau

    Die wichtigsten Marktfrüchte sind Getreide, Ölsaaten, Körnerleguminosen und Kartoffeln. Das Getreide ist für die menschliche Ernährung bestimmt (Brotweizen, Brotroggen, Braugerste, Spelzweizen) oder, zu großen Teilen, für die Fütterung der Tiere (Gerste, Triticale, Futterweizen, Hafer, usw.). Die Annahme und Vermarktung der

  2. Die landwirtschaftliche Gesamtrechnung

    Die landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) wird anhand der landwirtschaftlichen Produktionsstatistiken, der Preise für landwirtschaftliche Produkte, der Vorleistungen und sonstigen Kosten (Abschreibungen, Entlohnung der Fremdarbeitskräfte, Zinsen, Mieten und Pachten, …) für den gesamten Sektor Landwirtschaft erstellt. Datenquellen sind die Agrarstatistik und das Buchführungsnetz

  3. Gartenbau

    Der Gartenbau umfasst die Produktion von Gemüse, Obst, Blumen und Zierpflanzen sowie Baumschulen. Die luxemburgische Obst- und Gemüseproduktion deckt nur einen Bruchteil des Inlandkonsums. Größere Anstrengungen werden unternommen, um die regionale Produktion von Qualitätsobst und –gemüse zu fördern, wobei regional

  4. Die landwirtschaftlichen Betriebe

    Informationen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, wie die Flächennutzung, die Viehbestände, die Arbeitskräfte oder die Ausstattung der Betriebe, werden jedes Jahr im April – Mai bei den landwirtschaftlichen Betrieben erhoben. Die im Rahmen der Beihilferegelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) detaillierten

  5. Umwelt und Klima

    Eine starke und wettbewerbsfähige Landwirtschaft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung kann Nahrungsmittel nur unter der Berücksichtigung von Umwelt und Klima herstellen. Das Umweltmonitoring landwirtschaftlicher Betriebe anhand von Buchführungsdaten und speziell auf den Betrieben erhobenen Daten über bestimmte landwirtschaftliche Produktionsmethoden, die

  6. Die landwirtschaftlichen Produktionen

    Die luxemburgische Landwirtschaft ist in erster Linie auf die Rinderhaltung ausgerichtet. Die wichtigsten tierischen Produkte sind Milch, Rindfleisch und Schweinefleisch. Andere tierische Produktionen sind Eier und Geflügel, Ziegenmilch, Schafe und Pferde. Die Fütterung der Rinder basiert auf dem Grünland, welches

  7. Weinbau

    Die Weinberge entlang der Mosel gehören zu einem der nördlichsten Anbaugebiete für Qualitätswein in Europa. Die Weinproduktion hat regional sowie innerhalb des landwirtschaftlichen Sektors in Luxemburg einen hohen Stellenwert. Ein großer Teil der lokalen Wirtschaft des Weinbaugebiets ist eng mit

  8. Gemeinsame Marktorganisation

    Die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU ist durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 geregelt. Diese Verordnung, die seit dem 1. Januar 2014 in Kraft ist

  9. Marktinterventionsmaßnahmen

    Im Gegensatz zu den Direktbeihilfen und der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums werden für Marktmaßnahmen nicht im Vorhinein Mittel aus den nationalen Haushalten vorgesehen. Für den Zeitraum 2014-2020 sind verfügbare Mittel für die Marktpolitik der EU einschließlich der

  10. Wettbewerbsregeln

    Die im Grundvertrag der Europäischen Union festgelegten Wettbewerbsregeln sind auf die Produktion und den Handel mit Agrarerzeugnissen anwendbar. Die Kommission sowie die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedsländer überwachen die Anwendung der Wettbewerbsregeln. Die Kommission kann hierzu Richtlinien erlassen. Die im Grundvertrag (Art

  11. EU Schulobst und Schulmilchprogramm

    Die Schulprogramme sehen eine Beihilfe zur Abgabe von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten an Schulkinder vor. Ziele sind einerseits die Förderung des Absatzes dieser Produkte, andererseits die Förderung einer gesunden Ernährung der Schulkinder. Während das Schulmilchprogramm bereits seit den 70er

  12. Allgemeine Bestimmungen

    Außergewöhnliche Maßnahmen Um effizient und wirksam gegen drohende Marktstörungen vorzugehen, kann die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Marktsituation zu bereinigen. Marktstützungsmaßnahmen Die Kommission kann Marktstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Tierseuchen und dem Vertrauensverlust der Verbraucher infolge von Risiken für

  13. Direkte Einkommensbeihilfen

    Die direkten Einkommensbeihilfen sind wichtige Maßnahmen, die zur Einkommensabsicherung der Landwirte beitragen. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Normen in den Bereichen Umwelt, Nahrungsmittelsicherheit und Tierschutz. Diese jährlichen Zahlungen sind von der Produktion entkoppelt, d.h. die Landwirte sind freier bei

  14. Die Geschichte der Gemeinsamen Agrarpolitik

    Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wurde seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Romvertrag, 1957) von Anfang an geplant und umgesetzt. Sie wurde im Laufe ihrer mehr als 50-jährigen Geschichte progressiv weiterentwickelt. Standen am Anfang die gemeinsamen Marktordnungen für die verschiedenen

  15. Vorschriften für die Vermarktung und Erzeugerorganisationen

    Vermarktungsvorschriften Vermarktungsnormen Für bestimmte Produkte, u.a. für Obst und Gemüse, Eier und Geflügelfleisch, werden Normen für die Vermarktung festgelegt. Für bestimmte Produkte werden Regeln für die Bezeichnung der zum Verkauf angebotenen Produkte erlassen. So sind zum Beispiel die Bezeichnungen

  16. Handel mit Drittländern

    Ein- und Ausfuhrlizenzen Der Import und Export von Waren zwischen der EU und Drittländern kann an die Vorlage von Import- respektive Exportlizenzen, welche von den Zollverwaltungen ausgestellt werden, gebunden sein. Die Freigabe von Lizenzen kann von der Kommission zwecks Regelung

  17. Förderung der ländlichen Entwicklung

    Das ländliche Entwicklungsprogramm setzt die Rahmenbedingungen zur Wettbewerbsfähigkeit auf den landwirtschaftlichen Betrieben und stellt eine Reihe von Maßnahmen für die Erhaltung und die Verbesserung der mit der Landwirtschaft verbundenen Ökosysteme bereit. Andere Aktivitätsbereiche betreffen die Ausgleichszahlungen an Landwirte und das

    • Laufend
    • Weinbau

    Das Flurneuordnungsverfahren umfasst Teile der weinbaulich und landwirtschaftlich zusammenhängend genutzten Flächen der Sektionen A, genannt STADTBREDIMUS und einen geringen Teil der Sektion B, genannt GREIWELDINGEN der Gemeinde Stadtbredimus, sowie einen Teil der Sektion A, genannt BOUS der Gemeinde BOUS. Neben...

  18. Umstrukturierungs- und Rebsortenumstellungsprämie

    Ziel Der Förderzweck der Umstrukturierungsmaßnahmen besteht darin, dass zum einen eine Anpassung der Rebsorten im Betrieb an die aktuelle Marktsituation und an die sich verändernde Klimabedingungen und zum anderen die Verbesserung der Bewirtschaftung der Rebflächen durch Optimierung von Zeilenbreite oder

    • Laufend
    • Landwirtschaft - Forstwirtschaft

    Das Flurneuordnungsverfahren umfasst Teile der Katastersektionen A, D, E der Gemeinde Clerf, sowie D und E der Gemeinde Heinerscheid, und C der Gemeinde Munshausen, sowie ein Teil der Sektion AD der Gemeinde Wincrange, ehemaligen Gemeinde Asselborn. Neben einer möglichst großzügigen

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