Suche

104 gefundene(s) Ergebnis(se) Zuerst ansehen:
  1. Ackerrandstreifen

    Bestimmungen und Verpflichtungen Extensive Nutzung von Parzellen-Randbereichen (oder ganzen Parzellen), die über die Vertragsdauer am gleichen Standort oder auf jährlich wechselnden Flächen umgesetzt werden darf. Prioritäres Schutzziel: Ackerwildkräuter Einhaltung der Grundbedingungen. Keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Mechanische

  2. Mähweideprogramme

    Bestimmungen und Verpflichtungen Diese Flächen werden zunächst ab dem vereinbarten Zeitpunkt  gemäht und danach beweidet. Einhaltung der Grundbedingungen Keine mechanischen Arbeiten zwischen dem 15. April und dem ersten Schnitt Kein Wiesenumbruch, keine Neu- oder Nachsaat; Wild- und Wühlmausschaden kann

  3. Ackerwildkräuter-Schutzäcker

    Bestimmungen und Verpflichtungen Extensive Nutzung auf ganzen Parzellen, unter wissenschaftlicher Begleitung. Bedrohte Ackerwildkräuter müssen bereits vorhanden sein oder können, bei garantiert einheimischer Herkunft, eingebracht werden. Prioritäres Schutzziel: Ackerwildkräuter Einhaltung der Grundbedingungen. Keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Mechanische Unkrautbekämpfung

  4. Blühstreifen / Buntbrachen

    Bestimmungen und Verpflichtungen Einsaat einer festgelegten Blühmischung aus Wild- und Kulturpflanzen auf Parzellen-Randbereichen (oder ganzen Parzellen). Prioritäres Schutzziel: Rebhuhn und sonstige, an den Lebensraum Acker gebundene Tierarten. Einhaltung der Grundbedingungen. Keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Das Programm

  5. Reine Wiesenprogramme

    Bestimmungen und Verpflichtungen Diese Flächen werden ausschließlich ab dem vereinbarten Zeitpunkt gemäht und nicht beweidet. Einhaltung der Grundbedingungen Keine mechanischen Arbeiten zwischen dem 15. April und dem ersten Schnitt Keine Beweidung Kein Wiesenumbruch, keine Neu- oder Nachsaat; Wild- und Wühlmausschaden

  6. Kennartenprogramm

    Bestimmungen und Verpflichtungen Das Kennartenprogramm ist ein ergebnisorientiertes Programm. Die Zahlung der Prämie ist nicht vom Einhalten spezieller Bedingungen abhängig, sondern vom Erreichen eines Zielzustandes, der durch das Vorkommen von leicht zu bestimmenden Grünlandarten ermittelt wird. Drei Transekte von 100

  7. Restaurierung von Magerwiesen in drei Phasen

    Bestimmungen und Verpflichtungen Diese Flächen werden zunächst ausgehagert, dann renaturiert und anschließend extensiv genutzt. Die Umsetzung der Maßnahme wird durch einen Experten begleitet. Einhaltung der Grundbedingungen Nutzung der gesamten Fläche, keine Düngung und kein Einsatz von Pestiziden; Wild- und Wühlmausschaden

  8. Lerchenfenster

    Bestimmungen und Verpflichtungen Schaffung von lichten Bereichen in Winterkulturen durch kleinflächigen Verzicht auf Getreideeinsaat; ansonsten kann der Acker weiter wie gewohnt bewirtschaftet werden. Prioritäres Schutzziel: Feldlerche und sonstige, an den Lebensraum Acker gebundene Tierarten. Einhaltung der Grundbedingungen Der Einsatz von

  9. Reine Weideprogramme

    Bestimmungen und Verpflichtungen Diese Flächen werden ausschließlich beweidet und nicht gemäht. Einhaltung der Grundbedingungen Keine mechanischen Arbeiten zwischen dem 15. April und dem 15. Juni Kein Wiesenumbruch, keine Neu- oder Nachsaat; Wild- und Wühlmausschaden kann nach Anleitung von ANF und

  10. Ganzjährige Beweidung

    Bestimmungen und Verpflichtungen Diese Flächen werden während des gesamten Jahres beweidet, also auch im Winter. Einhaltung der Grundbedingungen Landwirtschaftliche, ökonomische und ökologische Studie im Vorfeld Viehbesatz zwischen 0,5 und 0,8 GVE/ha Minimum 3 ha pro Einzelfläche Keine

  11. Schouluebst

    Das Schulobstprogramm ist ein Projekt zum Thema Obst und Gemüse, welches von der Europäischen Union ins Leben gerufen wurde. In Luxemburg läuft das Projekt seit 2010 unter dem Landwirtschaftsministerium und wird von der Administration des services techniques de l’agriculture (ASTA) ausgeführt.

  12. Schoulmëllech

    Seit dem Schuljahr 2017/2018 erhalten Grundschulen - „écoles fondamentales“- gratis Schulmilch. Um eine gesündere Ernährung zu fördern, beschränkt sich die Schulmilch hier auf die Verteilung von weißer Trinkmilch in 250 ml oder 1 Liter Verpackungen. Die Gemeinden müssen nicht mehr für die Verteilung zuzahlen. Es ist zudem möglich, Biomilch zu denselben Konditionen zu erhalten.

  13. Güllebonus

    Gemäß den Bestimmungen zur zusätzlichen Förderung von Elektrizität aus Biogas kann laut Artikel 27 der Groβherzoglichen Verordnung vom 01.08.2014 jährlich ein Antrag zur Prüfung des jährlichen Anteils von Gülle und Mist zur Gewährung eines Güllebonus bei der ASTA eingereicht

  14. Beihilfen für den Tierhaltungssektor

    Ziel der Beihilfe Die Zucht von Tieren der Arten Rinder und Schweine (in einem geringeren Umfang von Schafen, Ziegen und Equiden) spielt eine wichtige Rolle in der Luxemburger Landwirtschaft. Diese landwirtschaftliche Tätigkeit trägt zur Ernährungssicherheit bei. Die Zucht von Tieren

  15. Beihilfe bei Schäden durch Naturkatastrophen

    Ziel Die Beihilfen dienen dem Ausgleich von materiellen Schäden, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden, zwecks Wiederherstellung des Produktionspotentials. Mittelherkunft Nationales Budget Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Betriebe gemäß der Definition von Artikel 2 des Agrargesetzes. Förderfähige Maßnahmen Einkommensverluste, sowie Schäden an Gebäuden

  16. Verarbeitung personenbezogener Daten

    Am 25. Mai 2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

  17. Biodiversität

    Ziel der Beihilfe Sicherung bzw. Wiederherstellung bedrohter Lebensräume und der an diese gebundenen Tier- und Pflanzenarten. Mittelherkunft LU-Haushalt: 100% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA) Zuwendungsempfänger Landwirte und Winzer, als Bewirtschafter entsprechender Flächen, die eine

  1. Vorherige Seite
  2. Seite  1
  3. Seite  2
  4. Seite  3
  5. Seite  4
  6. Seite  5
  7. ...
  8. Nächste Seite