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  1. Beihilfe für Ertragsausfallversicherungen

    Ziel Die Beihilfe dient zur Förderung des Abschlusses von Ertragsausfallversicherungen im Acker-, Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau, in der Tierhaltung sowie auf Grünlandflächen. Mittelherkunft Nationales Budget. Zuwendungsempfänger Der Zuwendungsempfänger ist ein landwirtschaftlicher Betrieb gemäß der Definition im Artikel 2 des Agrargesetzes...

  2. Direktzahlungen

    Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. Mit diesem Instrument wird die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Sicherung und Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen. Die Auswirkungen der zum Teil erheblichen Schwankungen der

  3. Ausgleichszahlungen

    Hierbei handelt es sich sowohl um Entschädigungen für Erzeuger in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete, als auch für Erzeuger in ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten.

  4. Agrar-Umwelt-Klima Maßnahmen

    Das übergeordnete Ziel der Agrar-Umwelt-Klima Maßnahmen (AUK) ist der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, sowie der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität.

  5. Ankauf von landwirtschaftlichen Gütern

    Ziel Rückerstattung der beim Ankauf von landwirtschaftlichen Gütern auf dem Territorium des Grossherzogtums Luxemburg anfallenden Einschreibe- und Überschreibungsgebühren. Mittelherkunft Nationales Budget Zuwendungsempfänger Die vorgesehene Rückerstattung der Einschreibegebühren gilt für Haupterwerbsbetriebe. Förderfähige Massnahmen Die Einschreibegebühren, welche beim Ankauf von bebauten Grundstücken

  6. Grundversorgung für die Landbevölkerung (M5)

    Ziel der Beihilfe Mit dieser Maßnahme soll nicht nur die wirtschaftliche Grundversorgung sondern auch das soziokulturelle Serviceangebot im ländlichen Raum gefördert werden. Dabei können zum einen öffentliche Auffang-, Empfangs- und Begegnungs-Infrastrukturen in den Landgemeinden und Dörfern geschaffen oder verbessert

  7. Bildung und Kompetenzerwerb

    Ziel der Beihilfe Förderung der beruflichen Fortbildung zwecks Verbesserung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen zur Erfüllung der steigenden beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen. Mittelherkunft Nationales Budget.  Zuwendungsempfänger Personen im Alter zwischen 16 und 40 Jahren, die die Studienbedingungen gemäss

  8. Innovation und Forschung

    Zur Bewältigung künftiger Herausforderungen sind die Landwirte, sowie die Lebensmittelindustrie auf neues Wissen angewiesen, das sie in der Praxis anwenden können. Durch die Förderung von Innovation und Forschung kann die Wettbewerbsfähigkeit unter immer schwieriger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhöht und gleichzeitig

  9. Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen

    Ziel Ziel ist die Schaffung effizienter Strukturen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und damit die Sicherung des Absatzes und der Wertschöpfung für die national erzeugten landwirtschaftlichen Erzeugnisse.   Mittelherkunft Nationales Budget Zuwendungsempfänger Vorhandene oder neu zu schaffende, rechtsfähige

  10. Beratung zur Unternehmensgründung und Betriebsentwicklung (M3)

    Ziel der Beihilfe Diese Maßnahme fördert den Unternehmergeist durch Gründen oder Entwickeln von kleinen und mittleren Unternehmen in der Region. Das Unternehmensangebot soll verbessert und das Wirtschaftsgefüge im ländlichen Raum gestärkt werden. Diese Maβnahme wendet sich an Dienstleister in den

  11. Freizeit- und Tourismusaktivitäten im ländlichen Raum (M4)

    Ziel der Beihilfe Ziel dieser Maßnahme ist eine qualitative Aufwertung des lokalen, öffentlichen Freizeit- und Erholungsangebotes für die Landbevölkerung sowie eine Erweiterung der öffentlichen touristischen Infrastruktur und der Tourismus-Information im ländlichen Raum durch: Schaffen oder Entwickeln von lokalen öffentlichen

  12. Wissenstransfer und Beratung

    Wissensvermittlung, Innovation und Wissensaustausch sind entscheidende Eckpfeiler für die Zukunftsfähigkeit und eine nachhaltige Entwicklung unserer

  13. Sonstige Fördermaßnahmen

    Beihilfe für Ertragsausfallversicherungen Beihilfe bei Schäden durch widrige Witterungsverhältnisse Beihilfe bei Schäden durch Naturkatastrophen

  14. Beihilfen

    Die Förderung der Landwirtschaft, des Weinbaus und des ländlichen Raums ist ein wichtiges Steuerinstrument der europäischen und luxemburgischen Politik. Die vielfältigen Leistungen der Landwirte, der Winzer und anderer Akteure, wie beispielsweise Gemeinden und Klein- und Mittelbetriebe, sind für die Gesellschaft

  15. Betriebshilfe

    Ziel Die Beihilfe dient zur Deckung der tatsächlichen Kosten für die Vertretung eines Landwirts bei Krankheit, Mutterschafts- und Elternurlaub, Todesfall, Weiterbildung  oder Urlaubszeit. Mittelherkunft Nationales Budget. Zuwendungsempfänger Der Zuwendungsempfänger ist ein landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetrieb. Förderfähige Massnahmen Die Betriebshelferkosten für die

  16. Landschaftspflegeprämie

    Ziel der Beihilfe Förderung der Pflege der Landschaft, des natürlichen Lebensraums und einer umweltfreundlichen Landwirtschaft Mittelherkunft EU-Haushalt: 26,3% Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour

  17. Agrar-Umwelt-Klima Maßnahmen

    Die Umsetzung der ELER-Förderung (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) erfolgt durch die Mitgliedstaaten der EU auf der Grundlage sogenannter Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) nach regionalen, respektive ländlichen Gegebenheiten und Problemstellungen. Die Prioritäten 4 und

  18. Biologische Landwirtschaft

    Ziel der Beihilfe Förderung der biologischen Landwirtschaft, des biologischen Wein-, Obst- und Gemüsebaus. Mittelherkunft EU-Haushalt: 26,3% Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture...

  19. Installierungsprämie für Junglandwirte/-Winzer

    Ziel Das Agrargesetz ist das zentrale Programm zur Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderung der Installierung von Junglandwirten bei Übernahme oder der Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebes ist eine der Prioritäten des landwirtschaftlichen Förderprogramms. Diese Förderung ist unabdingbar zur Installierung der

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