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  1. Testbetriebsnetz

    Das landwirtschaftliche Testbetriebsnetz (LTBN) gibt es in seiner aktuellen Form seit 1966. Es geht zurück auf die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft VO-EG 79/65 von 1965, welche die Einführung eines gemeinschaftlichen Testbetriebsnetzes für die Landwirtschaft (Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen – INLB

  2. Instrumente für das Betriebsmanagement

    Die Anwendungen der wirtschaftlichen Buchführung und speziell des LTBN sind vielfältig: sie reichen von Standardauswertungen bis hin zu spezifischen Studien. Sie dienen zu statistischen Zwecken, sind aber in erster Linie auch Instrumente für das Management der landwirtschaftlichen Unternehmen. Das zentrale

  3. Investitionsberatung

    Im Rahmen der Investitionsberatung steht die Abteilung Buchführung und Beratung des SER den Landwirten, Winzern und Gärtnern bei der Planung ihrer Betriebsentwicklung beratend zur Seite und sucht gemeinsam mit den Betriebsleitern nach Möglichkeiten, ihre Unternehmen nachhaltig zu modernisieren und wettbewerbsfähig

  4. Integrierte landwirtschaftliche Beratung (Conseil agricole)

    Landwirtschaftliche Betriebe in schützenswerten Zonen (Wasserschutz, Natura 2000, ausgewiesene Biotope); Betriebe, die zum ersten Mal in die Grünzone aussiedeln und Junglandwirte im Rahmen einer Betriebsübernahme müssem laut Artikel 3 (2) des Gesetzes vom 27. Juni 2016 betreffend die Förderung

  5. Erbschaftsrecht

    Landwirtschaftliche Erbschaftsregelung Bei der Teilung eines landwirtschaftlichen Betriebes der den Bestimmungen des Artikels 815-1, erster Absatz, des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht kann der überlebende Ehegatte oder jeder Erbe, der Miteigentümer ist, beantragen, dass ihm ein landwirtschaftlicher Betrieb, der eine lebensfähige

  6. Pachtrecht

    Die überwiegende Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Luxemburg wird von Landwirten bewirtschaftet, welche Eigentümer ihres Unternehmens sind. Bei der landwirtschaftlichen Betriebsfläche sieht es allerdings anders aus. Da einerseits, die Eigentümer landwirtschaftlicher Gründstücke nur selten geneigt sind, diese zu verkaufen, andererseits

  7. Betriebsvergleich

    Der Betriebsvergleich, welcher direkt vom Jahresabschluss abgeleitet und den Betrieben im letzten Jahresquartal zugesandt wird, ermöglicht dem Betriebsleiter einen Überblick seiner Erfolgsdaten und eine objektive Einschätzung seiner Betriebssituation. Die Buchführungsbetriebe erhalten in diesem Zusammenhang zwei Auswertungen: Benchmarking Das Benchmarking (vorher

  8. Bauen in der Grünzone

    Unter Bauen in Grünzonen versteht man alle Bauten außerhalb des Bebauungsperimeters einer geschlossenen Ortschaft. Der Bebauungsperimeter ist durch den Allgemeinen Bebauungsplan (PAG) ausgewiesen. Die Flächen innerhalb des Bebauungsplans einer geschlossenen Ortschaft sind allgemein für Wohn- und Geschäftszwecke, Industrie und Sportinfrastrukturen

  9. Mehrwertsteuer - Häufig gestellte Fragen

    Art. 58 des luxemburgischen TVA-Gesetzes Ein landwirtschaftliches Produkt kann ab dem 1.1.2015 nur noch einmal während seines gesamten Produktionsprozesses vom „Régime forfaitaire“ in den „Régime normal“ wechseln. Der Produktionsprozess begrenzt sich dabei nicht auf Luxemburg, sondern ist

  10. Betriebsgründung

    Anbei finden Sie die Anleitung zur Vorgehensweise bei der Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs. Sie erhalten weitere Informationen bei den zuständigen Beamten des Service d'économie rurale. Das Formular Antrag auf Beitrittserklärung als Betriebsleiter können Sie sich auf der unten angegebenen...

  11. Meteorologie

    Der agrarmeteorologische Wetterdienst Der agrarmeteorologische Wetterdienst ist eine Abteilung der ASTA. Der Auftrag des Wetterdienstes der ASTA besteht darin, der Landwirtschaft, wetterbedingten Daten, Analysen und Prognosen zur Verfügung zu stellen. Somit können die Witterungseinflüsse auf die landwirtschaftliche Produktion berücksichtigt werden

  12. Flächenantrag - Weinbaukarteierhebung - Strukturerhebung

    Stichdatum: 17. Mai 2021 Stichtag für die Übermittlung der Vorgänge "Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung" sowie "Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe" auf MyGuichet.lu ist Montag, der 17. Mai 2021 (da der 15. Mai 2021 auf einen Samstag fällt). Beihilfeanträge...

  13. Beratung

    Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Beratung für landwirtschaft- und weinbauliche Betriebe ist zweigliedrig organisiert: in eine hauptsächlich staatliche, kostenfreie betriebswirtschaftliche Investitions- und Junglandwirtförderung, sowie eine, bis zu 100% geförderte

  14. Betriebsführung

    Gründung eines Weinbaubetriebes Flächenantrag - Weinbaukarteierhebung - Strukturerhebung Lernvideos zu den einzelnen Schritten und die Aufzeichnung

  15. GIS – Das geographische Informationssystem

    Geodaten für die Landwirtschaft Im Bereich der Landwirtschaft stellen Geodaten eine wichtige Informationsgrundlage dar, da raumbezogene Eigenschaften die landwirtschaftliche Produktion sehr differenziert beeinflussen und parzellenspezifische Maßnahmen erforderlich machen. Geodaten werden sowohl in der landwirtschaftlichen Verwaltung wie auch in Beratung und...

  16. Buchführung

    Der Service d’économie rurale (SER) erstellt rund 840 betriebswirtschaftliche Buchführungen für Landwirte, Winzer und Gärtner. Mit dieser Hilfestellung liefert der SER ein Instrument, das heute unverzichtbar für die landwirtschaftliche Betriebsführung geworden ist. Die Buchführung gibt dem Landwirt jederzeit einen

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