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  1. Fehlerteufel in der elektronischen Antragstellung/Erhebung

    Elektronischer Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung - Verbleibende Fehler in der Anwendung und Ratschläge Bereich Funktion/Daten Beschreibung Ratschlag Geografische Meldung Streifen außer Waldrandstreifen Es kommt zum Systemabsturz bei: Schaffen eines Streifens Aktivierung einer AUKM 043 Löschen des Streifens ohne vorheriges Abspeichern Dieses...

  2. Betriebsgründung

    Anbei finden Sie die Anleitung zur Vorgehensweise bei der Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs. Sie erhalten weitere Informationen bei den zuständigen Beamten des Service d'économie rurale. Das Formular Antrag auf Beitrittserklärung als Betriebsleiter können Sie sich auf der unten angegebenen...

  3. Buchführungspraxis

    Das Buchführungsjahr entspricht dem Kalenderjahr, d.h. es beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Beim Eintritt in die Buchführung werden alle Daten des jeweiligen Betriebes einschließlich der Nebenbetriebe erfasst: Boden, Gebäude, Maschinen, Vieh, Vorräte, Guthaben- und Schuldkonten

  4. Gelegenheitsarbeitskräfte im Weinbau, Gartenbau und in der Landwirtschaft

    Das vorliegende Merkblatt gibt Auskunft über zu beachtenden Formalitäten sowie Hinweise auf gesetzliche Bestimmungen. Nicht ständig beschäftigte Fremdarbeitskräfte oder Gelegenheitsarbeitskräfte werden in der Landwirtschaft und insbesondere im Wein- und Gartenbau  bei saisonal anfallenden  Arbeiten wie Pflanzung und Ernte

  5. Meteorologie

    Der agrarmeteorologische Wetterdienst Der agrarmeteorologische Wetterdienst ist eine Abteilung der ASTA. Der Auftrag des Wetterdienstes der ASTA besteht darin, der Landwirtschaft, wetterbedingten Daten, Analysen und Prognosen zur Verfügung zu stellen. Somit können die Witterungseinflüsse auf die landwirtschaftliche Produktion berücksichtigt werden

  6. Instrumente für das Betriebsmanagement

    Die Anwendungen der wirtschaftlichen Buchführung und speziell des LTBN sind vielfältig: sie reichen von Standardauswertungen bis hin zu spezifischen Studien. Sie dienen zu statistischen Zwecken, sind aber in erster Linie auch Instrumente für das Management der landwirtschaftlichen Unternehmen. Das zentrale

  7. Wirtschaftliche Unternehmensberatung

    Das SER-Beraterteam steht den Landwirten, Winzern und Gärtnern unentgeltlich zur Verfügung für sämtliche Formen der betriebswirtschaftlichen Beratung. Fundiertes Zahlenmaterial, wie es die wirtschaftliche Buchführung liefert, bildet die Basis jeder aussagekräftigen Beratung. Das Beratungsangebot ist so vielfältig wie die tägliche

  8. Investitionsberatung

    Im Rahmen der Investitionsberatung steht die Abteilung Buchführung und Beratung des SER den Landwirten, Winzern und Gärtnern bei der Planung ihrer Betriebsentwicklung beratend zur Seite und sucht gemeinsam mit den Betriebsleitern nach Möglichkeiten, ihre Unternehmen nachhaltig zu modernisieren und wettbewerbsfähig

  9. Integrierte landwirtschaftliche Beratung (Conseil agricole)

    Landwirtschaftliche Betriebe in schützenswerten Zonen (Wasserschutz, Natura 2000, ausgewiesene Biotope); Betriebe, die zum ersten Mal in die Grünzone aussiedeln und Junglandwirte im Rahmen einer Betriebsübernahme müssem laut Artikel 3 (2) des Gesetzes vom 27. Juni 2016 betreffend die Förderung

  10. Genehmigung Naturschutz

    Diese Genehmigung basiert auf dem Gesetz vom 19. Januar 2004 betreffend den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen (Naturschutzgesetz) Hauptanliegen dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Natur, Schutz und Wiederherstellung der Landschaften und der natürlichen Räume, Schutz der Flora

  11. Klasse 4 Großherzogliche Verordnung

    Großherzogliche Verordnung vom 26. Juli 1999 betreffend  allgemeine  Vorschriften der Klasse 4, was die Landwirtschaft betrifft Es muss hier unterschieden werden zwischen Schutz der Umwelt und Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer, der Öffentlichkeit und der Nachbarn. Schutz der

  12. Betriebliche Über- und Durchfahrten

    Im Fall wo ein Wasserlauf eine landwirtschaftliche Nutzfläche durchquert, kann es sinnvoll sein ein Bauwerk zum Überqueren (Brücken) oder Durchqueren (Furte) des Wasserlaufes zu errichten. Die Brücken können so geplant sein, dass sie nur dem Vieh dienen, oder auch für

  13. Erbschaftsrecht

    Landwirtschaftliche Erbschaftsregelung Bei der Teilung eines landwirtschaftlichen Betriebes der den Bestimmungen des Artikels 815-1, erster Absatz, des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht kann der überlebende Ehegatte oder jeder Erbe, der Miteigentümer ist, beantragen, dass ihm ein landwirtschaftlicher Betrieb, der eine lebensfähige

  14. Baugenehmigung Gemeinde

    Diese Genehmigung basiert auf dem Gesetz vom 19. Juli 2004 betreffend die Kommunale Planung und Städteentwicklung Vor Baubeginn muss für jedes Bauvorhaben eine Baugenehmigung der Gemeinde vorliegen, in der das Bauvorhaben stattfindet. Der Genehmigungsantrag muss Auskunft zum Eigentümer, zur genauen

  15. Genehmigung Wasserschutz

    Diese Genehmigung basiert auf dem Gesetz vom 19. Dezember 2008 zum Gewässerschutz und Wasserwirtschaft (Wassergesetz) Hauptanliegen dieses Gesetzes ist sämtliche Maßnahmen zu treffen, um den Zustand der Oberflächen- als auch Grundgewässer zu verbessern und jegliche Verschmutzungen zu verhindern. Das Wassergesetz

  16. Wasserleitungen und Bewässerung

    Ein wichtiges und zugleich nachhaltiges Investitionsvorhaben ist die Anlage einer Wasserleitung in die Viehpferchen zum Tränken der Tiere. Dieses zwar kostenintensive, aber mittelfristig rentables Unterfangen, bringt viele Vorteile mit sich, wie insbesondere: das Bereitstellen von Wasser erster Qualität, in ausreichender

  17. Dränierung

    Das Vorhandensein von vernässten Flächen in Wiesen und Äckern vermindert stark den Ertrag und lässt gleichzeitig die Produktionskosten steigen. Um dem entgegenzuwirken, kann es sinnvoll sein eine Dränierung oder Untergrundlockerung der nassen Flächen vorzunehmen. Einerseits hat dies zum Vorteil, die

  18. Weidewege

    Ziel der Weideprämie (Agrar-Umwelt-Klimamaßnahme) ist die Förderung des Weidegangs von Milchkühen, wodurch eine höhere Biodiversität erhalten bleibt wie zum Beispiel die Erhaltung der Lebensräume vieler Vögel, eine höhere Insektenvielfalt, die Schaffung von Rückzugsräumen für Bodenbrüter, usw. In diesem

  19. Pachtrecht

    Die überwiegende Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Luxemburg wird von Landwirten bewirtschaftet, welche Eigentümer ihres Unternehmens sind. Bei der landwirtschaftlichen Betriebsfläche sieht es allerdings anders aus. Da einerseits, die Eigentümer landwirtschaftlicher Gründstücke nur selten geneigt sind, diese zu verkaufen, andererseits

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