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  1. Registrierung/Zulassung von Futtermittelbetrieben

    Die Futtermittelunternehmer in Luxemburg stellen sicher, dass auf allen ihrer Kontrolle unterstehenden Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, dem mit ihnen im Einklang stehenden nationalen Recht und der guten Verfahrenspraxis vorgegangen wird. Sie stellen insbesondere sicher, dass die einschlägigen

  2. Direktvermarktung

    Erzeuger, welche Lebensmittel tierischer Herkunft auf dem eigenen Hof herstellen, müssen durch die Veterinärverwaltung registriert oder zugelassen werden, wenn sie diese Lebensmittel (zubereitet oder verarbeitet) ab Hof direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die diese Erzeugnisse direkt an

  3. Haltbarkeitsdaten

    Das Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum und das Datum des Einfrierens müssen ebenfalls auf dem Etikett angegeben werden. Bei den Haltbarkeitsdaten ist es wichtig, zwischen dem sogenannten Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum zu unterscheiden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist das Datum, bis zu welchem

  4. Unverpackte Lebensmittel und Internethandel

    Kennzeichnung von unverpackten Lebensmitteln Lebensmittel, welche nicht verpackt angeboten werden oder erst am Verkaufsort auf Kundenwunsch verpackt werden, müssen folgende Kennzeichnung aufweisen: die Verkaufsbezeichnung, eine Liste der enthaltenen Allergene. Kennzeichnung von im Internet verkauften Lebensmitteln Für vorverpackte Lebensmittel, die im

  5. Bio-Kennzeichnung

    Wie kann man sich sicher sein, dass man ein nach biologischen Richtlinien erzeugtes Lebensmittel in den Händen hält? Verschiedene Aspekte müssen in der Antwort auf diese Frage in Betracht gezogen werden: Die synonyme Verwendung der Begriffe „biologisch“ bzw. „ökologisch“, sowie

  6. Kennzeichnung von Bio-Produkten

    Wie kann man sich sicher sein, dass man ein nach biologischen Richtlinien erzeugtes Lebensmittel in den Händen hält? Verschiedene Aspekte müssen in der Antwort auf diese Frage in Betracht gezogen werden: Die synonyme Verwendung der Begriffe „biologisch“ bzw. „ökologisch“, sowie

  7. Rückverfolgbarkeit

    Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit bedeutet, dass der Weg eines Lebensmittels über sämtliche Produktionsetappen bis hin zu seinem Ursprung zurückverfolgt werden kann. Zu diesen Etappen gehören die Herstellung des Lebensmittels auf dem Bauernhof, die Lagerung, der Transport, der Verkauf (im Supermarkt, in

  8. Allergenkennzeichnung

    Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sieht 14 Stoffe vor, welche auf einem Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen. Hierbei handelt es sich um Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Sie sind in dem Zutatenverzeichnis aufzuführen und werden durch

  9. Herkunft von Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch

    Kennzeichnung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen Auf dem Etikett von eingepacktem Rind- oder Kalbfleisch sind folgende Angaben zu machen eine Referenznummer oder ein Referenzcode, mit dem die Verbindung zwischen dem Fleisch und dem Tier bzw. den Tieren gewährleistet wird. Diese Nummer

  10. Zusätzliche Kennzeichnung

    Bei folgenden Lebensmitteln muss die Kennzeichnung zusätzliche Angaben enthalten (Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011): Lebensmittel Kennzeichnung In bestimmten Gasen verpackte Lebensmittel „unter Schutzatmosphäre verpackt“ Lebensmittel, die Süßungsmittel enthalten „mit Süßungsmittel(n)“ „mit Zucker(n) und Süßungsmitteln

  11. Nährwertkennzeichnung

    Folgende Angaben MÜSSEN in der Nährwertdeklaration enthalten sein: Brennwert (kcal und kJ), die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Nährwertdeklaration KÖNNEN auch die Mengen folgender Stoffe angegeben werden: einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte

  12. Kennzeichnung

    Um sich bewusst für ein Lebensmittel entscheiden zu können, muss der Verbraucher die Möglichkeit haben, konkrete Informationen über das betreffende Lebensmittel zu erhalten. Dies wird durch eine präzise und verständliche Kennzeichnung der Lebensmittel gewährleistet. Auch bietet eine korrekte Kennzeichnung Schutz

  13. Eier

    Definitionen Die Definitionen der EU-Verordnungen N° 1234/2007, 589/2008, 852/2004 und 853/2004 sind anwendbar. Qualitätsmerkmale der Eier Eier der Klasse A oder frische Eier Die Schale und die Kutikula, eine sehr dünne Schicht, welche die Eierschale

  14. Fleisch

    In den Industrieländern ist Fleisch als Proteinlieferant ein wichtiger Bestandteil der täglichen Ernährung. Auf EU-Ebene wird Fleisch als essbare Teile der Tiere definiert. Diese Tiere gehören zu verschiedenen Gruppen: Domestizierte Huftierarten:  Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen; Geflügel; Kaninchen; Wild

  15. Fisch

    Unter Fisch oder Fischereierzeugnissen versteht man Salz-und Süßwasserfische, Krustentiere (Hummer, Garnelen, Langusten ...) und lebende Muscheln (Miesmuscheln, Austern, Schnecken ...). In Luxemburg kommen 99 % der verzehrten Fische aus dem Ausland, entweder aus anderen EU- oder Drittländern. Bei jedem verkauften Fisch

  16. Wild

    Die EU-Verordnung 853/2004 sieht eine Einbeziehung aller Akteure der Nahrungskette in der Lebensmittelsicherheit vor. Somit gelten auch Jäger, die Wildfleisch in Verkehr bringen, als Betreiber in der Nahrungsmittelkette. Eine spezielle Schulung wird jedem Jäger angeboten, der eine Qualifikation

  17. Rückstände

    Das Großherzogtum Luxemburg nimmt an einem jährlichen Kontrollprogramm von Rückständen nach der europäischen Richtlinie 96/23 teil. Ein Rückstand ist eine Substanz, welche nach industriellen Prozessen, Verarbeitung oder nach der Verabreichung von veterinärmedizinischen Medikamenten im Lebensmittel zurückbleiben kann.   Proben

  18. Rahmenvorschriften in der biologischen Landwirtschaft

    Private Bio-Anbauverbände quer durch Europa haben den Grundstein für die im Jahr 1991 verabschiedete erste Öko-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft gelegt.     In Luxemburg ist die Abteilung Protection des végétaux der Administration des Services Techniques de l’Agriculture

  19. Nationale Förderungen

    Das Agrargesetz sieht finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für die Teilnahme an Qualitätsprogrammen vor. Diese befolgen das Ziel, einen finanziellen Anreiz für den weiteren Ausbau der Label hinsichtlich Qualität und Nachhaltigkeit zu stellen und sind an das zukünftige Anerkennungsverfahren der Labels gekoppelt (siehe

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