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Jahresbericht
Die Veterinärverwaltung hat zur Aufgabe, das Wohlbefinden der zu wissenschaftlichen Zwecken benutzten Tiere zu verbessern und das Prinzip der 3R (Replace, Reduce, Refine) zu fördern. Die zu erwartende Beeinträchtigung der Versuchstiere wird im Verhältnis zum erwarteten Erkenntnisgewinn für Mensch, Tier
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Nichttechnische Projektzusammenfassungen 2017
Nichttechnische Projektzusammenfassungen 2017
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Transport der Labortiere
Der Transport kann für die Tiere eine belastende Erfahrung sein. Aus diesem Grund müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, um den Tieren jede Art von unnötigem Stress, etwa durch eine ungenügende Belüftung, extreme Temperaturen, eine zu lange Transportdauer oder durch eine
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Nichttechnische Projektzusammenfassungen 2016
Nichttechnische Projektzusammenfassungen 2016
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Abteilung für Lebensmittelkontrolle
Die DAV-Abteilung umfasst folgende Tätigkeitsbereiche: Mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, inklusive Fertiggerichten (Milch und Milchprodukte ausgenommen), Mikrobiologische Untersuchung von Notschlachtungen, Hemmstoffuntersuchungen von Fleisch und Fisch. Das LMVE-DAV untersucht ausschließlich offizielle Proben sowie in Ausnahmefällen Proben von Privatpersonen
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Abteilung für Tierseuchenüberwachung
Die Abteilung für die Tierseuchenüberwachung und Zoonosen (= Krankheiten, die zwischen Mensch und Tier in beide Richtungen übertragen werden können) ist in mehrere Einheiten gegliedert: Sektion (Autopsie) PCR Serologie Mikrobiologie Parasitologie Virologie Das LMVE ist seit dem Jahr 2005 nach ISO
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Nichttechnische Projektzusammenfassung
Die großherzogliche Verordnung vom 11. Januar 2013 schreibt vor, dass für jede Anfrage zur Durchführung von Tierversuchen eine vollständige Dokumentation eingereicht werden muss, die unter anderem eine nichttechnische Projektzusammenfassung enthalten muss. Die nichttechnische Projektzusammenfassung muss die Ziele des Forschungsprojektes wiedergeben
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Tierbestattung
Die Tierbestattung bzw. Tierkörperbeseitigung darf in Luxemburg nur von zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Der Veterinärverwaltung unterliegt die Kontrolle und Zulassung aller Unternehmen, die Tierkörper auf dem Gebiet des Großherzogtums einsammeln und im Ausland einäschern oder entsorgen lassen. Die anfallenden Kosten
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Vorschriften in Luxemburg
Identifikation Alle Hunde müssen vorschriftsmäßig markiert sein und für jedes Tier muss ein gültiger Heimtierausweis vorliegen. Tollwutimpfung Die Tollwutimpfung ist in Luxemburg für Hunde obligatorisch und wird vom durchführenden Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen. Die Dauer der Wirksamkeit der Tollwutimpfung ist
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Verreisen mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU
Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 legen die Bedingungen für die private Einfuhr von Haustieren zu Reisezwecken fest. Es gelten folgende Vorgaben Das Tier muss mittels eines elektronischen Mikrochips identifiziert sein
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Reisen innerhalb der EU mit anderen Tierarten
Für folgende Tierarten ist im Allgemeinen eine tierärztliche Bescheinigung ausreichend, die den guten Gesundheitszustand der Tiere und das Fehlen klinischer Symptome der für diese Tiere in Frage kommenden Krankheiten bestätigt: Nagetiere und Kaninchen, Vögel (alle Arten außer Geflügel, d.h
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Import von Tieren aus Drittländern in die EU zu anderen als Handelszwecken
Bestimmungen zum nichtkommerziellen Import von Hunden, Katzen und Frettchen Um in die EU importiert werden zu können, müssen Hunde, Katzen und Frettchen folgende Voraussetzungen erfüllen: Das Tier muss mittels eines Mikrochips markiert sein, eine Tätowierung wird als Markierung nur anerkannt
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Labortiere
Die Regelungen zum Umgang mit für wissenschaftliche Zwecke benutzten Tieren sind im Règlement grand-ducal du 11 janvier 2013 relatif à la protection des animaux utilisés à des fins scientifiques festgehalten. Jedes Institut, das Tierversuche durchführt, sowie die Züchter und Händler der
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Rückkehr mit einem Haustier (Hund, Katze, Frettchen) in die EU nach Aufenthalt in einem Drittland
Privatpersonen, die sich zeitweise mit ihrem Haustier in einem im Anhang II, Teil 1 und Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 aufgeführten Land (Länder in denen eine Tollwutimpfung ausreichend ist und in denen eine serologische Untersuchung
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Reisen in ein Land außerhalb der EU
Die Regeln für die Einreise mit Haustieren werden von jedem Land separat festgelegt. Der europäische Heimtierausweis wird oftmals als Beleg einer gültigen Tollwutimpfung anerkannt. Oftmals wird eine tierärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Tieres verlangt. Oft wird auch eine Beglaubigung
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Tierwohl
Jeder, der ein Tier hält, ist dazu verpflichtet, es seiner Art entsprechend zu ernähren und zu pflegen und ihm eine angemessene Unterkunft, welche an seine physiologischen und ethologischen Bedürfnisse angepasst ist, zur Verfügung zu stellen. Es ist verboten, einem Tier
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Tierkörperbeseitigung
Mit der Einsammlung der Nutztierkadaver in Luxemburg ist die Aktiengesellschaft „RENDAC C.E.S“ mit Sitz in Lorentzweiler durch eine staatliche Vereinbarung beauftragt. Die Nutztierkadaver und Materialien, welche für die Tierkörperbeseitigung bestimmt sind, werden zunächst durch das Vermittlerzentrum in Schwanenthal
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Rohmilch
Labor für Rohmilchanalytik Das Labor für Rohmilchanalytik gehört zu den Kontroll- und Versuchslaboratorien der ASTA mit Sitz in Ettelbrück. Arbeitsschwerpunkt der Dienststelle ist die Untersuchung der angelieferten Rohmilch der luxemburgischen Milcherzeuger. Bei jeder Abholung der Milch von den Höfen wird
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Hundehaltung
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Identifizierung und Rückverfolgbarkeit
Sowohl die Identifizierung und Eintragung der Nutztiere als auch die Kennzeichnung des Fleisches stellen ein Schlüsselelement der Lebensmittelsicherheit dar. Hierfür ist das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung zuständig. Die grundlegenden Ziele der Identifizierung der Tiere sind ihre Lokalisierung
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