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  1. Jahresbericht

    Die Veterinärverwaltung hat zur Aufgabe, das Wohlbefinden der zu wissenschaftlichen Zwecken benutzten Tiere zu verbessern und das Prinzip der 3R (Replace, Reduce, Refine) zu fördern. Die zu erwartende Beeinträchtigung der Versuchstiere wird im Verhältnis zum erwarteten Erkenntnisgewinn für Mensch, Tier

  2. Transport der Labortiere

    Der Transport kann für die Tiere eine belastende Erfahrung sein. Aus diesem Grund müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, um den Tieren jede Art von unnötigem Stress, etwa durch eine ungenügende Belüftung, extreme Temperaturen, eine zu lange Transportdauer oder durch eine

  3. Abteilung für Lebensmittelkontrolle

    Die DAV-Abteilung umfasst folgende Tätigkeitsbereiche: Mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, inklusive Fertiggerichten (Milch und Milchprodukte ausgenommen), Mikrobiologische Untersuchung von Notschlachtungen, Hemmstoffuntersuchungen von Fleisch und Fisch. Das LMVE-DAV untersucht ausschließlich offizielle Proben sowie in Ausnahmefällen Proben von Privatpersonen

  4. Abteilung für Tierseuchenüberwachung

    Die Abteilung für die Tierseuchenüberwachung und Zoonosen (= Krankheiten, die zwischen Mensch und Tier in beide Richtungen übertragen werden können) ist in mehrere Einheiten gegliedert: Sektion (Autopsie) PCR Serologie Mikrobiologie Parasitologie Virologie Das LMVE ist seit dem Jahr 2005 nach ISO

  5. Nichttechnische Projektzusammenfassung

    Die großherzogliche Verordnung vom 11. Januar 2013 schreibt vor, dass für jede Anfrage zur Durchführung von Tierversuchen eine vollständige Dokumentation eingereicht werden muss, die unter anderem eine nichttechnische Projektzusammenfassung enthalten muss. Die nichttechnische Projektzusammenfassung muss die Ziele des Forschungsprojektes wiedergeben

  6. Tierbestattung

    Die Tierbestattung bzw. Tierkörperbeseitigung darf in Luxemburg nur von zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Der Veterinärverwaltung unterliegt die Kontrolle und Zulassung aller Unternehmen, die Tierkörper auf dem Gebiet des Großherzogtums einsammeln und im Ausland einäschern oder entsorgen lassen. Die anfallenden Kosten

  7. Vorschriften in Luxemburg

    Identifikation Alle Hunde müssen vorschriftsmäßig markiert sein und für jedes Tier muss ein gültiger Heimtierausweis vorliegen. Tollwutimpfung Die Tollwutimpfung ist in Luxemburg für Hunde obligatorisch und wird vom durchführenden Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen. Die Dauer der Wirksamkeit der Tollwutimpfung ist

  8. Verreisen mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU

    Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 legen die Bedingungen für die private Einfuhr von Haustieren zu Reisezwecken fest. Es gelten folgende Vorgaben Das Tier muss mittels eines elektronischen Mikrochips identifiziert sein

  9. Reisen innerhalb der EU mit anderen Tierarten

    Für folgende Tierarten ist im Allgemeinen eine tierärztliche Bescheinigung ausreichend, die den guten Gesundheitszustand der Tiere und das Fehlen klinischer Symptome der für diese Tiere in Frage kommenden Krankheiten bestätigt: Nagetiere und Kaninchen, Vögel (alle Arten außer Geflügel, d.h

  10. Labortiere

    Die Regelungen zum Umgang mit für wissenschaftliche Zwecke benutzten Tieren sind im Règlement grand-ducal du 11 janvier 2013 relatif à la protection des animaux utilisés à des fins scientifiques festgehalten. Jedes Institut, das Tierversuche durchführt, sowie die Züchter und Händler der

  11. Reisen in ein Land außerhalb der EU

    Die Regeln für die Einreise mit Haustieren werden von jedem Land separat festgelegt. Der europäische Heimtierausweis wird oftmals als Beleg einer gültigen Tollwutimpfung anerkannt. Oftmals wird eine tierärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Tieres verlangt. Oft wird auch eine Beglaubigung

  12. Tierwohl

    Jeder, der ein Tier hält, ist dazu verpflichtet, es seiner Art entsprechend zu ernähren und zu pflegen und ihm eine angemessene Unterkunft, welche an seine physiologischen und ethologischen Bedürfnisse angepasst ist, zur Verfügung zu stellen. Es ist verboten, einem Tier

  13. Tierkörperbeseitigung

    Mit der Einsammlung der Nutztierkadaver in Luxemburg ist die Aktiengesellschaft „RENDAC C.E.S“ mit Sitz in Lorentzweiler durch eine staatliche Vereinbarung beauftragt. Die Nutztierkadaver und Materialien, welche für die Tierkörperbeseitigung bestimmt sind, werden zunächst durch das Vermittlerzentrum in Schwanenthal

  14. Rohmilch

    Labor für Rohmilchanalytik Das Labor für Rohmilchanalytik gehört zu den Kontroll- und Versuchslaboratorien der ASTA mit Sitz in Ettelbrück. Arbeitsschwerpunkt der Dienststelle ist die Untersuchung der angelieferten Rohmilch der luxemburgischen Milcherzeuger. Bei jeder Abholung der Milch von den Höfen wird

  15. Identifizierung und Rückverfolgbarkeit

    Sowohl die Identifizierung und Eintragung der Nutztiere als auch die Kennzeichnung des Fleisches stellen ein Schlüsselelement der Lebensmittelsicherheit dar. Hierfür ist das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung zuständig. Die grundlegenden Ziele der Identifizierung der Tiere sind ihre Lokalisierung

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