Potenziell gefährliche Hunde

Folgende Hunderassen werden als potenziell gefährlich eingestuft:

  • Staffordshire Bullterrier,
  • (English) Mastiff,
  • American Staffordshire Terrier,
  • Tosa,
  • Hunde die den oben genannten Rassen in ihrer Morphologie entsprechen ohne jedoch in einem Zuchtbuch eingetragen zu sein.

Die Haltung dieser Tiere muss vom Landwirtschaftsminister genehmigt sein. Zusätzlich zu den Bestimmungen betreffend die Identifikation und die Anmeldung des Hundes muss der Halter volljährig sein und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Der Halter hat außerdem folgende Verpflichtungen:

  • Er muss eine Bestätigung vorweisen können, welche bescheinigt, dass er erfolgreich eine Schulung zum Umgang mit Hunden absolviert hat (Hundeführerschein). Die vorgeschriebene Schulung wird von der Lëtzebuerger Associatioun vun de Klengdéierepraktiker (LAK) organisiert. Detaillierte Angaben zu den angebotenen Kursen und Terminen finden Sie unter der Adresse LAK.lu.
  • Er muss vom Landwirtschaftsminister eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes eingeholt haben. Hierzu muss eine schriftliche Anfrage einschließlich folgender Unterlagen beim Landwirtschaftsministerium eingereicht werden:
    • eine Kopie des Diplomes der bestandenen Schulung,
    • die Rasse und Chipnummer des Tieres,
    • ein aktueller Strafregisterauszug und
    • eine Kopie des Personalausweises.
  • Der Hund muss erfolgreich einen Dressurkurs absolviert haben. Eine Liste der in Luxemburg zugelassenen Anbieter des Dressurkurses finden sie hier.
  • Sofern der Hund nicht im Zuchtbuch einer anerkannten Rasse eingetragen ist, muss eine Bescheinigung des Tierarztes vorliegen, aus welcher das Datum der Kastration des Tieres hervorgeht.

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