Jeder Hund muss zur Identifikation mit einem elektronischen Chip versehen sein. Das Einsetzen des Chips und die Registrierung des Tieres erfolgt beim privaten Tierarzt und muss bis zum Alter von 4 Monaten erfolgen.
Nach der Identifikation stellt der Tierarzt für Ihr Tier ein tierärztliches Zeugnis aus, welches die Registriernummer, eine genaue Beschreibung des Tiers sowie die Angaben zur vorgeschriebenen Tollwutimpfung enthält.
Ein Hundepass ist nur für Hunde obligatorisch, welche ins Ausland mitgenommen werden (Reisen, Umzug). Der Hundepass wird vom privaten Tierarzt ausgestellt.
Weitere Informationen zur Haltung von potentiell gefährlichen Hunden (Staffordshire Bullterrier, (English) Mastiff, American Staffordshire Terrier, Tosa) können Sie unter folgendem Link einsehen.