Für folgende Tierarten ist im Allgemeinen eine tierärztliche Bescheinigung ausreichend, die den guten Gesundheitszustand der Tiere und das Fehlen klinischer Symptome der für diese Tiere in Frage kommenden Krankheiten bestätigt:
- Nagetiere und Kaninchen,
- Vögel (alle Arten außer Geflügel, d.h. Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Feldhühner und Laufvögel),
- Reptilien,
- Amphibien,
- Wirbellose,
- tropische Zierfische.
Die Bescheinigung muss 48 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.
Achtung
- Um eventuelle Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus bei der Vertretung der Transit- oder Zielländer zu informieren.
- Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden.
- Das CITES-Abkommen muss eingehalten werden.