Reisen innerhalb der EU mit anderen Tierarten

Für folgende Tierarten ist im Allgemeinen eine tierärztliche Bescheinigung ausreichend, die den guten Gesundheitszustand der Tiere und das Fehlen klinischer Symptome der für diese Tiere in Frage kommenden Krankheiten bestätigt:

  • Nagetiere und Kaninchen,
  • Vögel (alle Arten außer Geflügel, d.h. Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Feldhühner und Laufvögel),
  • Reptilien,
  • Amphibien,
  • Wirbellose,
  • tropische Zierfische.

Die Bescheinigung muss 48 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.

Achtung

  • Um eventuelle Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus bei der Vertretung der Transit- oder Zielländer zu informieren.
  • Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden.
  • Das CITES-Abkommen muss eingehalten werden.

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