Labortiere

Die Regelungen zum Umgang mit für wissenschaftliche Zwecke benutzten Tieren sind im Règlement grand-ducal du 11 janvier 2013 relatif à la protection des animaux utilisés à des fins scientifiques festgehalten.

Jedes Institut, das Tierversuche durchführt, sowie die Züchter und Händler der Tiere müssen vom Landwirtschaftsministerium zugelassen sein.

Ebenfalls muss jedes einzelne Versuchsprojekt im Voraus vom Landwirtschaftsministerium genehmigt werden.

Die durchführenden Institute sind verpflichtet das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) anzuwenden, welches sie verpflichtet, die vorgesehenen Tierversuche soweit dies möglich ist durch alternative Methoden zu ersetzen, die Anzahl der benutzten Tiere zu reduzieren und die Lebensbedingungen der Tiere sowie ihre Pflege und die angewandten Verfahren zu verbessern.

Die Anzahl der verwendeten Tiere muss für die einzelnen Experimente festgehalten werden und diese Statistiken müssen an die Veterinärverwaltung weitergeleitet werden. Die Statistiken zur Verwendung der Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken werden von der Veterinärverwaltung gesammelt und jährlich veröffentlicht.

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