Genehmigung eines Tierversuches
In Luxemburg muss für jeden Tierversuch im Voraus eine Genehmigung durch das Landwirtschaftsministerium beantragt werden.
Hierzu muss eine komplette Übersicht über das geplante Projekt vorgelegt werden, in welcher detailliert die einzelnen Aspekte des geplanten Tierversuches, die erwarteten Resultate sowie die Maßnahmen zum Erhalt des Tierwohles beschrieben werden.
Jedes geplante Projekt muss insbesondere das Prinzip der „3R“ (Replace, Reduce, Refine) einhalten.
Replace bedeutet, dass bei jedem Experiment, soweit es möglich ist, der Versuch am lebenden Tier durch andere geeignete Verfahren ersetzt werden muss, z.B. durch Versuche an Zellkulturen oder Mikroorganismen, durch Computersimulationen oder auch durch Versuche an menschlichen Probanten.
Reduce beinhaltet alle Maßnahmen, die Anzahl der Versuchstiere soweit wie möglich zu reduzieren oder mit der gleichen Anzahl eingesetzter Tiere mehr Informationen zu gewinnen. Die Maßnahmen zur Reduzierung der Anzahl der Tiere umfassen unter anderem: die Verwendung verbesserter statistischer Methoden, eine optimierte Versuchsplanung, den Austausch von Informationen mit anderen Forschungsinstituten oder auch die Benutzung fortschrittlicher Bildgebungsverfahren (IRM).
Refine bedeutet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Tierwohl zu verbessern und die Leiden und Schmerzen der Tiere soweit wie möglich zu vermindern. Dies bedeutet zum Beispiel die adäquate Anwendung von Schmerz- und Narkosemitteln und die Vermeidung von Stress für die Tiere oder auch den Tieren die Möglichkeit zu geben, ihr natürliches Verhalten auszuüben, durch entsprechende Haltungsbedingungen und Nistmaterialien.
Der Tierversuchsantrag wird anschließend in 2 Stufen bewertet:
- Das Gesundheitsministerium bewertet, ob das Projekt aus wissenschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist und ob es sich nicht um die Wiederholung eines bereits erfolgten Versuches handelt. Es wird abgewogen, ob der Nutzen durch die zu erwartenden neuen Erkenntnisse, die durch den Versuch gewonnen werden können, die Belastungen für die verwendeten Tiere deutlich überwiegt und ob keine geeigneten alternativen Methoden zur Verfügung stehen.
- In einem zweiten Schritt wird seitens der Veterinärverwaltung überprüft, ob alle Vorgaben zum Tierschutz eingehalten werden. Es wird überprüft, welche Maßnahmen vorgesehen sind, um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, welche Auswirkungen die geplanten Versuche auf die Tiere haben werden und ob alle geeigneten Maßnahmen, wie z.B. der Einsatz von Schmerzmitteln, eingeplant sind, um das Wohl der Tiere zu schützen. Ebenso wird bewertet anhand welcher Kriterien der Versuch frühzeitig abgebrochen werden soll und was mit den Tieren nach Beendigung der Versuchsreihe passiert.
Das Ziel ist es, durch strenges Überwachen der Tiere während des Versuches unzulässige Belastungen der Tiere zu erfassen und es zu ermöglichen, die Tiere früher als vorgesehen aus dem Versuch zu nehmen.
Ebenfalls kontrolliert wird die Qualifikation und Schulung der an dem geplanten Versuch beteiligten Wissenschaftler.
Jeder Tierversuch darf erst nach Abschluss dieser doppelten Überprüfung durchgeführt werden, wobei Tierversuche zu kosmetischen Zwecken oder etwa zur Forschung im Rahmen der Entwicklung neuer Tabakprodukte in Luxemburg und EU-weit generell verboten sind. Die in Luxemburg zugelassenen Tierversuche konzentrieren sich auf die Krebsforschung sowie die Erforschung von Erkrankungen des Nerven- und Immunsystems.
Kontrollen
Sämtliche Institute, die Tierversuche durchführen, werden regelmäßig im laufenden Betrieb von der Veterinärverwaltung überprüft. Die Kontrollen werden sowohl unangekündigt als auch nach vorheriger Ankündigung durchgeführt.
Bei diesen Kontrollen wird großer Wert auf die art- und verhaltensgerechte Haltung und Pflege der Tiere gelegt. Es wird überprüft, ob alle gesetzlichen Auflagen erfüllt werden, ob beispielsweise die Abmessungen der Käfige oder Aquarien die vorgeschriebenen Mindestabmessungen einhalten. Ebenso wird kontrolliert, dass Gruppentiere wie Mäuse und Ratten nicht einzeln sondern in Gruppen gehalten werden und die allgemeinen Haltungsbedingungen, die Futterqualität, Umgebungstemperatur, Beleuchtung, Luftqualität oder auch der Tag und Nachtrhythmus den Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Ebenfalls wird überprüft, ob den Tieren Material zur Verfügung steht, das es ihnen erlaubt ihren natürlichen Verhaltensweisen zu folgen. Dieses Enrichmentmaterial kann beispielsweise Material zum Verstecken oder zum Spielen beinhalten und verhindert, dass die Tiere unter Langeweile leiden.
Bei den regelmäßigen Kontrollen wird auch besonderes Augenmerk auf die Qualifikation aller Mitarbeiter und Wissenschaftler gelegt. Das Personal muss speziell für den Umgang mit Labortieren ausgebildet sein und jedes Labor muss über einen spezialisierten Tierarzt verfügen. Es muss außerdem gewährleistet sein, dass jedes Tier mindestens einmal täglich, sieben Tage die Woche, von geschulten Mitarbeitern überwacht wird.
Bei laufenden Testreihen wird auch festgestellt, ob die im Genehmigungsverfahren festgelegten Abbruchkriterien eingehalten werden, um unzulässiges Leiden der Tiere bereits im Voraus zu verhindern.