Die Veterinärverwaltung hat zur Aufgabe, das Wohlbefinden der zu wissenschaftlichen Zwecken benutzten Tiere zu verbessern und das Prinzip der 3R (Replace, Reduce, Refine) zu fördern. Die zu erwartende Beeinträchtigung der Versuchstiere wird im Verhältnis zum erwarteten Erkenntnisgewinn für Mensch, Tier und Umwelt beurteilt. Die Veterinärverwaltung erwägt hierbei ebenfalls, ob alternative Methoden, ohne den Einsatz von Tieren, existieren und angewandt werden können.
Die Veterinärverwaltung ist ebenfalls damit beauftragt, statistische Daten über die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken zu erfassen und entsprechend dem Artikel 49 der großherzoglichen Verordnung vom 11. Januar 2013 zu veröffentlichen.
Alle zugelassenen Einrichtungen, die Tiere zu Versuchszwecken benutzen, müssen jährlich Auskunft über die Anzahl und die Art der verwendeten Tiere geben.
Der Zweck des Jahresberichtes ist es, die statistischen Daten zu der Anzahl der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere zu präsentieren, wie es der Artikel 54 der Richtlinie 2010/63/EU verlangt und durch den Durchführungsbeschluss 2012/707/EU, welcher ein gemeinsames Format für die Übertragung von Informationen festlegt, definiert wird.