Nationaler Ausschuss für den Schutz von Versuchstieren

Gemäß Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU des europäischen Parlamants und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere ist jedes Mitgliedsland verpflichtet, einen nationalen Ausschuss für den Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren einzusetzen.

Dieser Ausschuss berät die zuständigen Behörden und die Tierschutzgremien in Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Verfahren zusammenhängen.

 

In Luxemburg besteht der nationale Ausschuß für den Schutz von Versuchstieren aus Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Gesundheitsministeriums, des Ministeriums für  Hochschulwesen und Forschung, der Veterinärverwaltung sowie des Fonds national de recherche. Die Mitglieder des nationalen Ausschusses werden durch den Landwirtschaftsminister ernannt.

 

Der nationale Ausschuß tauscht sich über die Arbeitsweise der Tierschutzgremien und Projektbeurteilung sowie über bewährte Praktiken mit den anderen nationalen Ausschüssen innerhalb der Union aus.

Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission eine Internetseite eingerichtet, um die Empfehlungen der verschiedenen nationalen Ausschüsse öffentlich zugänglich zu machen.

 

 

 

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