Nichttechnische Projektzusammenfassung

Die großherzogliche Verordnung vom 11. Januar 2013 schreibt vor, dass für jede Anfrage zur Durchführung von Tierversuchen eine vollständige Dokumentation eingereicht werden muss, die unter anderem eine nichttechnische Projektzusammenfassung enthalten muss.

Die nichttechnische Projektzusammenfassung muss die Ziele des Forschungsprojektes wiedergeben, sowie die zu erwartenden Erkenntnisse, die voraussichtliche Beeinträchtigung der Tiere und die vorgesehene Anzahl von Versuchstieren auflisten. Ebenfalls muss erklärt werden, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um der Vorgabe gerecht zu werden, wenn möglich alternative Methoden anzuwenden.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden die nichttechnischen Projektzusammenfassungen unter anonymisierter Form von der Veterinärverwaltung als zuständiger staatlicher Instanz veröffentlicht.

Anmerkung: Ab dem Jahr 2021 müssen alle nichttechnischen Projektzusammenfassungen (sogenannte « NTS ») auf dem EU – Portal zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere veröffentlicht werden. Hier werden alle NTS innerhalb der EU zusammengetragen. 

Nichttechnische Projektzusammenfassungen ab 2021

EU NTS DATABASE ON THE USE OF ANIMALS FOR SCIENTIFIC PURPOSES UNDER DIRECTIVE 2010/63/EU

 

Nichttechnische Projektzusammenfassungen für die Jahre 2015-2020

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