Gemäß Artikel 38 der Großherzoglichen Verordnung vom 11. Januar 2013 muss bei allen Tierversuchen, die an Primaten vorgenommen werden, sowie für alle Tierversuche, welche die Belastungsstufe "Schwer" beinhalten, eine Rückblickende Bewertung vorgenommen werden.
Die rückblickende Bewertung überprüft, ob die gestellten Forschungsziele erreicht wurden und welche Beeinträchtigungen die verwendeten Tiere hierfür erfahren mussten. Es werden die genaue Anzahl und die Art der verwendeten Tiere kontrolliert und ob die Experimente dem vorgesehenen Belastungsgrad entsprachen.
Ein wichtiges Ziel der rückblickenden Bewertung ist die Suche nach neuen Erkenntnissen zur besseren Anwendung der 3R (Reduce, Refine, Replace) in zukünftigen Versuchen.
Die rückblickende Bewertung wird von der zuständigen Behörde veröffentlicht.
Da in Luxemburg keine Tierversuche an Primaten durchgeführt werden und bei den Tierversuchen an anderen Tierarten bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Versuchsreihe mit der Belastungsstufe "Schwer" abgeschlossen wurde, wurde eine rückblickende Bewertung in Luxemburg noch nicht durchgeführt.