Sowohl die Identifizierung und Eintragung der Nutztiere als auch die Kennzeichnung des Fleisches stellen ein Schlüsselelement der Lebensmittelsicherheit dar. Hierfür ist das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung zuständig.
Die grundlegenden Ziele der Identifizierung der Tiere sind ihre Lokalisierung und ihre Rückverfolgbarkeit für tierärztliche Zwecke.
Hierzu bestehen detaillierte Bestimmungen, welche verschiedene Identifizierungs- und Eintragungssysteme definieren. Diese Systeme, welche von den individuellen Bedürfnissen in Bezug auf die verschiedenen Tierarten abhängen, beinhalten mehrere Elemente, wie z. B. Anmeldedaten, Register oder Pässe.
Bei Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen muss jedes einzelne Tier Ohrmarken tragen und in einem Register eingetragen werden.
Die Betriebe müssen in einer von der zuständigen Behörde erstellten Liste eingetragen sein.