Schweine

Die großherzogliche Verordnung vom 30. April 2004 regelt die Identifizierung und Eintragung der Ferkel und Schweine. Die darin enthaltenen Vorschriften gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, ganz gleich zu welchem Zwecke die Haltung dienen soll.

Die Veterinärverwaltung führt eine Datenbank aller Schweinehalter im Großherzogtum, verteilt die Ohrmarken und ist zuständig für alle Fragen sanitärer Natur. Jeder Schweinehalter muss eine Herdennummer beantragen, die ihn zur Haltung berechtigt. Weiterhin muss er ein Schweineregister führen, in dem alle Bewegungen eingetragen werden, ein gesondertes Zuchtschweineregister wird nötig, falls Schweine gezüchtet werden sollen. In einem zusätzlichen Medikamentenbuch werden alle Behandlungen vermerkt.

Die Identifizierung und Registrierung der Schweine erfolgt abhängig von der Haltungsform, welche gewählt wurde (Mast, Zucht, Vormast, usw.). In jedem Fall erfolgt jedoch die Erstidentifizierung eines Ferkels im Geburtsbetrieb, dies spätestens beim Absetzen.

Zum letzten Mal aktualisiert am