Landschaftspflegeprämie Weinbau

Da die Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes  für die Erhaltung der Biodiversität und zum Schutz von Oberflächenwasser und Trinkquellen unerlässlich ist, hat sich die luxemburgische Regierung im Koalitionsabkommen 2018-2023 dazu verpflichtet, mit der konsequenten Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Reduktion der Pflanzenschutzmittel fortzufahren, insbesondere auch im Hinblick auf den Verzicht von Glyphosat. De facto hat die luxemburgische Regierung auf nationaler Ebene beschlossen, den Einsatz von Glyphosat bis zum 31. Dezember 2020 landesweit zu beenden, ungeachtet der Zulassung des Wirkstoffs auf europäischer Ebene.

 

Im Rahmen der Landschaftspflegeprämie Weinbau ist die Anwendung von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat bereits ab dem Kulturjahr 2019/2020 nicht mehr zulässig. Aufgrund der höheren Kosten für alternative Herbizide wird die Basisprämie der Landschaftspflegeprämie um 50€/ha erhöht. Zudem wird die Entschädigung für einen kompletten Herbizidverzicht im Weinbau ab dem Kulturjahr 2019 / 2020 in Weinbergen mit einer Hangneigung von unter 30% von 350€/ha auf 500 €/ha angehoben. In Steillagen mit einer Hangneigung zwischen 30% und 45% bleibt die Option „Herbizidverzicht“ mit 550€/ha bestehen. Gleichzeitig kann ab jetzt diese Option mit einer anderen Option kombiniert werden. Des Weiteren sind nicht direktzugfähige Weinberge über 45% Hangneigung und in Terrassen ab diesem Kulturjahr auch für die Option „Herbizidverzicht“ mit 550 €/ha förderungsfähig.

Ziel

Durch das Landschaftspflegeprämieprogramm-Weinbau soll der Erhalt der Weinberge in unseren Steillagen sowie der integrierte Weinbau gefördert werden:

  • Die Landschaftspflegeprämie kompensiert zum Teil den erhöhten Arbeitsaufwand der Winzer in den Steillagen und fördert dadurch den Erhalt unserer Kulturlandschaft. Die Weinbausteillagen sind das Aushängeschild unserer Weinbaugegend und bilden ein wertvolles Kapital für die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Weinbaus und des Tourismus an der Luxemburger Mosel.
  • Die Landschaftspflegeprämie im Weinbau kompensiert den zusätzlichen Arbeitsaufwand respektiv einen etwaigen Ertragsverlust der durch die integrierte Produktion entsteht. Sie ist also eine Umweltmaßnahme welchen Winzern gewährt wird, die freiwillig Verpflichtungen eingehen, die über die obligatorischen nationalen Grundanforderungen im Bereich Pflanzenschutz, Düngung und Bodenpflege hinausgehen.   

Mittelherkunft

  • EU-Haushalt: 26,3% Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)

Beihilfeempfänger

Prämienberechtigt sind alle Winzer welche eine in Luxemburg gelegenen Mindestfläche von 0,1 ha weinbaulich genutzter Fläche bewirtschaften.

Förderfähige Maßnahmen

Das Programm für weinbaulich genutzte Flächen besteht aus einer Basisprämie, für deren Genuss verschiedene Bedingungen auf sämtlichen Weinbergsparzellen des Betriebes erfüllt werden müssen. Fakultativ kann der Betrieb zudem noch parzellenspezifisch an einer optionalen Agrarumwelt- oder Klimaschutzmaßnahme („Option“) teilnehmen.

Neu ab dem Kulturjahr 2019/2020: Die Option "Herbizidverzicht" ist kombinierbar mit maximal einer anderen Option. Des Weiteren sind nicht direktzugfähige Weinberge über 45% Hangneigung und in Terrassen auch für die Option „Herbizidverzicht“ mit 550 €/ha förderungsfähig.

Prämienfähig sind im neuen Programm sämtliche Weinberge (auch Weinberge mit einer mittleren Hangneigung unter 15%!). Die Beträge der Landschaftspflegeprämie sind je nach Hangneigungsklasse gestaffelt, um dem zusätzlichen Arbeitsaufwand im Steilhang Rechnung zu tragen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Informationsbroschüre (PDF)

Fördervoraussetzungen

  • Einhalten der Cross-Compliance (PDF) auf der gesamten Betriebsfläche.
  • Einhalten zusätzlicher Mindestanforderungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel für alle Agrarumwelt- und Klima-Programme.
  • Einhalten der spezifischen Bedingungen zum Erhalt der Landschaftspflegeprämie während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren auf der gesamten Betriebsfläche.

Die Weinberge werden in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie I „Flachlage“: Weinberge mit einer mittleren Hangneigung von unter 15%
  • Kategorie II „Hanglage“: Weinberge zwischen 15% und 30% mittlerer Hangneigung
  • Kategorie III „Steillagen“: Weinberge ab 30% mittlerer Hangneigung
  • Kategorie IV „Steilstlagen“: Nicht direktzugfähige Weinberge ab 45% Hangneigung
  • Kategorie V „Terrasse“: Weinberge in nicht direktzugfähigen Terrassenanlagen

N.B. Weinberge in direktzugfähigen Terrassen werden gemäß ihrer Hangneigung eingestuft.

Eine Toleranz von 3% Hangneigung soll zugunsten der Winzer angewendet werden. Ein Weinberg beispielsweise mit einer mittleren Hangneigung von 27% wird daher nicht in die Kategorie Hanglage sondern in die Kategorie Steillage klassiert.

Art und Höhe der Förderung

Basisprämie

  • Flachlage: 300 €/ha
  • Hanglage: 300 €/ha
  • Steillage: 500 €/ha
  • Steilstlage: 2550 €/ha
  • Terrassenlage: 2550 €/ha

Option „Erosionshemmende Maßnahmen“

  • Steillage:950 €/ha

Option „Herbizidverzicht“

  • Flachlage: 500 €/ha
  • Hanglage: 500 €/ha
  • Steillage: 550 €/ha
  • Steilstlage: 550 €/ha
  • Terrassenlage: 550 €/ha
N.B. Die Option "Herbizidverzicht" ist kombinierbar mit maximal einer anderen Option.

Option „Biodiversität Boden-Bienen“

  • Flachlage 200 €/ha
  • Hanglage 200 €/ha
  • Steillage 250 €/ha

Option „Organische Boden-verbesserung“

  • Flachlage 350 €/ha
  • Hanglage 350 €/ha
  • Steillage 850 €/ha

Antragstellung

Damit die Landschaftspflegeprämie ausbezahlt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Eine Teilnahmeerklärung ("Erstantrag") muss vorliegen.
  • In der Weinbaukarteierhebung des betreffenden Kulturjahres muss die Landschaftspflegeprämie beantragt werden.

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