Gefahrenstoffkennzeichnung Pflanzenschutzmittel

nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Einstufung und Kennzeichnung

Die neue Gefahrenstoffkennzeichnung basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, genannt CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging). Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wurde europaweit das GHS-System (Globally Harmonised System) für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen eingeführt. Ziel dieser Verordnung ist es, dass Verbraucher und Benutzer die Gefahrenmerkmale chemischer Stoffe deutlicher zur Kenntnis nehmen können. Die rechtliche Basis für das bisher gültige Einstufungs- und Kennzeichnungssystem wurde zum 1. Juni 2015 aufgehoben.

GHS Gefahrenkategorien und Piktogramme:


Gefährdungsgrad: Piktogramme und Signalwörter:

Laut GHS-Verordnung gibt es 2 Signalwörter für den Gefährdungsgrad:

"GEFAHR" oder "DANGER"
"ACHTUNG" oder "ATTENTION"

Diese Signalwörter sind den jeweiligen Piktogrammen (Gefahrenkategorien) zugeordnet und informieren über den Gefahrengrad der Stoffe bzw. Gemische. Das Signalwort "GEFAHR" / "DANGER" beschreibt die schwerwiegenden Gefahren und ersetzt das Signalwort "ACHTUNG"/ "ATTENTION", wenn beide Gefahrenklassen oder Differenzierungen vorliegen. Das Signalwort "ACHTUNG"/"ATTENTION" wird für Gefahrenkategorien mit geringerer Gefahr eingesetzt. Die Abwesenheit von Signalwörtern stellt den geringsten Gefährdungsgrad dar.
Wichtig: Die Produkte werden durch die Piktogramme allein nicht hierarchisiert, sondern nur in Kombination mit den Signalwörtern. 

Zum letzten Mal aktualisiert am