Kauf und Verkauf von Pflanzenschutzmitteln
Nur in Luxemburg zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen in Luxemburg in Verkehr gebracht werden.
Ausnahme: nicht in Luxemburg zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen in Luxemburg gelagert werden, wenn eine vorherige Meldung beim Service de la protection des végétaux der Administration des Services techniques de l‘Agriculture stattgefunden hat. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.
Pflanzenschutzmittel werden entweder für den professionellen oder den nicht professionellen Gebrauch zugelassen. Über Art und Stand der Zulassungen informiert die Internetseite https://saturn.etat.lu/tapes/.
Professionelle Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Inhabern des Sprëtzpass „distribution et conseil“ abgegeben werden. Pflanzenschutzmittel mit Zulassung für den nicht professionellen Gebrauch, i.d.R. Hobbyprodukte für den Kleingärtner, dürfen ab dem 1.1.2021 nur von Inhabern des Sprëtzpass „distribution et conseil“, „distribution et conseil de produits à usage non professionnel“ oder „usage professionnel“ abgegeben werden. Zum Zeitpunkt der Abgabe muss der Kunde von einem Inhaber von einem der vorgenannten Sprëtzpässe beraten werden. Insbesondere sind die Kunden auf die vom jeweiligen Pflanzenschutzmittel ausgehenden Risiken aufmerksam zu machen. Ab dem 1.1.2019 dürfen Pflanzenschutzmittel jeglicher Art nicht mehr zur Selbstbedienung im Handel frei zugänglich sein (Verbot des „libre-service“).
Für den professionellen Gebrauch zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen ab dem 1.1.2021 nur noch an Inhaber des Sprëtzpass „distribution et conseil“ oder „usage professionnel“ abgegeben bzw. verkauft werden. Die Abholung im Geschäft oder Annahme einer Pflanzenschutzmittellieferung darf aber weiterhin von Personen ohne Sprëtzpass erfolgen.
Des Weiteren müssen Händler von Pflanzenschutzmitteln spezielle Vorgaben bezüglich der Pflanzenschutzmittelrechnungen beachten, ihre Tätigkeit dem Service de la Protection des Végétaux melden und diesen jährlich über die abgegebenen Pflanzenschutzmittelmengen informieren. Zusätzlich ist über Ein- und Ausgang der Pflanzenschutzmittel Buch zu führen.
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel werden entweder für den professionellen oder den nicht professionellen Gebrauch zugelassen. Über Art und Stand der Zulassungen informiert die Internetseite https://saturn.etat.lu/tapes/.
Die Anwendung von für den professionellen Gebrauch zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit sind ab dem 1.1.2021 nur Inhabern des Sprëtzpass „distribution et conseil“, „usage professionnel“ oder „assistant usage professionel“ gestattet. Letzterer darf Pflanzenschutzmittel nur unter Anweisung und Aufsicht eines Inhabers des Sprëtzpass „distribution et conseil“ oder „usage professionnel“ anwenden. Anwender ohne einen dieser Sprëtzpässe (z.B. Kleingärtner) dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit Zulassung für den nicht professionellen Gebrauch anwenden. Werden diese Pflanzenschutzmittel jedoch im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit benutzt, so benötigt der Anwender wiederum einen der oben genannten Sprëtzpässe.
Geschieht die Pflanzenschutzmittelanwendung im Rahmen einer Ausbildung, so benötigt der Auszubildende keinen Sprëtzpass. Die Anwendung muss aber unter Anweisung und Aufsicht eines Inhabers des Sprëtzpass „distribution et conseil“ oder „usage professionnel“ stattfinden.
Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen über jede Anwendung Buch führen. hierfür kann als Vorlage das Betriebsheft der Landschaftspflegeprämie verwendet werden.
Die bei der Pflanzenschutzmittelzulassung erteilten und auf dem Etikett vermerkten Anwendungseinschränkungen und –auflagen sind rechtlich verbindliche Vorgaben und demnach bei jeder Anwendung entsprechend zu beachten. Dies beinhaltet das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung.