Die Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte ist europaweit durch die Richtlinie 128/2009/CE verbindlich geregelt. Artikel 8 des nationalen Pflanzenschutzmittelgesetzes besagt, dass in der Regel alle sich im Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte spätestens bis zum 26.11.2016 erstmalig kontrolliert werden müssen und danach einem Dreijahresrythmus unterliegen.
Die Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte wird in Luxemburg durch die ASTA organisiert. Die Kontrollen der Geräte für Feldkulturen finden von April bis September an folgenden Stellen statt, allerdings nicht jährlich:
- Agri-Distribution sa, Noerdange
- Anc. Ets Cloos & Kraus, Roost
- Agricom sa, Colmar-Berg
- Felten Frères et fils sàrl, Weicherdange
- Betrieb Beck-Agri, Oberdonven
Die Kontrolle der Geräte für Raumkulturen (Obst-und Weinbau) findet 3-jährig statt. Die Betriebe mit eingetragenen und/oder bereits kontrollierten Geräten erhalten in der Regel ein Termin vor Ablauf des Kontrollzertifikates.
Durch beidseitige Anerkennung mit den Nachbarländern kann die Kontrolle alternativ bei ausländischen anerkannten Kontrollstellen durchgeführt werden. Die amtlich anerkannten Prüfstellen finden Sie auf der Internetpräsenz des Julius Kühn-Instituts (JKI) Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen.
Neugeräte sind die ersten 3 Jahre von der Kontrollpflicht befreit, müssen jedoch eine Kontrollvignette beantragen.
Diesbezüglich muss eine Rechnung/Lieferschein, sowie ein ausgefülltes Formular mit den wesentlichen Angaben zum Gerät beim ASTA, Service agri-environnement eingereicht werden.