Entsorgung
Nationale Sammlung der Pflanzenschutzmittelverpackung - Was ist zu beachten?
Abgelaufene Pflanzenschutzmittel und leere Pflanzenschutzmittelbehälter gelten als Problemabfälle und sind entsprechend zu entsorgen, etwa über die vom Maschinenring in Zusammenarbeit mit der Umweltverwaltung und der SuperDrecksKëscht organisierten Sammelaktion.
- Jeder kann an der Sammlung teilnehmen
- Kanister müssen wie gewöhnt gespült sein
- Die Kanister können in den PE-Säcken angeliefert werden, lose werden diese auch angenommen
- Auch Kanister und Verpackungen ohne AgriRecover-Logo können abgegeben werden
- Nicht benutzte oder nicht vollständig aufgebrauchte Pflanzenschutzmittel werden angenommen, mit oder ohne AgriRecover-Logo
- Nachweise zur Teilnahme an der Sammlung werden auf der Sammelstelle ausgehändigt
- Die Sammlung ist auf das Luxemburger Land begrenzt
Sammelstellen der nationalen Sammlung der Pflanzenschutzmittelbehälter, jeweils von 10:00 - 16:00:
- 6. November 2019 Entringer Jean Beim Neie Wee L-5687 Dahlheim
- 28. November Beck Agri 12, rue de la Moselle (Kundelshaff bei den Haalen) L-5435 Oberdonven
- 5. November Feipel Francis&Eric 4, rue de l'école L-4965 Clemency
- 7. November Ernzer-kirschten Maison 20 L-6666 Givenich
- 12. November Hoffmann Yves Beim Sonnebierg L_7396 Huensdorf
- 13. November Belche Romain 15, rue de Martelange L-8833 Wolwelange
- 19. November Blum Jos 6, rue de Vichten L-9173 Michelbouch
- 20. November Friederes Jean-Paul 12A, Beforterstrooss L-9365 Eppeldorf
- 21. November Gales Paul Merschterwee L-9376 Hoscheid
- 26. November Hansen Gilbert 30, op Ruchat L-9647 Doncols
- 27. November Agrimilk s.c. 120, Hupperdangerstrooss L-9774 Urspelt
Lagerung
Für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln gelten besondere Vorschriften:
- Die Lagerung muss in einem getrennten Raum oder Chemikalienschrank erfolgen.
- Die Lagerung muss mindestens 5 Meter von einem öffentlichen Verkehrsweg und mindestens 10 Meter von einem Oberflächengewässer oder Brunnen entfernt sein.
- Die Pflanzenschutzmittel sind unter Verschluss und für Unbefugte nicht zugänglich zu lagern.
- Die Lagerung muss mit einer dichten und korrsionsfesten Auffangwanne versehen sein. Das Volumen der Auffangwanne muss grösser als das gesamte Volumen der vorhandenen flüssigen Pflanzenschutzmittel sein.
- Die Lagerung darf nicht in Wohnräumen und muss getrennt von Lebens-, Futter-, Arzneimitteln und Treibstoff erfolgen.
- Ein schneller Zugang vom öffentlichen Verkehrsweg zum Lager muss für die Rettungskräfte gewährleistet sein.
- Pflanzenschutzmittel dürfen nur in ihren Originalbehältern aufbewahrt werden.
- Ausreichend Chemikalienbindemittel zum Aufsaugen auslaufender Flüssigkeiten muss vorhanden sein (z.B. Sand oder Sägespäne)
- Ein oder mehrere geeignete Feuerlöscher sollten in der Nähe vorhanden sein (Empfehlung).
Der Lagerungsort muss entsprechend markiert werden:
- mit dem Vermerk: "Accès interdit aux personnes non autorisées" oder "Zutritt für Unbefugte verboten";
- mit den Gefahrensymbolen der gelagerten Pflanzenschutzmittel;
- mit der Angabe über die Höchstmenge der gelagerten Pflanzenschutzmittel;
- mit dem Namen des Lagerverwalters;
- mit der Telefonnummer der Giftnotrufzentrale (8002-5500) und des Rettungsdienstes (112) (Empfehlung)
Eine fertige Markierung im DINA4-Format können Sie hier herunterladen:
Fertig gedruckte Hinweisschilder sind u.a. bei der Protvigne erhältlich:
Protvigne s.c. Pälchesgärtchen 8 L-5507 Wormeldange Tel: 75 92 90
protvign@pt.lu
Gegebenenfalls muss eine Genehmigung für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln bei der Umweltverwaltung beantragt werden.

Hinweisschild auf Deutsch zur Kennzeichnung von Pflanzenschutzmittellager
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