Entsorgung
Nationale Sammlung der Pflanzenschutzmittelverpackung - Was ist zu beachten?
Abgelaufene Pflanzenschutzmittel und leere Pflanzenschutzmittelbehälter gelten als Problemabfälle und sind entsprechend zu entsorgen, etwa über die von Valorlux rganisierten Sammelaktion.
Angenommene Verpackungen:
- Plastikbehälter (max. 50l), gespült, restentleert und getrocknet in transparenten Plastiksäcken
- Plastikbehälter nicht spülbar oder schlecht gespült, in transparenten Plastiksäcken
- Separate Abgabe der Verschlusskappen aus Kunststoff
- Samensäcke die aus 100% Papier/Pappe bestehen und auf denen sich keine Gefahrensymbole befinden zu max 20 zusammengebunden
- Leere Samen- und Düngersäcke (auch Big-Bags) aus Kunststoff oder Kunststoffverbund zu max 20 zusammengebunden
Entsorgung von Resten von Pflanzenschutzmittel
Es besteht die Möglichkeit Reste von Pflanzenschutzmittel oder nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel über die nationale Sammelaktion zu entsorgen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte im Vorfeld an Herrn Alain HEYNEN (Tel.: 37 00 06 -20; Email: alain.heynen@valorlux.lu)
Emballages acceptés
• Bidons en plastique (max. 50l), rincés, égouttés et séchés en sacs transparents
• Bidons non rinçables ou mal rincés en sacs transparents
• Bouchons des bidons à part
• Sacs de semences à 100% en papier/carton, sur lesquels ne se trouvent pas de symbole de danger, regroupés par max 20
• Sacs de semences et engrais en plastique ou composite (aussi big-bags) regroupés par max 20
Formular (Abgabennachweis)
Den dazu auszufüllenden Formular können Sie hier herunterladen (PDF). Der Abgabennachweis ist bei einer Vor-Ortkontrolle vorzuweisen. Bei weiteren Fragen können Sie Herrn Alain Heynen alain.heynen@valorlux.lu kontaktieren.
Sammelstellen 2020
- Grevenmacher
Décharge SIGRE
16, rue de Flaxweiler
L-6776 Grevenmacher
Datum: Samstag, 20. November
Uhrzeit: 8 – 14 Uhr - Bech-Kleinmacher
Hein Déchets-Recyclingpark
1, Quai de la Moselle,
L-5405 Bech-Kleinmacher
Datum: Montags am 15. und 22. November
Uhrzeit: 9-16 Uhr - Bettembourg:
Lamesch : 212, Zone Industrielle Wolser 2, L-3225 Bettembourg
Datum: Samstag, 27. November
Uhrzeit: 8.00 – 14.00 Uhr - Fridhaff
SIDEC Fridhaff, Recyclingpark
Fridhaff
L-9378 Diekirch
Datum: Montag, 15. November
Uhrzeit: 8 – 14 Uhr - Lentzweiler
SIDEC Lentzweiler - Recyclingpark
4, op der Bréimicht
L-9779 Lentzweiler
Datum: Montag, 29. November
Uhrzeit: 8 – 14 Uhr - Redange/Attert
SIDEC Redange/Attert – Recyclingpark
rue de Niederpallen
L-8506 Redange
Datum: Montag,, 22. November
Uhrzeit: 8 – 14 Uhr
Abgabenachweis
Jede Abgabe der oben erwähnten Verpackungen wird mit einem Eingangsnachweis bestätigt.
Lagerung
Für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln gelten besondere Vorschriften:
- Die Lagerung muss in einem getrennten Raum oder Chemikalienschrank erfolgen.
- Die Lagerung muss mindestens 5 Meter von einem öffentlichen Verkehrsweg und mindestens 10 Meter von einem Oberflächengewässer oder Brunnen entfernt sein.
- Die Pflanzenschutzmittel sind unter Verschluss und für Unbefugte nicht zugänglich zu lagern.
- Die Lagerung muss mit einer dichten und korrsionsfesten Auffangwanne versehen sein. Das Volumen der Auffangwanne muss grösser als das gesamte Volumen der vorhandenen flüssigen Pflanzenschutzmittel sein.
- Die Lagerung darf nicht in Wohnräumen und muss getrennt von Lebens-, Futter-, Arzneimitteln und Treibstoff erfolgen.
- Ein schneller Zugang vom öffentlichen Verkehrsweg zum Lager muss für die Rettungskräfte gewährleistet sein.
- Pflanzenschutzmittel dürfen nur in ihren Originalbehältern aufbewahrt werden.
- Ausreichend Chemikalienbindemittel zum Aufsaugen auslaufender Flüssigkeiten muss vorhanden sein (z.B. Sand oder Sägespäne)
- Ein oder mehrere geeignete Feuerlöscher sollten in der Nähe vorhanden sein (Empfehlung).
Der Lagerungsort muss entsprechend markiert werden:
- mit dem Vermerk: "Accès interdit aux personnes non autorisées" oder "Zutritt für Unbefugte verboten";
- mit den Gefahrensymbolen der gelagerten Pflanzenschutzmittel;
- mit der Angabe über die Höchstmenge der gelagerten Pflanzenschutzmittel;
- mit dem Namen des Lagerverwalters;
- mit der Telefonnummer der Giftnotrufzentrale (8002-5500) und des Rettungsdienstes (112) (Empfehlung)
Gegebenenfalls muss eine Genehmigung für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln bei der Umweltverwaltung beantragt werden.
