Um den entsprechenden Schutzfaktor zu garantieren, müssen die einzelnen Elemente der PSA (Augenschutz, Atemschutz, Kleidung, Handschuhe, Stiefel) die Anforderungen bestimmter Normen erfüllen und sind entsprechend markiert. Normale Arbeitskleidung ist keinesfalls ein Ersatz für eine der Norm entsprechenden PSA.
Die folgenden Tabellen helfen bei der Auswahl der richtigen PSA. Es wird zwischen den Arbeitsschritten "Ansetzen der Spritzbrühe" und "Applikation der Spritzflüssigkeit" unterschieden. Beim Reinigen der Ausbringungsgeräte sollte die gleiche PSA wie bei der Applikation der Spritzflüssigkeit getragen werden. Es wird jeweils eine Minimalausstattung (grau hinterlegt) empfohlen, welche je nach Art des Pflanzenschutzmittels zu ergänzen ist (weiß hinterlegt).
Die meisten der in Luxemburg zugelassenen Pflanzenschutzmittel können die Gesundheit der Pflanzenschutzmittelanwender potenziell beeinträchtigen. Die Anwendung mancher Pflanzenschutzmittel ist rechtlich gesehen nur bei gleichzeitigem Tragen einer entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erlaubt. Ohne PSA würden diese Pflanzenschutzmittel nicht die geltenden Zulassungskriterien erfüllen, da ein Risiko und nachteilige Auswirkungen für die Gesundheit des Anwenders nicht ausgeschlossen werden können. In solchen Fällen ist das Tragen der PSA also integraler Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen.
Arbeitgeber sind für die Sicherheit ihrer Angestellten verantwortlich und verpflichtet, diesen die notwendige PSA bereitzustellen und auf ein sachgerechtes Tragen zu achten.
Ob und welche PSA bei welchem Pflanzenschutzmittel zu tragen ist, ist auf dem Pflanzenschutzmitteletikett, in Abschnitt 8.2 des entsprechenden Sicherheitsdatenblattes (SDB) und ggf. in der Pflanzenschutzmittelzulassung vermerkt. Die nötige PSA kann je nach Pflanzenschutzmittel, aber auch nach Anwendungsweise und Arbeitsschritt (Ansetzen der Spritzflüssigkeit - Ausbringung der Spritzbrühe - Reinigung der Ausbringungsgeräte), variieren.



Im Falle einer Vergiftung oder versehentlichen Verschluckung eines Pflanzenschutzmittels wenden Sie sich bitte sofort an die Antivergiftungszentrale unter der Nummer (+352) 8002 - 5500. Im Fall einer Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder ähnlichen chemischen Substanzen können die Ärzte der Zentrale Hinweise für erste Hilfe geben, sowie die Notwendigkeit eines medizinischen Eingriffs ermitteln. Link zur Homepage: http://www.centreantipoisons.be