N.B. Für den professionellen Gebrauch zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen ab dem 1.1.2021 nur noch an Inhaber des Sprëtzpass „distribution et conseil“ oder „usage professionnel“ abgegeben bzw. verkauft werden. Die Abholung im Geschäft oder Annahme einer Pflanzenschutzmittellieferung darf aber weiterhin von Personen ohne Sprëtzpass erfolgen.
Der alte Spritzpass "utilisateur agréé" ist nicht mehr gültig.
Spritzpasskurse
Jeder Spritzpass wird personenbezogen, nicht betriebsbezogen, ausgestellt und ist für eine Dauer von 7 Jahren gültig (bzw. bis zum 31.12.2027 wenn die Antragstellung vor dem 1.1.2021 erfolgt). Durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen kann die Gültigkeit des Sprëtzpass um jeweils 7 weitere Jahre verlängert werden. Die Anzahl an zu besuchenden Fortbildungsveranstaltungen variiert je nach Sprëtzpasstyp: eine Fortbildung für den Sprëtzpass „assistant usage professionnel“, zwei für den Sprëtzpass „distribution et conseil de produits à usage non professionnel“ und drei für die Sprëtzpässe „usage professionnel“ und „distribution et conseil“.
D.h. Betriebsleiter sowie Betriebsmitarbeiter die Pflanzenschutzmittel anwenden, respektiv damit umgehen, müssen bis zum 01.01.2021 im Besitz des obligatorischen und gesetzlich vorgeschriebenen "Sprëtzpass" sein. Gesetzliche Basis hierfür ist die großherzogliche Verordnung vom 26. September 2017 betreffend Verkauf, Benutzung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
1. Für Betriebsleiter und Betriebsmitarbeiter ohne Sprëtzpass und ohne Ausbildung im Bereich Landwirtschaft, Weinbau, Obst- oder Gartenbau:
Der Maschinenring MBR Lëtzebuerg übernimmt die Anmeldung für die Spritzpasskurse im Auftrag der ASTA und in Zusammenarbeit mit dem Lycée Technique Agricole.
Es handelt sich um die Spritzpasskurse für
- WINZER BETRIEBSLEITER ("Usage professionnel"; Modul 1 Theorie und Praxis; Modul 2 Gesetzliche Bestimmungen; Modul 3 Integrierter Pflanzenschutz) sowie für
- WINZER BETRIEBSMITARBEITER ["Assistant usage professionnel"; 3 Stunden Theorie und 3 Stunden Praxis (Modul 1) mit einem Test sind dann zu absolvieren.
- Die Teilnehmerzahl pro Kurs ist begrenzt und liegt zwischen mind. 5 und max. 30 Personen.
Nach Abschluss der Ausbildung erhalten Sie einen Sachkundenachweis. Dieser Sachkundenachweis ist dem Antragsformular zwecks Erhalt des Sprëtzpasses hinzuzufügen.
Anmeldung beim Maschinenring:
- Tel. : (+352) 85 94 74 1
- Fax : (+352) 85 94 74 41
- Email : mail@mbr.lu
2. Für Betriebsleiter und Betriebsmitarbeiter ohne Spritzpass aber mit Ausbildungsdiplom im Bereich Landwirtschaft, Weinbau, oder Obstbau:
Dem Antragsformular ist unbedingt ein Nachweis der Pflanzenschutzmittelsachkunde beizulegen, z.B. ein Ausbildungs- oder Hochschuldiplom im Bereich Landwirtschaft oder Gartenbau. Die ASTA informiert Sie anschließend, an welchen Weiterbildungsmodulen Sie eventuell teilnehmen müssen.
3. Für Betriebsleiter mit ausländischem Spritzpass
Dem Antragsformular ist unbedingt eine Kopie der ausländischen Sachkundebescheinigungen (belgische Phytolicence, französisches Certiphyto oder deutscher Sachkundenachweis) beizulegen.
Die ASTA informiert Sie anschließend, an welchen Weiterbildungsmodulen Sie eventuell teilnehmen müssen.
Die vier Typen von „Sprëtzpäss“
In Luxemburg gibt es 4 verschiedene Typen von „Sprëtzpäss“ die jeweils zur Ausführung unterschiedlicher Tätigkeiten berechtigen:
- Sprëtzpass „distribution et conseil“:
Er berechtigt zum Verkauf und zur Beratung von sowohl für den professionellen als auch für den nicht professionellen Gebrauch zugelassenen Pflanzenschutzmitteln und entspricht der alten „carte de vendeur agréé“. Inhaber dieses Sprëtzpass dürfen ebenfalls beide Arten von Pflanzenschutzmitteln anwenden. Händler und Berater von professionellen Pflanzenschutzmitteln benötigen diesen Typ von Sprëtzpass. - Sprëtzpass „distribution et conseil de produits à usage non professionnel“:
Er berechtigt zum Verkauf und zur Beratung von ausschließlich für den nicht professionellen Gebrauch zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (z.B. Hobbyprodukte für den Kleingärtner). Er berechtigt nicht zur Anwendung von professionellen Pflanzenschutzmitteln. Floristen und Verkäufer in Hobby- und Gartenzentren benötigen diesen Sprëtzpass, um ab dem 1.1.2021 weiterhin Pflanzenschutzmittel für den nicht professionellen Gebrauch in Verkehr bringen zu dürfen. - Sprëtzpass „usage professionnel“:
Er berechtigt zum Kauf und zur Anwendung von für den professionellen Gebrauch zugelassenen Pflanzenschutzmitteln. Anwender von professionellen oder nicht professionellen Pflanzenschutzmitteln benötigen diesen Sprëtzpass ab dem 1.1.2021, sobald sie Pflanzenschutzmittel im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ausbringen. In der Regel sind es die Betriebsleiter von land- und gartenbaulichen Unternehmen, die diesen Sprëtzpass benötigen. Dieser Sprëtzpass entspricht der alten „carte d’utilisateur agréé“. - Sprëtzpass „assistant usage professionnel“:
Er berechtigt zur Anwendung von für den professionellen Gebrauch zugelassenen Pflanzenschutzmitteln, unter der Bedingung, dass die Anwendung unter Anweisung und Aufsicht eines Inhabers des Sprëtzpass „distribution et conseil“ oder „usage professionnel“ stattfindet.