Hubschrauber

  • Hubschrauberspritzungen sind genehmigungspflichtig. Pflanzenschutzmittel dürfen mit dem Hubschrauber nur in Weinbergen mit einer mittleren Hangneigung von über 20% ausgebracht werden.
  • Ab der Saison 2017 dürfen nur noch diejenigen Weinberge gesprüht werden, die innerhalb des gesetzlich definierten Hubschrauberperimeters liegen. Die Kartenzonierungen sind dem Anhang der großherzoglichen Verordnung beigefügt.
  • Zur Hubschrauberspritzung dürfen nur zugelassene Fungizide angewendet werden, die darüber hinaus für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt worden sind.
  • Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln muss per GPS dokumentiert werden. Die Verwendung von abdriftmindernden Düsen (Anti-Drift Düsen; Injektordüsen) ist obligatorisch.
  • Des Weiteren müssen folgende Sicherheitsdistanzen eingehalten werden:
Wohnhäuser, Gärten und öffentliche Plätze 20 m
Flüsse, Gewässer, Quellen und Trinkwasserbecken 30 m
Naturschutzgebiete Festlegung durch Kartenzonierung des Hubschrauberperimeters
ökologisch bewirtschaftete Weinbergsflächen 20 m

 

Weitere Informationen über die Behandlungen finden Sie beim Dienstleister Protvigne.

 

Weitere Informationen:

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