Betriebliche Über- und Durchfahrten

Im Fall wo ein Wasserlauf eine landwirtschaftliche Nutzfläche durchquert, kann es sinnvoll sein ein Bauwerk zum Überqueren (Brücken) oder Durchqueren (Furte) des Wasserlaufes zu errichten. Die Brücken können so geplant sein, dass sie nur dem Vieh dienen, oder auch für den landwirtschaftlichen Verkehr befahrbar sind.

Es gibt viele Situationen wo ein Betonrohr zum Überqueren eines Baches dient. Wenn das Rohr beschädigt ist, kann es interessant sein dieses durch eine Brücke oder eine Furt zu ersetzen. Dieses hat u. a. den Vorteil dass die Fließgeschwindigkeit des Wassers vermindert wird und dadurch weniger Erosion entsteht. Zum anderen wird die Durchgängigkeit für die Wasserfauna gewährleistet.

Benötigte Genehmigungen

  • Genehmigung im Bereich Naturschutz seitens der Umweltabteilung des Ministeriums für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur
  • Wasserrechtliche Genehmigung seitens des Wasserwirtschaftamtes

Bemerkung: Im Regelfall muss für alle auf dem ganzen Gemeindegebiet (auch in der Grünzone) geplanten Arbeiten die Gemeindeverwaltung ihr Einverständnis geben.

Zuwendungsempfänger

Ein oder mehrere landwirtschaftliche Bewirtschafter, und Syndikatsgenossenschaften.

Förderfähige Maßnahmen

Die Neuanlage und Verbesserung von betrieblichen Über- und Durchfahrten von Wasserläufen in landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Fördervoraussetzungen

Vor Beginn der Arbeiten muss der Förderungsantrag vom Landwirtschaftsminister genehmigt sein.

Art und Höhe der Förderung

35 % auf den Investitionskosten ohne MwSt.

Technische Beratung, Antragstellung

Zur technischen Beratung, Ausarbeitung eines Projektes und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionaldienststelle der ASTA.

Zum letzten Mal aktualisiert am