Tierschutz und Tierwohl

Jeder, der ein Tier hält, ist dazu verpflichtet, es seiner Art entsprechend zu ernähren und zu pflegen und ihm eine angemessene Unterkunft, welche an seine physiologischen und ethologischen Bedürfnisse angepasst ist, zur Verfügung zu stellen. Es ist verboten, einem Tier ohne Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen.

Dies ist das Grundprinzip des Tierwohls und der guten Behandlung von Tieren auf dem jegliche Gesetzgebung zum Tierschutz basiert, und gilt sowohl für Nutztiere als auch für Haus- und Labortiere. Die Gesetzgebung umfasst das Tierwohl im weitesten Sinne, das heißt sowohl die gute Behandlung, die Haltung, die Ernährung, die Eingriffe am Tier, die Zucht als auch das Wohlergehen des Tieres beim Transport und den Respekt vor seinem Tod.

Das neue Tierschutzgesetz sorgt dafür, dieses Grundprinzip in Luxemburg zu gewährleisten. Das Gesetz soll den Tieren einen besseren Schutz gewähren und diejenigen, die sich nicht an seine Bestimmungen halten, strenger bestrafen.

Das Tierwohl ist eine progressive Wissenschaft, basierend auf ethischen, ethologischen und gesellschaftlichen Auffassungen, welche ständig an die wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich des Verhaltens und der Sensibilität der Tiere angepasst werden muss.

In Luxemburg ist die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung die zentrale Behörde für Tiergesundheit und Tierschutz. Mehrere Veterinäre, davon zwei Tierwohlbeauftragte, sind täglich im Einsatz, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Nutz- und Haustiere zu kontrollieren und Züchter sowie Haustierbesitzer zu beraten. Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau unterstützt und bezuschusst auch die Tierheime sowie die Pflegestation für Wildtiere in Luxemburg und sensibilisiert Tierbesitzer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren.

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