Biologische Landwirtschaft

Die biologische Landwirtschaft ist eine besondere Form der landwirtschaftlichen Produktion, die seit 1991 durch EU-Verordnungen geregelt wird.

Der Grundgedanke der Regelung ist die Sicherung der Nachvollziehbarkeit der biologischen Produktionsweise über die gesamte Produktionskette vom Bauernhof bis zum Endkonsumenten. Dies wird durch mindestens eine jährliche Kontrolle auf allen Stufen der Produktion bis hin zum Vertrieb geprüft.

Geregelt werden also sowohl die Produktion der verschiedenen landwirtschaftlichen Produkte, wie auch deren Verarbeitung, Verpackung, Etikettierung und Vermarktung, aber ebenfalls die Bedingungen, die Produkte aus Drittländern erfüllen müssen, um als Bioprodukte auf dem europäischen Markt verkauft werden zu dürfen.

Zu diesen Themen sowie deren Umsetzung in Luxemburg finden Sie weitere Informationen auf den folgenden Seiten.

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