EU-Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law)
Tiergesundheit: Neue Regeln stärken Prävention und Eigenverantwortung der Landwirte
Mit dem EU-Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law) gelten europaweit einheitliche Vorschriften zur Vorbeugung, Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen. Die Bestimmungen betreffen alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Nutztiere halten, züchten oder vermarkten. Ziel ist es, die Tiergesundheit zu verbessern, das Tierwohl zu stärken und die wirtschaftlichen Folgen von Tierseuchen zu begrenzen.
Grundlage des Rechtsrahmens ist die Verordnung (EU) 2016/429, die zahlreiche bisherige Einzelregelungen zusammenführt und den Schwerpunkt auf Prävention und Biosicherheit legt. In Luxemburg wurden die europäischen Vorgaben mit der „Loi du 2 avril 2026 relative à la santé animale et aux contrôles officiels et autres activités officielles concernant les maladies animales transmissibles“ in nationales Recht umgesetzt.
Für Tierhalter bedeutet dies insbesondere eine stärkere Eigenverantwortung. Sie sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Biosicherheit umzusetzen, die Gesundheit ihrer Tiere regelmäßig zu überwachen und bei Verdacht auf eine meldepflichtige Tierseuche unverzüglich zu handeln. Gleichzeitig stehen ihnen verschiedene Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, darunter der BioCheck zur Bewertung der Biosicherheit auf dem Betrieb sowie die Beratung durch Tierärztinnen und Tierärzte.
Landwirtschaftsministerin Martine Hansen unterstreicht die Bedeutung der neuen Regelungen: „Für unsere Landwirte hat die Gesundheit ihrer Tiere seit jeher einen hohen Stellenwert, denn sie ist die Grundlage für das Tierwohl und einen gut funktionierenden Betrieb. Die neuen Bestimmungen stärken ihre Eigenverantwortung und bieten ihnen zugleich mit dem BioCheck und der tierärztlichen Beratung konkrete Unterstützung, die es aktiv zu nutzen gilt.“
Die neuen Vorschriften tragen dazu bei, Tierseuchen frühzeitig zu erkennen und deren Ausbreitung zu verhindern. Davon profitieren nicht nur die landwirtschaftlichen Betriebe selbst, sondern auch die Lebensmittelsicherheit, der Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Mit dem neuen Rechtsrahmen setzt die Europäische Union gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf einen modernen, präventionsorientierten Ansatz für eine nachhaltige und widerstandsfähige Tierhaltung. Landwirte spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie mit guter Betriebsführung und konsequenten Biosicherheitsmaßnahmen aktiv zum Schutz der Tiergesundheit beitragen.
Weitere Informationen zu dem Tiergesundheitsbesuch (Visite sanitaire) und der Umsetzung in Luxemburg finden Sie im Infoblatt „Tiergesundheit in der EU – Was Landwirte wissen müssen“ der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) und auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.
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