Beihilfe zur Förderung des Weidegangs von Rindern (546)

Aides et subventions

Ausnahmeregelung für das Kulturjahr 2025/2026

Aides et subventions

Die Beihilfe zur Förderung des Weidegangs von Rindern ist unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass jede gemeldete Parzelle im Programm zwischen dem 15. März und 15. November über mindestens 3 Monate beweidet wird.

Aufgrund der außergewöhnlichen Witterungsbedingungen im Sommer 2026 und der hierdurch verursachten erheblichen Beeinträchtigungen der Beweidung kann die betreffende Bedingung im Kulturjahr 2025/2026 vielfach nicht eingehalten werden.

Deswegen gilt für das Kulturjahr 2025/2026 eine Ausnahmeregelung:

  • Jede Parzelle, die für das Kulturjahr 2025/2026 im Programm „Weidegang von Rindern“ gemeldet ist, muss im genannten Zeitraum nur über 2 Monate beweidet werden.

Sollten Sie zu dieser Mitteilung Fragen haben, so können Sie sich gerne an die zuständigen Beamten des Service d’économie rurale wenden (Jerry Huss, Tel.: 247-72583 / Alain Ruppert, Tel.: 247-72582; E-Mail: beihilfen@ser.etat.lu).

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