Beihilfen Öffentlicher Aufruf zur Antragstellung Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe und Installierungsbeihilfen für Junglandwirte

Beihilfen

Das Landwirtschaftsministerium teilt mit, dass die aktuelle Frist für die Antragstellung im Rahmen des Auswahlverfahrens für die oben aufgeführten Maßnahmen auf den 1. Dezember 2022 festgelegt ist.

Alle förderfähigen Anträge, welche bis zum 1. Dezember 2022 (Eingangsdatum bei der Verwaltung zählt) zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht worden sind, werden dem Auswahlverfahren unterzogen. Nur förderfähige Anträge, die auch die gesetzlich notwendige Mindestpunktzahl erhalten, werden im Auswahlverfahren berücksichtigt.

Der Finanzrahmen der Beihilfen für das Auswahlverfahren vom 1. Dezember 2022 ist wie folgt vom Landwirtschaftsminister festgelegt:

Bauliche Investitionen über 150.000 €

21.000.000 €

Bauliche Investitionen bis 150.000 €

4.300.000 €

Investitionen in Maschinen

4.000.000 €

Installierungsbeihilfen für Junglandwirte

840.000 €

Die Antragsformulare für bauliche Investitionen auf landwirtschaftlichen Betrieben und Maschinen sind bei der Dienststelle zur Strukturverbesserung der ASTA erhältlich oder werden Ihnen auf Nachfrage hin zugestellt (MAINZ Sandy: Tel.: 45 71 72 - 355; E-Mail: sandy.mainz@asta.etat.lu).

Die Antragsformulare für die Installierungsprämie sind ebenfalls bei der ASTA erhältlich (KRIER Jacques Tel.: 45 71 72 - 237; E-Mail:  jacques.krier@asta.etat.lu).

Auf allen Formularen ist vermerkt, welche Unterlagen gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie in den spezifischen Broschüren der Fördermaßnahmen.

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