Auslaufende Regelungen
Die Umsetzung der neuen Agrarreform führt dazu, dass einige Maßnahmen auslaufen bzw. in andere Maßnahmen integriert wurden.
Folgende Förderungen sind in neue Maßnahmen integriert:
- Pflege von bestehenden Hecken: wechselt in die Biodiversitätsverträge
- Streuobstwiesen: wechselt in die Biodiversitätsverträge
- Extensivierung von Grünland: die Optionen Nulldüngung und Spätmahd wechseln in die Biodiversitätsverträge
- Landschaftspflegeprämie – Obstbau: die Auflagen wechseln in den landwirtschaftlichen Bereich mit möglicher Förderung via gekoppelte Prämie
- Landschaftspflegeprämie – Freilandgemüsebau: die Auflagen wechseln in den landwirtschaftlichen Bereich mit möglicher Förderung via gekoppelte Prämie
Weitere Informationen und ausführliche Beschreibungen der einzelnen Maßnahmen befinden sich in den verlinkten Rubriken.
Bestehende alte Agrarumweltprogramme (zu denen weitere Informationen unter „Mehr dazu“ verlinkt sind) behalten wie vorgesehen ihre Gültigkeit für die Restdauer des Verpflichtungszeitraums. Sie können jedoch frühzeitig aufgekündigt und in neue gleichwertige Verträge umgewandelt werden. Eine Umwandlung ist jedoch nur dann möglich, wenn das neue Programm mindestens dieselbe Auflagenstrenge aufweist.
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