Antibiotikaresistenzen
Antibiotikaresistenz gilt als eine der größten Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit weltweit. Auch Luxemburg ist von dieser Entwicklung betroffen.
Der Antibiotikaverbrauch in der Humanmedizin liegt in Luxemburg weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau innerhalb Europas. In der Tiermedizin gehört Luxemburg hingegen zu den Ländern mit einem insgesamt geringen Antibiotikaverbrauch bei Nutztieren. Dennoch werden bestimmte kritische Antibiotika weiterhin eingesetzt, weshalb sowohl im Bereich der menschlichen als auch der tierischen Gesundheit weitere Bemühungen notwendig bleiben.
Um der Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken, verfolgt Luxemburg seit 2018 einen nationalen One-Health-Ansatz, der die Bereiche Humanmedizin, Tiergesundheit und Umwelt gemeinsam berücksichtigt.
Nationaler Antibiotikaplan
Im Jahr 2018 wurde in Luxemburg der erste Nationale Antibiotikaplan eingeführt. Ziel des Plans war es, das Auftreten, die Entwicklung und die Übertragung von Antibiotikaresistenzen in Luxemburg im Sinne eines One-Health-Ansatzes zu reduzieren. Hierzu wurden verschiedene strategische Schwerpunkte und Maßnahmen in den Bereichen Human- und Tiergesundheit sowie Umwelt entwickelt.
Für die Umsetzung und Begleitung des Plans wurde ein Nationales Antibiotikakomitee (NAC) eingerichtet. Dieses koordinierte die nationalen Aktivitäten im Zusammenhang mit Antibiotikaresistenzen, förderte den Austausch zwischen den Beteiligten und unterstützte die Entwicklung nationaler und internationaler Partnerschaften. Der Direktor der ALVA übernahm dabei den Co-Vorsitz des Komitees.
Nach Abschluss des ersten Nationalen Antibiotikaplans wird derzeit ein zweiter nationaler Aktionsplan ausgearbeitet, um die bisherigen Maßnahmen weiterzuführen und an neue Herausforderungen anzupassen.
Überwachung und Sensibilisierung
Die Überwachung des Antibiotikaverbrauchs und der Antibiotikaresistenz in Luxemburg wird auch nach Abschluss des ersten Nationalen Antibiotikaplans fortgeführt. In Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Partnern beteiligt sich die ALVA weiterhin an der Erhebung und Analyse von Daten zur Anwendung antimikrobieller Arzneimittel bei Tieren sowie zur Entwicklung von Antibiotikaresistenzen.
Gemäß Artikel 57 der Verordnung (EU) 2019/6 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, relevante und vergleichbare Daten über den Verkauf und die Verwendung antimikrobieller Arzneimittel bei Tieren zu erheben. Die entsprechenden Daten werden jährlich an die European Medicines Agency (EMA) übermittelt.
Die Ergebnisse der Überwachung werden jedes Jahr im nationalen Bericht zur Antibiotikaanwendung, Antibiotikaresistenz und zum Vorkommen von Antibiotikarückständen in Luxemburg veröffentlicht.
Darüber hinaus beteiligt sich die ALVA jährlich an der Europäischen Antibiotika-Aufklärungswoche im Herbst. Im Rahmen dieser Sensibilisierungskampagne werden verschiedene Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Fachleute und die breite Öffentlichkeit durchgeführt, insbesondere im Bereich der Tiergesundheit.
Übermittlung von Tierarzneimitteldaten
Die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2023 unter anderem dazu, der European Medicines Agency (EMA) jährlich Daten zum Verkauf und zur Anwendung von Antibiotika bei verschiedenen Tierarten zu übermitteln.
Das Règlement grand-ducal du 23 décembre 2022 modifiant le règlement grand-ducal modifié du 15 janvier 1993 relatif à la mise sur le marché des médicaments vétérinaires aktualisiert den luxemburgischen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln und passt diesen an die Verordnung (EU) 2019/6 an. Es verpflichtet unter anderem alle in Luxemburg tätigen Tierärztinnen und Tierärzte, die bei Tieren angewendeten Antibiotika über das Verfahren „Verabreichung von Antibiotika an Tiere“ auf MyGuichet.lu an die ALVA (Administration Luxembourgeoise Vétérinaire et Alimentaire) zu übermitteln.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/578 der Kommission vom 29. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 legt fest, für welche Tierarten und ab welchem Zeitpunkt Daten zur Anwendung antimikrobieller Arzneimittel zu erheben und an die EMA zu übermitteln sind.
Demnach sind seit dem Jahr 2023 die Nutzungsdaten für Rinder, Schweine, Hühner und Truthühner an die ALVA zu übermitteln. Ab dem Jahr 2026 ist zusätzlich die Übermittlung der Antibiotikaanwendung bei folgenden Tierarten erforderlich:
- sonstiges Geflügel (Enten, Gänse),
- Schafe,
- Ziegen,
- Fische (Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen),
- Pferde (lebensmittelliefernd und nicht lebensmittelliefernd),
- lebensmittelliefernde Kaninchen.
Ab dem Jahr 2029 ist darüber hinaus die Antibiotikaanwendung bei Hunden, Katzen sowie Pelztieren (Nerze und Füchse) an die ALVA zu melden.
Die an die EMA übermittelten Daten werden jährlich in einem Bericht veröffentlicht. Derzeit sind Berichte für die Jahre 2023 und 2024 verfügbar und auf der Internetseite der EMA abrufbar.
Am 22. Januar 2026 fand eine Informationsveranstaltung für Tierärztinnen und Tierärzte statt, in deren Rahmen das Verfahren zur Übermittlung der Nutzungsdaten erläutert wurde. Zudem wurden die bislang an die EMA übermittelten Verkaufs- und Nutzungsdaten für die Jahre 2023 und 2024 im Vergleich zu den Nachbarländern vorgestellt.
Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und kann hier eingesehen werden. Die zugehörige PowerPoint-Präsentation enthält außerdem die am Ende der Veranstaltung gestellten Fragen sowie die entsprechenden Antworten und kann hier eingesehen werden.
Weiterbildung und Informationsmaterial
Die ALVA engagiert sich weiterhin für die Sensibilisierung im Bereich des verantwortungsvollen Antibiotikaeinsatzes in der Tiergesundheit. Dabei stehen insbesondere Präventionsmaßnahmen und die Förderung der Biosicherheit auf landwirtschaftlichen Betrieben im Mittelpunkt. Eine gute Biosicherheit kann dazu beitragen, Krankheiten vorzubeugen und den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren.
Im Rahmen dieser Aktivitäten wurden unter anderem Weiterbildungen zur Anwendung des BIOCHECK-Tools organisiert, mit dem die Biosicherheit auf landwirtschaftlichen Betrieben bewertet und verbessert werden kann.
Darüber hinaus wurden verschiedene Informationsunterlagen veröffentlicht. Dazu gehört insbesondere die Broschüre Clever gegen Mastitis, die praktische Hinweise zur Vorbeugung und Behandlung von Mastitis bei Milchkühen enthält und die Bedeutung eines gezielten Antibiotikaeinsatzes hervorhebt.
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