Antibiotikaresistenzen

Antibiotikaresistenz ist als eine der größten Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit in Europa und weltweit anerkannt.

In Luxemburg ist der Antibiotikaverbrauch im Bereich der Humanmedizin einer der höchsten unter allen EU-Ländern. Bei Nutztieren ist Luxemburg einer der geringsten Antibiotikakonsumenten. Einige kritische Antibiotika werden in diesem Sektor jedoch häufig eingesetzt. Sowohl im Bereich der menschlichen als auch der tierischen Gesundheit müssen Anstrengungen unternommen und Fortschritte erzielt werden.

Nationaler Antibiotikaplan 

Im Jahr 2018 wurde in Luxemburg der Nationale Antibiotikaplan eingeführt. Sein übergeordnetes Ziel ist es, das Auftreten, die Entwicklung und die Übertragung von Antibiotikaresistenzen in Luxemburg mit einem One-Health-Ansatz zu reduzieren.

Es wurden mehrere strategische Schwerpunkte entwickelt, um das allgemeine Ziel des Plans zu erreichen.

Für die gesamte Laufzeit des Plans wurde ein Nationales Antibiotikakomitee (NAC) eingerichtet, das alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen überwacht. Der Direktor der ALVA ist Co-Vorsitzender des Nationalen Antibiotikakomitees, welches die Aufgabe hat, die Aktivitäten im Zusammenhang mit Antibiotikaresistenz auf nationaler Ebene zu überwachen und zu verfolgen, Arbeitsgruppen einzurichten und dauerhafte Partnerschaften auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene ins Leben zu rufen.

Arbeitsgruppen

Auf praktischer Ebene wurde innerhalb der ALVA eine Arbeitsgruppe „Behandlung, Diagnose, Prävention und Eradikation (TDPE)“ eingerichtet, die sich auf den Bereich der Tiergesundheit konzentriert.

Die Arbeitsgruppe trifft sich mehrmals im Jahr, diskutiert verschiedene Themen und führt konkrete Maßnahmen zur Sensibilisierung des Sektors (Tierärzte und Landwirte) durch. Eine zweite Arbeitsgruppe „Überwachung“ wurde ebenfalls eingerichtet. Ein Vertreter der ALVA ist auch hier Teil dieser Arbeitsgruppe. Jedes Jahr im Herbst findet eine Kampagne zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Antibiotikaresistenz statt. Die ALVA ist Mitorganisatorin dieser Kampagne und ist zuständig für den Bereich Tiermedizin. Gemäß Artikel 57 der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, relevante und vergleichbare Daten über das Verkaufsvolumen und die Verwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren zu erheben.

Übermittlung von Tierarzneimitteldaten

Die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2023 unter anderem dazu, der European Medicines Agency (EMA) jährlich Daten zum Verkauf und zur Anwendung von Antibiotika bei verschiedenen Tierarten zu übermitteln.

Das Règlement grand-ducal du 23 décembre 2022 modifiant le règlement grand-ducal modifié du 15 janvier 1993 relatif à la mise sur le marché des médicaments vétérinaires aktualisiert den luxemburgischen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln und passt diesen an die Verordnung (EU) 2019/6 an. Es verpflichtet unter anderem alle in Luxemburg tätigen Tierärztinnen und Tierärzte, die bei Tieren angewendeten Antibiotika über das Verfahren „Verabreichung von Antibiotika an Tiere“ auf MyGuichet.lu an die ALVA (Administration Luxembourgeoise Vétérinaire et Alimentaire) zu übermitteln.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/578 der Kommission vom 29. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 legt fest, für welche Tierarten und ab welchem Zeitpunkt Daten zur Anwendung antimikrobieller Arzneimittel zu erheben und an die EMA zu übermitteln sind.

Demnach sind seit dem Jahr 2023 die Nutzungsdaten für Rinder, Schweine, Hühner und Truthühner an die ALVA zu übermitteln.

Ab dem Jahr 2026 ist zusätzlich die Übermittlung der Antibiotikaanwendung bei folgenden Tierarten erforderlich:

  • sonstiges Geflügel (Enten, Gänse),
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Fische (Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen),
  • Pferde (lebensmittelliefernd und nicht lebensmittelliefernd),
  • lebensmittelliefernde Kaninchen.

Ab dem Jahr 2029 ist darüber hinaus die Antibiotikaanwendung bei Hunden, Katzen sowie Pelztieren (Nerze und Füchse) an die ALVA zu melden.

Die an die EMA übermittelten Daten werden jährlich in einem Bericht veröffentlicht. Derzeit sind Berichte für die Jahre 2023 und 2024 verfügbar und auf der Internetseite der EMA abrufbar.

Am 22. Januar 2026 fand eine Informationsveranstaltung für Tierärztinnen und Tierärzte statt, in deren Rahmen das Verfahren zur Übermittlung der Nutzungsdaten erläutert wurde. Zudem wurden die bislang an die EMA übermittelten Verkaufs- und Nutzungsdaten für die Jahre 2023 und 2024 im Vergleich zu den Nachbarländern vorgestellt.

Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und kann hier eingesehen werden. Die zugehörige PowerPoint-Präsentation enthält außerdem die am Ende der Veranstaltung gestellten Fragen sowie die entsprechenden Antworten und kann hier eingesehen werden.

Weiterbildung

Die Arbeitsgruppe „Behandlung, Diagnose, Prävention und Eradikation (TDPE)“ organisiert regelmäßig Weiterbildungen zur Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika. Die erste dieser Weiterbildungen hatte zum Thema die Biosicherheit auf Betrieben. Es ist wissenschaftlich belegt, dass eine verbesserte Biosicherheit auf einem Betrieb den alltäglichen Gebrauch von Antibiotika sowie die damit zusammenhängende Entwicklung von Resistenzen verringert. Die Unterlagen dieser Weiterbildung finden Sie unter „Mehr dazu“. 

Des Weiteren wurde die Broschüre Clever gegen Mastitis erstellt. Sie bietet wertvolle Informationen zur Vorbeugung und Behandlung von Mastitis, einer der häufigsten Erkrankungen bei Milchkühen, und betont die Bedeutung eines gezielten Einsatzes von Antibiotika.

 

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