Grüne Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die grüne Architektur der GAP besteht einerseits aus verbindlichen Bestimmungen (erweiterte und soziale Konditionalität), bei denen Verstöße zu Beihilfekürzungen führen, sowie aus freiwilligen Maßnahmen. Diese freiwilligen Maßnahmen enthalten Auflagen, die über die der erweiterten Konditionalität hinausgehen. Hierbei handelt es sich um jährliche Beihilfen (Öko-Regelungen, Eco-schemes) oder mehrjährige Verpflichtungen (Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen sowie Biodiversitätsprämien).

Das folgende Schema erläutert den stufenweisen Aufbau der grünen Architektur der alten und der neuen GAP. In jeder weiteren Stufe müssen zusätzliche Auflagen erfüllt werden.

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