Flurneuordnung
Nationales Amt für Flurbereinigung
Das Office national du remembrement (ONR) ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, welches unter der Aufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau steht. Das ONR hat die Aufgabe, zersplitterte oder verstreut liegende Grundbesitze im Interesse des Gemeinwohls nach Bestimmungen des Flurneuordnungsgesetzes zusammenzulegen, mit dem Ziel einer wirtschaftlicheren Nutzung des ländlichen Grundbesitzes.
Aufgaben
Die beiden ersten Artikel des im Jahre 1994 novellierten Gesetzes vom 15. Mai 1964 legen das Ziel und die Vorgehensweise der Flurneuordnung fest:
- Art.1: Um eine ökonomisch bessere Bewirtschaftung der ländlichen Güter zu sichern, kann zersplitterter und verstreut liegender Grundbesitz im Interesse des Gemeinwohls nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zusammengelegt werden. Dabei wird, falls möglich, die Vernichtung des natürlichen Lebensraumes vermieden.
- Art.2 Absatz 1: Mit der Flurneuordnung sollen die Grundstücke durch eine Neueinteilung in größere, für die Bewirtschaftung geeignetere Parzellen mit unabhängigem Zugang verbessert werden.
- Art. 2 Absatz 2: Gleichlaufend mit der Flurneuordnung können Wege und Wassergräben angelegt und verbessert sowie Meliorationsmaßnahmen wie Entwässerung, Bewässerung, Einebnung, Kultivierung und andere damit zusammenhängende Arbeiten vorgenommen werden.
- Art. 3 Absatz 1: Dieser Artikel des Gesetzes definiert den ländlichen Raum, in dem eine Neuordnung stattfinden kann: unter die Flurneuordnung fallen Ländereien der Landwirtschaft, des Weinbaus, des Gartenbaus, der Baum- und Forstwirtschaft.
Die Flurneuordnung bewirkt seit der Novellierung nicht nur durch die Neugestaltung der Fluren eine verbesserte Arbeitsproduktivität, sondern fördert auch den Naturhaushalt, indem ausgeräumte Produktionslandschaften vor der Neuordnung neuen Lebensräumen in vielfältiger Landschaft nach der Neuordnung weichen. Neben den ökonomischen Zielen der Flurneuordnung (Artikel 1 des Gesetzes) ist eine dauerhafte Verbesserung des ökologischen Gleichgewichtes ein wichtiger Grundsatz im Verfahrensablauf geworden.
Aufbauend auf eine Kohabitation von Ökonomie und Ökologie soll hiermit die Politik der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes gefördert werden.
Das staatliche Flurneuordnungsamt ist seit seinem Bestehen mit großem Erfolg im Weinbau tätig. Insgesamt konnten bis dato etwa 80 Prozent des gesamten luxemburgischen Weinbauareals neugeordnet werden oder befinden sich in einem laufenden Verfahren. Hierbei kann das ONR mittels großer Strukturverbesserungen substantielle Produktivitätssteigerungen in den Rebfluren erzielen.
Seit über zwei Jahrzehnten unterstützt das ONR mit Flurneuordnungsprojekten sehr erfolgreich flächenbeanspruchende Infrastrukturmaßnahmen von öffentlichem Interesse wie zum Beispiel neue Autobahnen, Ortsumgehungen, regionale Gewerbezonen sowie naturnaher Gewässerausbau.
Dabei können, im Interesse der Landwirtschaft und der Umwelt, Landverbrauch für Erschließungs- und Kompensierungsmaßnahmen auf ein Minimum beschränkt werden.
Das ONR ist seit Anfang der 2000er Jahre in 5 Waldflurneuordnungsverfahren im Norden und Westen Luxemburgs mit Struktur- und Infrastrukturverbesserungen beschäftigt, um eine nachhaltigere Bewirtschaftung zu erzielen. Neue Anfragen für zusätzliche Projekte zeigen ein großes Interesse der Privatwaldbesitzer.
Das Office national du remembrement ist weiterhin bemüht, den anfänglich rein sektoriellen Ansatz der ökonomischen Sichtweise zur vernetzten Lösung vielseitiger Probleme weiterzuentwickeln und weiterhin bereit, neue Aufgaben zu übernehmen, die den luxemburgischen Agrarsektor (Landwirtschaft, Weinbau und Forstwirtschaft) stärken.
Prozeduren
Gesetzliche Flurneuordnung
Ablauf:
- Untersuchung zur Zweckmäßigkeit eines Flurneuordnungsprojektes,
- Bewertung und Klassifizierung der Grundstücke,
- Neuzuteilung und bautechnische Begleitmaßnahmen,
- Neuvermessung, vorläufige Besitzeinweisung,
- Aufstellung der Beitragsrollen,
- Notarielle Urkunde über die Flurneuordnung und Übertragung dinglicher Rechte.
Parzellenzusammenlegung – Beschleunigtes Verfahren
- Beschleunigtes Verfahren der gesetzlichen Flurneuordnung,
- Zusammenlegung der Grundstücke unter Zugrundelegung der alten Katastergrenzen und nach Möglichkeit durch Austausch ganzer Flurstücke,
- Gleiche Prozeduren wie gesetzliche Zusammenlegung, außer Möglichkeit die Untersuchung der Ergebnisse der Grundstückschätzung die Untersuchung über die Neuzuteilung zu einer einzigen Untersuchung zusammenzulegen,
- Anwendung aller übrigen Bestimmungen des Gesetzes über die gesetzliche Flurneuordnung.
Vertragliche Flurneuordnung
- Anfrage von mindestens zwei Eigentümern,
- Prüfung und Approbation durch das Flurneuordnungsamt, um in den Genuss der Vorteile der gesetzlichen Flurneuordnung zu kommen,
- Notarielle Urkunde.
Der freiwillige Landtausch
- Austausch zersplitterter oder verstreut liegender Grundstücke auf gütlichem Weg zweier oder mehrerer Eigentümer.
Sonderregelungen für Austauschurkunden
- Befreiung von sämtlichen Stempel-, Eintragungs- und Hypothekengebühren,
- Katasterverwaltung leistet unentgeldlich Hilfe bei Vermessungsarbeiten,
- Erstellung der Pläne,
- Ausstellung der für die Anfertigung der Austauschurkunden erforderlichen Kopien und Auszüge; Wertausgleichszahlungen von Eintragungs- und Hypothekengebühren befreit.
Flurneuordnungsprojekte
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