Biodiversitätsprogramme
Die Biodiversitätsprogramme sind ein zentrales Instrument zur praktischen Umsetzung von Naturschutzzielen im Großherzogtum Luxemburg. Es handelt sich um mehrjährige Programme.
Teilnahmeerklärungen können bei der regionalen biologischen Station (Südwesten und Zentrum: SICONA, Osten: SIAS, Nordosten: Natur- und Geopark Mëllerdall, Naturpark Our, Nordwesten: Naturpark Öewersauer) oder bei der Naturverwaltung eingereicht werden.
Die neuen Verträge können bis einschließlich den 30. September 2026 angefragt werden für das Jahr 2027. Biodiversitätsverträge unter der alten Gesetzgebung können aber ohne Weiteres auf die neuen Verträge umgeschrieben werden. Empfehlung: Flächen die bis jetzt unter der AUK P4 gelaufen sind, können als H_0 (Basis-Extensivierung), Spätmahdwiesen (WS) oder Weiden (SW) weiter bezuschusst werden.
Die vorliegenden Ausführungen der Biodiversitätsprämien entsprechen dem „Règlement grand-ducal du 24 juillet 2024 relatif aux aides en faveur de la sauvegarde de la biodiversité en milieu rural“ und dem Règlement grand-ducal du 24 juillet 2024 relatif aux aides en faveur de la sauvegarde de la biodiversité en milieu rural - RECTIFICATIF.
Eine genaue Beschreibung der landwirtschaftlichen Programme (Prämien) der aktuellen Biodiversitätsverordnung finden Sie in der Broschüre „Biodiversität in der Landwirtschaft“ auf dem Umweltportal.
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