Extensive Weiden (SW)

Zielsetzung

Die extensive Beweidung während der Vegetationsperiode (daher das Kürzel SW) mäßigt die Nutzungsintensität des Grünlandes und begünstigt damit:

  1. ein Mosaik an Pflanzen,
  2. den Lebensraum von Insekten, die als Nahrungsquelle vor allem für Vögel, Fledermäuse und andere Kleintiere dienen,
  3. das Entstehen von Mikrostrukturen.

Förderfähigkeit

Dauergrünland und begrünte Acker (siehe AUKM 551 Option 2).

Bedingungen

  • Nutzung der gesamten Fläche.
  • Keine Düngung, kein Einsatz von Pestiziden oder anderen Chemikalien; Düngung mit Mist (max. 5 kg/Jahr) ist am Fuß junger Obstbäume (max. 5 Jahre alt) möglich.
  • Kein Umbruch zur Grünlandsanierung, keine Erneuerung, Neueinsaat oder Übersaat, ausgenommen dem Einbringen einheimischer autochthoner Pflanzenarten.
  • Wildschäden - gemäß Anweisungen in Anhang 3 der aktuellen Biodiversitätsverordnung.
  • Keine Veränderung des Wasserhaushaltes der Fläche (z. B. durch Gräben, Drainage, Rinnen oder Bewässerungsmaßnahmen).
  • Keine übermäßige Zerstörung von Grasland durch Viehtritt oder den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen (außer im Kontext der Konditionalität bzw. der Erhaltung von geschützten Biotopen und Habitaten).
  • Verbot der Beweidung durch Vieh, das in den vorangegangenen 5 Monaten präventiv mit Entwurmungsmitteln auf Avermectin-Basis und deren Derivaten behandelt wurde. Zudem muss jede Behandlung von infizierten Tieren mit Avermectin und seinen Derivaten außerhalb der Vertragsflächen erfolgen.
  • Keine zusätzliche Fütterung, mit Ausnahme von Kälberfutterautomaten und im Kontext des Tierwohls.
  • Keine mechanische Bearbeitung (Abschleppen, usw.) zwischen dem 15. April und dem 15. Juni. Mähen nach dem 15. Juni erlaubt, außer bei den Varianten SW_1a, SW_2a oder SW_3a.
  • Einhaltung der maximalen Viehdichte zu jedem Zeitpunkt.

Programme

SW_1 Weide kleiner als 2 ha ohne Begrenzung Viehdichte

  • Beweidung möglich zwischen dem 1. April und dem 15. November.
  • SW_1a Zuschlag bei Verzicht auf jegliche Art von maschineller Pflege auf der Weide (Mulchen, Walzen, Schleppen).

SW_2 Weide mit zu jedem Zeitpunkt maximal 2 GVE/ha

  • Beweidung möglich zwischen dem 1. April und dem 15. November.
  • SW_2a Zuschlag bei Verzicht auf jegliche Art von maschineller Pflege auf der Weide (Mulchen, Walzen, Schleppen).

SW_3 Weide ohne Begrenzung der Viehdichte mit 8-wöchiger durchgehender Beweidungspause

  • Beweidung ohne Begrenzung der Viehdichte zwischen dem 15. März und dem 15. November mit einer durchgängigen Beweidungspause von 8 Wochen zwischen 1. April und 15. Oktober. (Bei präzisen Naturschutzzielen werden die Daten im Vertrag festgelegt.)
  • Führen eines Weideregisters mit folgenden Angaben: GVE, Beginn der Beweidung, Beginn der Ruhezeit, Ende der Ruhezeit, Ende der Weidezeit.
  • SW_3a Zuschlag bei Verzicht auf jegliche Art von maschineller Pflege auf der Weide (Mulchen, Walzen, Schleppen).

Für SW_2 und SW_ 3: Die betreffenden Flächen können zusammen mit benachbarten Parzellen beweidet werden, auf denen kein Biodiversitätsvertrag abgeschlossen ist. In diesem Fall gelten die Modalitäten bezüglich der Besatzdichte und der Zufütterung für die gesamte beweidete Fläche.

Extensive Weiden (während der Vegetationsperiode) ID Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) Einheit Prämie
Weide kleiner als 2 ha ohne Begrenzung der Viehdichte SW_1 A €/ha 410 €
Weide kleiner als 2 ha ohne Begrenzung der Viehdichte mit Zuschlag Verzicht auf jegliche Art von maschineller Pflege SW_1a A €/ha 475 €
Weide mit zu jedem Zeitpunkt maximal 2 GVE/ha SW_2 A €/ha 410 €
Weide mit zu jedem Zeitpunkt maximal 2 GVE/ha mit Zuschlag Verzicht auf jegliche Art von maschineller Pflege SW_2a A €/ha 475 €
Weide ohne Begrenzung der Viehdichte mit 8-wöchiger durchgängiger Beweidungspause während der Vegetationszeit SW_3 A €/ha 560 €
Weide ohne Begrenzung der Viehdichte mit 8-wöchiger durchgängiger Beweidungspause während der Vegetationszeit mit Zuschlag Verzicht auf jegliche Art von maschineller Pflege SW_3a A €/ha 625 €

Kontaktpersonen

Wenn Sie an Biodiversitätsverträgen interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Personen für allgemeinere Informationen:

Dr. Philip Birget ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Yannick Reiser Service d’économie rurale 247-82579 yannick.reiser@ser.etat.lu
Lydie Fassbinder Service d’économie rurale 247-72577 lydie.fassbinder@ser.etat.lu
Ben Geib CONVIS 26 81 20-314 ben.geib@convis.lu
Max Hetto LWK 31 38 76-35 max.hetto@lwk.lu
Moritz Colbus LWK 31 38 76-28 moritz.colbus@lwk.lu
Mikis Bastian Natur- & Geopark Mëllerdall 26 87 82 91-31 mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu
Patrick Thommes Naturpark Öewersauer 89 93 31-217 patrick.thommes@naturpark-sure.lu
Alain Klein Naturpark Our 90 81 88-643 alain.klein@naturpark-our.lu
Marc Thiel SIAS 34 94 10-26 biologeschstatioun@sias.lu
Fanny Schaul SICONA 26 30 36-37 fanny.schaul@sicona.lu

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