Beihilfen

Die Förderung der Landwirtschaft, des Weinbaus und des ländlichen Raums ist ein wichtiges Steuerinstrument der europäischen und luxemburgischen Politik. Die vielfältigen Leistungen der Landwirte, der Winzer und anderer Akteure, wie beispielsweise Gemeinden und Klein- und Mittelbetriebe, sind für die Gesellschaft und für die sozioökonomische Entwicklung unserer ländlichen Regionen unverzichtbar.

In der vorliegenden Rubrik finden Sie Information zu den aktuellen Regelungen sowie zu den zukünftigen Regelungen, die ab 2023 im Rahmen der Umsetzungen der GAP-Reform in Kraft treten werden.

Wir weisen darauf hin, dass Erstanträge zur Verpflichtung in die neuen Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) ausschließlich über einen neuen Vorgang auf MyGuichet.lu eingereicht werden können. Dieser ist seit dem 1. September 2022 freigeschaltet. Wir empfehlen die Anträge schnellstmöglich und bis zum 31. Oktober 2022 einzureichen (zu übermitteln), damit eine korrekte und vollständige Wiedergabe der Angaben im Vorgang „Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung 2023“ gewährleistet ist.
 

Beihilfen ab 2023

Beihilfen bis 2022

Direktzahlungen

Ausgleichszahlungen

Agrar-Umwelt-Klima Maßnahmen

Cross Compliance & Dauergrünland

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung des ländlichen Raums

Wissenstransfer und Beratung

Innovation und Forschung

Qualitäts- und Absatzförderung

Sonstige Fördermaßnahmen

Transparenz

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