Tiergesundheit

Die Gesundheit der Tiere ist die Basis für eine leistungsfähige Landwirtschaft und die Produktion sicherer Lebensmittel. Jeder der Tiere hält, betreut oder behandelt, ist bemüht, diese im Falle einer Krankheit wieder gesund zu pflegen. Tierkrankheiten können große Auswirkungen auf die Gesundheit von Tierbeständen, die öffentliche Gesundheit oder die Wirtschaft haben, vor allem wenn es sich um Seuchen handelt. Tierseuchen sind infektiöse Krankheiten, die auf andere Tiere oder in manchen Fällen auch auf den Menschen übertragbar sind, und werden daher gesetzlich überwacht.

Kann ein Erreger einer Tierseuche auch für Menschen gefährlich werden, spricht man von einem Zoonoseerreger. Durch staatliche Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung, stellen Erreger vieler zoonotischer Krankheiten keine Gefahr mehr für den luxemburgischen Tierbestand und den Verbraucher dar.

Die Gesundheit unserer Nutztiere wird anhand folgender Maßnahmen gewährleistet:

Prävention

Eine gute Zusammenarbeit von Tierhaltern, praktizierenden Tierärzten und der ALVA ist maßgeblich. Die Seuchenlage in der EU wird überwacht, die ALVA ist hierzu auch im stetigen Austausch mit den Veterinärbehörden anderer Mitgliedsstaaten und Drittländern, den Dienststellen der EU-Kommission und der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Der Handel unterliegt vielen sanitären Bedingungen, um eine Verschleppung von Krankheiten zu vermeiden.

Überwachung

Die Tierbestände werden regelmäßig vom betreuenden Tierarzt und der ALVA untersucht, um ein Auftreten von neuen Krankheitserregern oder ausgerotteter Tierseuchen frühzeitig erkennen zu können.

Bekämpfung

Besteht der Verdacht auf eine Seuche, muss dies umgehend an eine Tierärztin/einen Tierarzt oder die ALVA gemeldet werden. Je nachdem um welche Tierseuche es sich handelt, müssen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen sind gesetzlich festgelegt und reichen, je nach Kategorie der Krankheit, von der Überwachung bis hin zur Bekämpfung und Ausrottung dieser Seuche.

Meldung von Tierseuchen

Die Tierseuchenüberwachung ist von aufmerksamen Tierhaltern und den behandelnden Tierärzten abhängig. Diese, ebenso wie die Labore, sind dazu verpflichtet, den Verdacht oder die Feststellung von Tierseuchen umgehend an die ALVA zu melden!

Tierseuchen  

Als EU-Mitgliedsstaat ist Luxemburg dazu verpflichtet, andere Mitgliedsstaaten über die aktuelle Seuchenlage zu informieren. Hier werden für bestimmte Krankheiten Seuchen-freie ebenso wie betroffene Zonen publiziert.

Das Dokument „Disease free areas of Luxembourg“ gibt Auskunft über die Tierkrankheiten, für die Luxemburg aktuell offiziell als seuchenfreies Gebiet gilt.

Vogelgrippe

Die Vogelgrippe, oder aviäre Influenza, ist eine hochansteckende Viruserkrankung von Vögeln. Die Symptome sind von Tierart zu Tierart unterschiedlich. Geflügel ist sehr anfällig für die Krankheit und stirbt innerhalb weniger Tage; einige Wildvögel tragen das Virus in sich, zeigen aber keine Symptome, während andere an der Krankheit sterben. Das Virus kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen, verschmutzten Gegenständen oder durch Verschleppung von Menschen übertragen werden.

Blauzungenkrankheit

Am 29. September 2023 hat Luxemburg den BTV-freien Status (BTV = Bluetongue-Virus) wiedererlangt. Die besonderen Regelungen (offizielle Blutproben oder Impfungen) für den Verkauf von BTV-empfänglichen Tieren in andere EU-Mitgliedsstaaten entfallen somit wieder.

Generell bitten wir Sie, die ALVA frühzeitig zu kontaktieren, wenn Sie eine Ausfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen oder Neuweltkameliden planen, um sich über die Bestimmungen des Ziellandes zu informieren.

Salmonellen

Luxemburg besitzt ein nationales Salmonellenüberwachungsprogramm dessen Ziel es ist, die Salmonellose beim Menschen zu bekämpfen. Hierbei wird der Befall von Tieren und den daraus gewonnenen Erzeugnissen mit Salmonellen überwacht, sodass die Lebensmittel für den Verbraucher sicherer sind. Auf EU- und nationaler Ebene wurden umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung von Salmonellen beim Geflügel (Legehennen, Masthähnchen und Puten) ergriffen. 

Tierarzneimittel

Tiere können, wie Menschen auch, erkranken und müssen dann tierärztlich behandelt werden. Muss eine Behandlung mit Medikamenten erfolgen, um eine Verbesserung des Gesundheitszustandes oder eine Genesung zu erzielen, so ist zu berücksichtigen, ob das betreffende Tier Teil der Lebensmittelkette ist. Eine medikamentöse Behandlung von lebensmittelliefernden Tieren unterliegt strengen Vorgaben und muss genau dokumentiert werden. So kann sichergestellt werden, dass alle Produkte tierischen Ursprungs frei von Behandlungsrückständen sind. 

Zuständig für die Zulassung von Tierarzneimittel ist die Division de la pharmacie et des médicaments des Gesundheitsministeriums.

Tierarzneimittel sollten nie von Menschen eingenommen werden!

 

Zum letzten Mal aktualisiert am