Innovation und Forschung

Zur Bewältigung künftiger Herausforderungen sind die Landwirte sowie die Lebensmittelindustrie auf neues Wissen angewiesen, das sie in der Praxis anwenden können. Durch die Förderung von Innovation und Forschung kann die Wettbewerbsfähigkeit unter immer schwieriger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhöht und gleichzeitig die nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Ökosystemleistungen sicherstellt werden.

Zum Erreichen dieser Ziele sieht das Agrargesetz drei verschiedene Finanzierungsinstrumente vor:

  • Demo- und Anbauversuche (Artikel 69)
  • die Europäische Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP) (Artikel 67)
  • eine allgemeine Forschungs-Beihilferegelung (Artikel 68).

Mittelherkunft

Nationales Budget

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger des Artikel 67 sind operationelle Gruppen (OG) in Form einer juristischen Person (mit Ausnahme von kommunalen Gebietskörperschaften) oder in Form einer Personengesellschaft.

Sie können sich zusammensetzen aus Landwirten im Sinne von Artikel 2 des Agrargesetzes, Forschern, landwirtschaftlichen Beratern oder Schulen, Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Landwirtschaft und Nahrungsmittelverarbeitung.

Zuwendungsempfänger des Artikel 68 sind vom Wissenschaftsministerium anerkannte Forschungsinstitute in Luxemburg und dem Ausland.

Förderfähige Maßnahmen

Eine Kommission zur Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung des Agrarsektors – bestehend aus je einem Vertreter des Ministers zuständig für Landwirtschaft, des Ministers zuständig für Hochschulbildung und Forschung, der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA), des landwirtschaftlichen Wirtschaftsdienstes (SER), des Weinbau-Instituts (IVV) sowie der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) – ist zuständig für:

  • die Entwicklung einer nationalen Innovationsstrategie von Forschungs- und Entwicklungsprioritäten für den Agrarsektor;
  • die Förderung und Beschleunigung von Wissenstransfer und Innovation sowie
  • die Begutachtung der von den operationellen Gruppen vorgelegten Projekte und
  • die Begutachtung von Demo- und Anbauprojekten.

Projekte zu folgenden Themenschwerpunkten können gegebenenfalls gefördert werden:

  • Aktionsplan „Pflanzenschutzmittel“
  • Schutz und Verbesserung der Wasserqualität
  • Verbesserung der Ressourceneffizienz und der Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft gegenüber Klimaveränderungen
  • Entwicklung von kurzen Lebensmittelversorgungsketten
  • Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln

Weitere Details zu förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Leitfaden - Forschungsprojekte und Versuchswesen.

Aktuelle Ausschreibungen

Das Einreichen von Beihilfeanträgen erfolgt ausschließlich im Rahmen von Ausschreibungsprozeduren.

Informationen zu den aktuellen Projektausschreibungen finden Sie in der Rubrik „Innovation und Forschung“.

Finanzierte Projekte

Datenbank der geförderten Innovations- und Forschungsprojekte

Zum letzten Mal aktualisiert am