Innovation und Forschung

Forschung und Landwirtschaft - zwei verschiedene Welten? Nicht zwingend, das Ministerium und der Service agri-environnement, recherche et innovation setzen alles daran, die Wissenschaft enger mit der Landwirtschaft zu vernetzen und so Wissen aus der Forschung schneller und effizienter in den landwirtschaftlichen und weinbaulichen Sektor zu bringen. Dieser Austausch von Wissen ist allerdings nicht nur einseitig, da wir auch den Austausch von Landwirten und Winzern mit der Forschung fördern. Damit wollen wir dafür sorgen, dass das im Sektor bestehende Wissen bei den Wissenschaftlern ankommt und diese ihre Forschung an den Bedarf der Landwirtschaft bzw. Weinwirtschaft anpassen können. Dies ermöglicht es ihnen, praxisrelevante Forschung zu betreiben und mit ihren Ergebnissen zu direkt nutzbaren Methoden und Tools für den Sektor zu führen.

Dies ist unabdingbar damit Landwirte und die Lebensmittelindustrie die zukünftigen Herausforderungen meistern können. Dafür sind sie auf neues Wissen angewiesen, das sie in der Praxis anwenden können. Durch die Förderung von Innovation und Forschung kann die Wettbewerbsfähigkeit unter immer schwieriger werdenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhöht und gleichzeitig die nachhaltige Nutzung von Ressourcen und Ökosystemleistungen sicherstellt werden.

Die vom Landwirtschaftsministerium geförderten Projekte reichen von Demo- und Anbauversuchen, bei denen innovative Anbaumethoden getestet und vorgestellt werden, über Projekte mit mehreren unterschiedlichen Akteuren (Wissenschaft, Beratung, Landwirtschaft), die gemeinsam ein Problem aus der Praxis (bottom-up) bearbeiten, bis hin zu Auftragsforschung, deren Resultate direkt den Weg in die politischen Entscheidungsprozesse findet. Des Weiteren fördert das Ministerium innovative Forschungsprojekte in Zusammenarbeit mit dem Fonds National de la Recherche (FNR) und unterstützt so hochrangige Wissenschaftler und den Aufbau einer wegbereitenden wissenschaftlichen Forschung im Gebiet der Landwirtschaft in Luxemburg.

Mit regelmäßigen Projektaufrufen stärkt das Ministerium die bereits bestehenden Verbindungen zwischen Landwirtschaft und Wissenschaft, und baut neue Netzwerke auf. Eine Beschreibung der unterschiedlichen Fördermaßnahmen und deren rechtlichen Rahmen finden Sie unter „Mehr dazu“. Falls Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Finanzierungsinstrumente

Zum Erreichen der verschiedenen Ziele sieht das Agrargesetz drei verschiedene Finanzierungsinstrumente vor:

  • die Europäische Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP) (Artikel 67)
  • eine allgemeine Forschungs-Beihilferegelung (Artikel 68)
  • Demo- und Anbauversuche (Artikel 69).

Weitere Informationen über die Finanzierung von Innovations- und Forschungsprojekten finden Sie in der Rubrik „Beihilfen“.

Finanzierte Projekte

Datenbank der geförderten Innovations- und Forschungsprojekte

Aktuelle Ausschreibungen

Innovative Bottom-Up Lösungen

Projektausschreibung für innovative Bottom-Up Lösungen in der Landwirtschaft und im Weinbau (EIP – Bottom up)

Einsendeschluss ist der 23. Januar 2024

Die Projektausschreibung richtet sich an alle Landwirte, den Gartenbau, sowie Winzer und Winzerinnen, die in Kooperation mit einem, oder mehreren Akteuren aus der Beratung und/oder der Forschung eine innovative Lösung für ein konkretes Problem, oder eine konkrete Herausforderung in der Praxis, auf ihrem Betrieb lösen wollen. Dies kann eine technische, oder ökologische Verbesserung in ihrem Produktionsprozess, eine Anpassung an den Klimawandel, der Aufbau eines neuen Produktions- oder Wertschöpfungszweiges, der Auf- und Ausbau von Kooperations- und Vernetzungsketten (Netzwerke), oder Ähnliches sein. Die Ideen und auch die eingebundenen Akteure können divers sein und eine Verknüpfung mit ausländischen Instituten und Gruppen wird ermutigt.

Es sollte jedoch besonders darauf geachtet werden, dass das Vorhaben vom Landwirt/der Landwirtin selbst ausgeht, bzw. diese ins Zentrum der Überlegungen gestellt werden, so dass sich aus dem Projekt, eine innovative und einfach umsetzbare Idee für die Praxis ergibt. Die Projektresultate sollen während des Projektes sowie auch im Anschluss an das Projekt dem ganzen Sektor zur Verfügung stehen, kommuniziert werden und anwendbar sein. Bewerben können sich als Hauptprojektträger Institutionen die Erfahrung im Wissenstransfer an den landwirtschaftlichen Sektor haben und den Landwirt/die Landwirtin bei der Umsetzung ihrer Idee unterstützen können. 

Für die Umsetzung der Projekte ist ein Budget von je min. 30.000 Euro bis max. 50.000 Euro pro Projekt vorgesehen. Die Projekte sollen über max. 2 Jahre laufen und die Ergebnisse müssen an den Sektor kommuniziert werden. Bei der Bewerbung gelten die allgemeinen Richtlinien des Leitfadens „Forschungsprojekte und Versuchswesen“

Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Einreichen eines Projektes Kontakt mit dem Innovations- und Forschungsteam (innovationrecherche@asta.etat.lu) aufzunehmen, um vorab eventuelle Fragen zum Projekt zu besprechen.

Die entsprechenden Formulare zum Einreichen eines Projektes sowie weiter Informationen sind unter „Mehr dazu“ zu finden. Zu Ihrer Information finden Sie dort auch die Evaluationsmatrix, die bei der Bewertung der Projekte benutzt werden wird.

Wichtige Daten zum Projektaufruf

Netzwerktreffen

9. Oktober 2023 (Lycée Technique Agricole)

 

Einsendeschluss

23. Januar 2024

(mit einem Resultat ist mind. 3 Monate nach Einsendeschluss zu rechnen)

 

Frühester Start des Projektes

15. April 2024

 

Grenzüberschreitende Innovationsprojekte

Projektaufruf für grenzüberschreitende Innovationsprojekte zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Wallonie (BE)

Einsendeschluss ist der 6. März 2024 (16:00Uhr)

Bei dieser Ausschreibung werden Projektideen gesucht, die als Ziel die Entwicklung einer oder mehrerer Lösungen für ein konkretes Problem oder einer Herausforderung in der Landwirtschaft haben. Diese Projektideen werden dann in enger Zusammenarbeit zwischen den Partnern aus beiden Regionen (Großherzogtum Luxemburg und der Wallonie) umgesetzt.

Mit diesem Aufruf sollen neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Akteuren mit Erfahrung im Wissenstransfer sowie der Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gefördert werden, die in einer „grenzüberschreitenden operationellen Gruppe“ (GO) zusammenarbeiten. Das Ziel der GO ist die Umsetzung der Innovation in die Praxis in Form von innovativen gemeinschaftlichen Projekten der angewandten Forschung, die bei Projektende eine konkrete Anwendung in der Praxis haben.

Verfahren zur Einreichung Ihrer Bewerbung

Anträge können ausschließlich über die Online-Anwendung Calista vom 6. November 2023 bis zum 6. März 2024 (16 Uhr) eingereicht werden. Jedes Projekt sollte einen wallonischen und einen luxemburgischen Projektkoordinator vorsehen. Die für die Einreichung des Antrags verantwortliche Person ist der wallonische Koordinator des Projekts. Ein Vademecum zur Projektausschreibung sowie die Modalitäten für das Einreichen von Anträgen über die Online-Anwendung sind hier auf dem Portail de l'agriculture wallonne zu finden.

Nach dem Einreichen der Projekte werden diese evaluiert und es werden maximal vier Projekte für die Finanzierung ausgewählt. Details zur Evaluierung der Projekte und Punktevergabe finden Sie hier.

Bei technischen Fragen können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: programme.feader.arne@spw.wallonie.be.

Bei weiteren Fragen zum luxemburgischen Teil melden Sie sich gerne unter innovationrecherche@asta.etat.lu.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf dem Portail de l'agriculture wallonne.

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