Die öffentliche Einrichtung "Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung" ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://agriculture.public.lu/
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Stand der Konformität
Diese Webseite ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4.1 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit
Übersetzung ausstehend. Es ist eine neue Version der Website geplant. Sie wird die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen.
- Einige nach dem 23. September 2020 veröffentlichte Videos verfügen nicht über eine genaue Transkription. Wir bemühen uns, die im Video vermittelten Inhalte im umgebenden Text wiederzugeben.
- Einige HTML-Code-Gültigkeitsfehler können assistive Technologien stören.
- Sprachwechsel sind für einige englische, deutsche oder luxemburgische Begriffe nicht angegeben.
- Im Kontaktformular ist das automatische Ausfüllen der Felder nicht verfügbar, jedoch können vom Browser Autovervollständigungsvorschläge gemacht werden.
- Die redaktionellen Inhalte, insbesondere ältere Inhalte, können Nichtkonformitäten aufweisen:
- schlecht formatierte Listen und Zwischentitel;
- ungeeignete Linktitel und Alternativen für Bilder.
- In der Site-Kopfzeile unterscheidet sich die Reihenfolge der Tastaturnavigation von der visuellen Reihenfolge zwischen dem Menü und dem Suchformular
- Manche Aufzählungslisten, ob durchnummeriert oder nicht, können von den assistiven Technologien nicht immer als solche identifiziert werden.
- Auf manchen Seiten ist die Rangordnung der Titel ungeeignet.
- Problème de fonctionnalité d’un lien d’évitement en vue mobile
- Utilisation d’espaces insécables à des fins de mise en forme.
- Utilisation de balises vide à des fins de présentation pour "aérer" les paragraphes
- Intitulé des boutons de partage partiellement masqués à 200% d’agrandissement
- Faiblesse de l’accessibilité des champs de formulaire des pages Agenda et Telefonverzeichnis
- Divergence de contenu entre l’attribut summary et la balise <caption> d’un tableau
- Bogue de chargement et lecture automatique des vidéos sur desktop
- Faiblesse de l’accessibilité des liens entourant les images légendées et des liens images contenus dans les images légendées
Unverhältnismäßige Belastung
Übersetzung ausstehend
- Einige Schnittstellenkomponenten weisen Mängel bei der Nutzung von assistiven Technologien auf:
-
- in der mobilen Version der Website: die Schaltflächen zum Öffnen des Menüs und der Filter;
- in der Suche: die Anwendung Filter;
- Die Links in den untergeordneten Menüs sind nicht mit der Tastatur ab der Navigationsleiste erreichbar. Der Zugriff auf die Informationsseiten dieses untergeordneten Menüs ist jedoch von der Navigationsleiste erreichbar und von der Fußzeile aus möglich.
- Die auf der Website verfügbaren Dokumente entsprechen nicht unbedingt alle der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns, Ihnen auf Anfrage Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten;
Die Inhalte sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen.
- Downloads, die von Dritten bereitgestellt werden, stehen nicht unter unserer Kontrolle;
- Alle vor dem 23. September 2020 auf der Website veröffentlichten Videos;
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10. Juni 2022 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie eine Bewertung durch eine Drittorganisation : "Idéance".
Kontrollprozess
Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden. Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.
Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:
- Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
- Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
- Kurz vor der Onlineschaltung.
Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:
- bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
- jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.
Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screen Readern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).
Kompetenzen der Beteiligten
Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).
Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie einen Mangel an der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an accessibilite@agriculture.public.lu: beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten. Um das Problem auf dauerhafte und vernünftige Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugangsmangels privilegiert. Falls dies jedoch nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem Ihren Wünschen entsprechenden, zugänglichen Format zugesandt:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Interview oder am Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.
Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.