Barrierefreiheit

Die die Erklärung abgebende Stelle „Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau“ ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://agriculture.public.lu

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4.1.2, das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Einige Links haben keine geeigneten Titel
  • Die Kontraste einiger Texte, Icons, Links und Eingabefelder sind unzureichend
  • Fehlende Textalternative zu informationstragenden Bildern und keine detaillierte Beschreibung
  • Überlappung bei der Änderung der Textabstandseinstellungen
  • Einige HTML-Code-Gültigkeitsfehler können assistive Technologien stören
  • Manche Aufzählungslisten, ob durchnummeriert oder nicht, können von den assistiven Technologien nicht immer als solche identifiziert werden
  • Mangelnde Relevanz einiger Seitentitel
  • Sprachwechsel sind für einige Begriffe nicht angegeben oder unangemessen
  • Einige Seiten haben Inhalte, deren sichtbare Reihenfolge nicht der tatsächlichen Reihenfolge entspricht.
  • Der Tastaturfokus ist bei einigen Oberflächenkomponenten nicht sichtbar
  • Die Bezeichnung der Suchschaltflächen ist nicht präzise genug
  • Fehlende Kennzeichnung von Videos und mangelhafte Barrierefreiheit des Links zum Laden des Videoplayers
  • Einige Landmarks müssen verbessert oder hinzugefügt werden, um den Zugriff durch assistive Technologien zu erleichtern
  • Die Links in den untergeordneten Menüs sind nicht mit der Tastatur ab der Navigationsleiste erreichbar. Der Zugriff auf die Informationsseiten dieses untergeordneten Menüs ist jedoch von der Navigationsleiste erreichbar und von der Fußzeile aus möglich.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Die auf der Website verfügbaren Dokumente (PDF) entsprechen nicht unbedingt der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns jedoch, damit die seit dem 23. September 2018 neu veröffentlichten Dokumente dieser Norm entsprechen, und erforderlichenfalls können Sie sich an uns wenden, um Informationen zu erhalten.
  • Einige Schnittstellenkomponenten weisen Mängel bei der Nutzung von assistiven Technologien auf:
    • in der mobilen Version der Website: die Schaltflächen zum Öffnen des Menüs und der Filter
    • in der Suche: die Anwendung Filter
    • in der modale Fenster

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen

  • Downloads, die von Dritten bereitgestellt werden, stehen nicht unter unserer Kontrolle.
  • Alle vor dem 23. September 2020 auf der Website veröffentlichten Videos

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. November 2023 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4.1.2, beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „Idéance“ – vorgenommenen Bewertung.

Kontrollprozess

Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden. Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.

Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:

  1. Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
  2. Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
  3. Kurz vor der Onlineschaltung.

Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:

  • bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
  • jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.

Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screen Readern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).

Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.

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