Beweidung mit Schafen und Ziegen (P) Wanderbeweidung und Weinbergbeweidung

Zielsetzung

Die Wanderbeweidung mit Schafen oder Ziegen (das Kürzel P stammt von „Pâturage itinérant“) ist eine Maßnahme zur Pflege von ökologisch wertvollen Biotopen und Lebensräumen. Sie zeichnet sich aus, durch eine intensive Beweidung mit hoher GVE-Dichte begrenzt auf wenige Tage, während sich die Fläche die restliche Zeit des Jahres frei entwickeln kann.

Die Schafbeweidung in Weinbergen ist eine neue Maßnahme, die auf eine Nutzung der Krautschicht in Weinbergen abzielt und damit eine Diversifizierung der Pflanzen, die Schaffung eines natürlichen Pflanzenmosaiks und zusätzlich Ressourcen für koprophage Insekten mit sich bringt.

Prämienfähigkeit

  • Wanderbeweidung (P_1 und P_1a): Die Fläche kann Dauergrünland, begrünte Acker, klassifizierte Biotope und Habitate oder Pionierfläche sein.
  • Beweidung in Weinbergen (P_2): nur Weinberge.

Bedingungen

  • Nutzung der gesamten Fläche.
  • Keine Düngung, kein Einsatz von Pestiziden oder anderen Chemikalien. Eine Düngung mit Mist (max. 5 kg/Jahr) am Fuß junger Bäume (max. 5 Jahre) ist in hochstämmigen Obstgärten möglich.
  • Kein Umbruch zur Grünlandsanierung, keine Erneuerung, Neueinsaat oder Übersaat, außer im Zusammenhang mit der Einführung seltener einheimischer Pflanzenarten.
  • Wildschäden sind gemäß den Anweisungen in Anhang 3 dieser Verordnung zu beheben.
  • Keine mechanischen Arbeiten auf der Fläche zwischen dem 15. April und 15. Juni.
  • Keine Veränderung des Wasserhaushaltes des Grundstücks (z. B. Drainage oder Graben).
  • Keine übermäßige Zerstörung von Grasland durch Tritt oder den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen.
  • Verbot der Beweidung durch Haustiere, die in den vorangegangenen 5 Monaten präventiv mit Entwurmungsmitteln auf Avermectin-Basis und deren Derivaten behandelt wurden. Jede Behandlung von infizierten Tieren mit Avermectin und seinen Derivaten muss außerhalb der Vertragsfläche erfolgen.

Programme

P_1 Wanderbeweidung mit Schafen (oder Ziegen):

  • Die Beweidung in 1 oder 2 Weidegängen pro Jahr oder nach einem durch die ANF definierten Beweidungsplan.
  • Führung eines Weideregisters.
  • Die Beweidungsintensität wird definiert als die Entfernung von mindestens zwei Drittel der beweidbaren Biomasse während eines Weidedurchgangs, es sei denn, ein von der ANF genehmigter Plan sieht etwas Anderes vor. Auf geschützten Flächen (NSG, Natura 2000, Biotope, Habitate) wird die Beweidungsintensität sowie die Lage der Nachtpferche (falls erforderlich) gemäß einem von der ANF genehmigten Weideplan festgelegt.

P_1a Zusatz: Mindestens 15% Ziegen in der Herde.

P_2: Beweidung mit Schafen in Weinbergen - 1 oder 2 Beweidungsgänge pro Jahr.

  • Die Beweidung erfolgt in 1 oder 2 Beweidungsgängen pro Jahr mit einer Schafherde. Das Ausbringen von Düngemitteln, Pestiziden oder anderen Chemikalien auf dem Grasland ist verboten.
  • Die Intensität der Beweidung wird definiert als die Entfernung von mindestens zwei Dritteln der beweidbaren Biomasse während eines Weidegangs.
  • Führen eines Weideregisters.
Beweidung mit Schafen und Ziegen ID Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) Einheit Prämie
Wanderbeweidung mit Schafen und Ziegen - 1 oder 2 Beweidungsgänge P_1 A €/ha 460 €
Zuschlag bei mindestens 15 % Ziegen in der Herde P_1a A €/ha 530 €
Schafbeweidung der Weinberge - 1 oder 2 Beweidungsgänge P_2 A €/ha 570 €

* Die Höhe der Zuschüsse wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Diese werden erst nach Inkrafttreten der diesbezüglichen Großherzoglichen Verordnung endgültig sein.

Kontaktpersonen

Die neuen Biodiversitätsverträge werden frühestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, wenn Sie an diesen Verträgen interessiert sind, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Beratungsstationen für allgemeinere Informationen.

Dr Philip BIRGET ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Ben GEIB CONVIS 691 268 108 ben.geib@convis.lu
Marc THIEL SIAS 34 94 10 26 biologeschstatioun@sias.lu
Mikis BASTIAN Natur-& Geopark Mëllerdall 26 87 82 91 31 mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu
Patrick THOMMES Naturpark Öewersauer 89 93 31 217 patrick.thommes@naturpark-sure.lu
Mireille SCHANCK Naturpark Our 90 81 88 634 mireille.schanck@naturpark-our.lu
Fanny SCHAUL SICONA 26 30 36 37 fanny.schaul@sicona.lu
Linda TAGLIERO SICONA 26 30 36 74 linda.tagliero@sicona.lu
Michel DIEDERICH SICONA 26 30 36 46 michel.diederich@sicona.lu
Max HETTO LWK 31 38 76-35 max.hetto@lwk.lu
Moritz COLBUS LWK 31 38 76-28 moritz.colbus@lwk.lu

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