Extensive Mähwiesen (WS)

Zielsetzung

Eine Mahd der Wiesen (daher das Kürzel WS) zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr begünstigt die:

  1. Flora, indem sie das Blühen und das natürliche Aussamen der Pflanzen ermöglicht,
  2. Fauna, da sie ihr genügend Zeit lässt, ihren Lebenszyklus zu durchlaufen,
  3. Biomasse an Insekten, die die Grundlage der Nahrungskette bildet.

Förderfähigkeit

  • Dauergrünland und als Grünland genutzte Äcker (siehe AUKM 551 Option 2).

Bedingungen

  • Nutzung der gesamten Fläche.
  • Keine Düngung, kein Einsatz von Pestiziden oder anderen Chemikalien. Eine Düngung mit Mist (max. 5 kg/Jahr) am Fuß junger Bäume (max. 5 Jahre alt) ist in hochstämmigen Obstgärten möglich.
  • Kein Umbruch zur Grünlandsanierung, keine Erneuerung, Neueinsaat oder Übersaat, ausgenommen dem Einbringen einheimischer autochthoner Pflanzenarten.
  • Behebung von Wildschäden gemäß Anweisungen in Anhang 3 der aktuellen Biodiversitätsverordnung.
  • Keine Veränderung des Wasserhaushaltes der Fläche (z. B. Drainage oder Gräben).
  • Keine übermäßige Zerstörung von Grasland durch Viehtritt oder den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen.
  • Abtransport und obligatorische Verwendung des Mahdguts.
  • Keine mechanischen Arbeiten auf der Fläche zwischen dem 15. April und dem Datum der ersten Mahd.
  • Keine Beweidung.
  • Trocknung des Mahdguts auf der Parzelle mindestens einmal in 2 Jahren.

Programme 

WS_5: Staffelmahd in 3 Schritten

Die Parzelle wird in 3 Teile ähnlicher Größe aufgeteilt

  • Schnitt auf dem 1. Teil ab dem 1. Juni,
  • Schnitt auf dem 2. Teil ab dem 15. Juni,
  • Schnitt auf dem 3. Teil ab 1. Juli.

Zweite Mahd frühestens nach sechs Wochen auf der gleichen Fläche, keine Teile gleichzeitig mähen.

Nicht kumulierbar mit der Ökoregelung 517 (Anlage von Rückzugszonen auf Mähwiesen).

WS_6: Zwei Mahdgänge mit flexiblem Datum

  • 2 Schnitte im Jahr ohne festgelegten Mahdzeitpunkt.
  • Zeitpunkt der Mahdgänge je nach Wetterlage frei wählbar.
  • Obligatorisches Führen eines Bewirtschaftungsregisters mit den Zeitpunkten der Mahdgänge.
  • Im letzten Jahr des Vertrages Begutachtung der Fläche durch einen Experten: Erfassung des Pflanzenbestands und Weiterleitung an die ANF.
Extensive Mähwiesen ID Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) Einheit Prämie
Mähwiese, erster Schnitt ab dem 15. Juni WS_1 A €/ha 560 €
Mähwiese, erster Schnitt ab dem 1. Juli WS_2 A €/ha 740 €
Mähwiese, erster Schnitt ab dem 15. Juli WS_3 A €/ha 930 €
Mähwiese, erster Schnitt ab dem 1. August WS_4 A €/ha 1.100 €
Staffelmahd in 3 Schritten  (ab dem 1. Juni, 15. Juni, 1. Juli) WS_5 A €/ha 760 €
Zwei Mahdgänge mit flexiblem Datum WS_6 A €/ha 350 €

Kontaktpersonen

Wenn Sie an Biodiversitätsverträgen interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Personen für allgemeinere Informationen:

Dr. Philip Birget ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Yannick Reiser Service d’économie rurale 247-82579 yannick.reiser@ser.etat.lu
Lydie Fassbinder Service d’économie rurale 247-72577 lydie.fassbinder@ser.etat.lu
Ben Geib CONVIS 26 81 20-314 ben.geib@convis.lu
Max Hetto LWK 31 38 76-35 max.hetto@lwk.lu
Moritz Colbus LWK 31 38 76-28 moritz.colbus@lwk.lu
Mikis Bastian Natur- & Geopark Mëllerdall 26 87 82 91-31 mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu
Patrick Thommes Naturpark Öewersauer 89 93 31-217 patrick.thommes@naturpark-sure.lu
Alain Klein Naturpark Our 90 81 88-643 alain.klein@naturpark-our.lu
Marc Thiel SIAS 34 94 10-26 biologeschstatioun@sias.lu
Fanny Schaul SICONA 26 30 36-37 fanny.schaul@sicona.lu

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