Erhaltungspflege von Biotopen (EN)

Die EN-Reihe der Biodiversitätsprogramme (EN steht für „Entretien“) bedürfen detaillierter maschineller Arbeit um flächige Biotope (EN_1) oder Hecken zu pflegen, um deren Charakter und biologische Vielfalt zu erhalten.

Programme

EN_1: Gezielte Pflegemaßnahmen von Biotopen und Lebensräumen

Zielsetzung

Dieses Maßnahmenpaket zielt auf eine minimale Pflege eines flächigen Biotops ab um dessen Offenland-Charakter zu erhalten. Der Antrag auf einen Vertrag muss eine detaillierte Beschreibung des Erhaltungsziels, der während der Vertragslaufzeit durchzuführenden Maßnahmen und eine Begründung enthalten, warum die Maßnahmen nicht durch andere Programme dieser Verordnung durchgeführt werden können. Im letzten Jahr der Vertragslaufzeit muss die betroffene Fläche von einem anerkannten Sachverständigen bewertet werden.

Förderfähigkeit

Vorhandensein der Biotope BK01, BK02, BK03, BK04, BK05, BK07, BK06 (vom Typ Phalaridion), BK11, BK12, BK15, BK19, BK21, 6430, 6210, 6230, 6110, 6410, 4030, 7140, 8150, 8160, 8210, 8220, 8230 und angrenzende Flächen, mit dem Potenzial, sich zu einem solchen Biotop zu entwickeln. Lebensräume von Arten, die mit Brachland assoziiert sind, und angrenzende Flächen mit der Wahrscheinlichkeit, sich zu einem Lebensraum für die Zielart zu entwickeln. Flächen von maximal 2 ha.

Allgemeine Bedingungen

  • Verbot der Ausbringung von Düngemitteln, Pestiziden oder anderen Chemikalien.
  • Verbot der Erneuerung: Keine Nachsaat oder Übersaat. Eine Ausnahme von dieser Regel kann im Zusammenhang mit der Einführung seltener einheimischer Pflanzenarten gemacht werden.
  • Verbot der Veränderung des Wasserhaushalts des Grundstücks durch Anordnungen wie Gräben, Drainagen und Rinnen oder durch Bewässerungsmaßnahmen.
  • Keine übermäßige Zerstörung von Grasland durch Tritt oder den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen.
  • Obligatorische Entfernung und Nutzung des Mahdguts.

Besondere Bedingungen

  • Bewirtschaftungsmaßnahmen gemäß einem Bewirtschaftungsplan in Abstimmung zu den zu schützenden Lebensräumen/Biotopen/Arten durch Mähen mit Materialentfernung oder kurzfristiger Beweidung. Die Einzelheiten der durchzuführenden Maßnahmen sind in der Verpflichtung zu kennzeichnen.
  • Jede maschinelle Bearbeitung mit Ausnahme der vorgesehenen Bewirtschaftungsmaßnahmen ist verboten.
  • Nutzung der Fläche mindestens einmal in 5 Jahren.
  • Der offene Charakter des Biotops ist zu erhalten: die Verbuschung der Fläche ist zu vermeiden.
  • Der Landwirt muss die Nutzung der Fläche dokumentieren und bei Kontrolle vorweisen können.

EN_2.1: Ökologischer Schnitt einer Hecke

Zielsetzung

  • Pflege und Förderung einer natürlichen Hecke als Lebensraum für Insekten, Vögel und kleine Säugetiere. Hierzu wird ein Managementplan von der biologischen Station erarbeitet und festgelegt.
  • Zahlung nach Aufnahme des Ergebnisses durch einen Beamten der Natur- und Forstverwaltung.

Förderfähigkeit

Lineare Heckenstrukturen (Biotop BK17).

Besondere Bedingungen

  • Pflege einer Hecke (Höhenschnitt) einmal in 5 Jahren.
  • Managementplan (Höhe, Breite, Länge) der Hecke, der von der biologischen Station erstellt werden muss.
  • Die angestrebte Höhe der Hecke für die einzelnen Abschnitte ist im Vertrag festzuhalten.
  • Ein Seitenschnitt ist alle 2 Jahre möglich. Entlang von Straßen und Wegen ist der Seitenschnitt auf der Seite der Straße oder des Weges jedes Jahr möglich.
  • Entfernung des Heckenschnitts.
  • Kein Pflügen oder Wenden im Wurzelsystem d. h. einen Abstand von mindestens 3 m zum Strauchgürtel einhalten.
  • Die Zahlung erfolgt erst nach Kontrolle des Ergebnisses durch einen Beamten der Natur- und Forstverwaltung.

EN_2.2: Hecke teilweise auf den Stock setzen

Zielsetzung

  • Pflege und Förderung einer natürlichen Hecke als Lebensraum für Insekten, Vögel und kleine Säugetiere. Hierzu wird ein Managementplan von der biologischen Station erarbeitet und festgelegt.
  • Zahlung nach Aufnahme des Ergebnisses durch einen Beamten der Natur- und Forstverwaltung.

Förderungsfähigkeit

Mindestens 10 Jahre gealterte Hecke, die sich in einer offenen Landschaft mit günstigen Lichtverhältnissen für ihre Entwicklung befindet.

Besondere Bedingungen

  • Wenn die Hecke > 100 m oder > 250 m², Aufstocken von max. 30 % der Hecke.
  • -Wenn die Hecke < 100m oder < 250 m², max. 40 % der Hecke.
  • Die Entbuschungsarbeiten sind auf 3 Jahre zu verteilen.
  • Der gleiche Abschnitt darf nur einmal in 10 Jahren auf den Stock gesetzt werden (bei Vertragsabschluss zu beachten). Eine Ausnahme von dieser Regel ist möglich, wenn die Entbuschung im Rahmen eines Aktionsplans für geschützte Arten erfolgt, der eine regelmäßigere Entbuschung erfordert.
  • Kein Fällen von Bäumen, die innerhalb einer natürlichen Hecke wachsen.
  • Die Enden der Hecke (die letzten 2 m) dürfen nicht auf den Stock gesetzt werden, sie können jedoch auf eine Höhe von mindestens 1 m zurückgeschnitten werden.
  • Freies Wachstum der Hecke nach dem Eingriff.
  • Kein Pflügen in einer Distanz von weniger als 3 m vom Strauchgürtel.
  • Entfernung des Schnittmaterials außerhalb der Hecke.
  • Die auf Stock zu setzenden Abschnitte sind im Vertrag anzugeben.
  • Die Zahlung erfolgt erst nach Kontrolle des Ergebnisses durch einen Beamten der Natur- und Forstverwaltung.
Pflege von Strukturbiotopen und anderen extensiven Strukturen ID Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) Einheit Prämie
Gezielte Pflege von Biotopen und geschützten Lebensräumen EN_1 A €/ha 1.470 €
Heckenpflege EN_2 U €/m 1.10 €
Auf-Stock-Setzen einer Hecke EN_3 U €/m 7 €

* Die Höhe der Zuschüsse wird derzeit von der EU-Kommission überprüft. Diese werden erst nach Inkrafttreten der diesbezüglichen Großherzoglichen Verordnung endgültig sein.

Kontaktpersonen

Die neuen Biodiversitätsverträge werden frühestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, wenn Sie an diesen Verträgen interessiert sind, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Beratungsstationen für allgemeinere Informationen.

Dr Philip BIRGET ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Ben GEIB CONVIS 691 268 108 ben.geib@convis.lu
Marc THIEL SIAS 34 94 10 26 biologeschstatioun@sias.lu
Mikis BASTIAN Natur-& Geopark Mëllerdall 26 87 82 91 31 mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu
Patrick THOMMES Naturpark Öewersauer 89 93 31 217 patrick.thommes@naturpark-sure.lu
Mireille SCHANCK Naturpark Our 90 81 88 634 mireille.schanck@naturpark-our.lu
Fanny SCHAUL SICONA 26 30 36 37 fanny.schaul@sicona.lu
Linda TAGLIERO SICONA 26 30 36 74 linda.tagliero@sicona.lu
Michel DIEDERICH SICONA 26 30 36 46 michel.diederich@sicona.lu
Max HETTO LWK 31 38 76-35 max.hetto@lwk.lu
Moritz COLBUS LWK 31 38 76-28 moritz.colbus@lwk.lu

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