Erhaltungspflege von Biotopen (EN)

Diese Biodiversitätsprogramme der EN-Reihe (das Kürzel EN steht für „ENtretien“) fördern aufwendige maschinelle Arbeiten, um flächige Biotope oder Hecken zu pflegen und deren Charakter und Artenvielfalt zu erhalten.

EN_1: Gezielte Pflegemaßnahmen von Biotopen

Zielsetzung

Dieses Maßnahmenpaket zielt auf die minimale Pflege eines flächigen Biotops ab, mit dem Ziel, dessen Offenland-Charakter zu erhalten. Der Vertragsantrag muss eine detaillierte Beschreibung des Erhaltungsziels, der während der Vertragslaufzeit durchzuführenden Maßnahmen und eine Begründung enthalten, warum die Maßnahmen nicht durch andere Programme dieser Verordnung durchgeführt werden können. Im letzten Jahr der Vertragslaufzeit wird die betroffene Fläche von einem anerkannten Sachverständigen bewertet.

Förderfähigkeit

Flächen, die die Biotoptypen BK01, BK02, BK03, BK04, BK05, BK06, BK07, BK11, BK12, BK15, BK19, BK21, 6430, 6210, 6230, 6110, 6410, 4030, 7140, 8150, 8160, 8210, 8220, 8230 enthalten und angrenzende Flächen, mit dem Potenzial, sich zu einem solchen Biotop zu entwickeln. Lebensräume von Arten, die mit brachliegendem Grünland assoziiert sind, und angrenzende Flächen mit dem Potenzial, sich zu einem Lebensraum für die definierte Zielart zu entwickeln. Maximale Flächengröße: 2 ha.

Allgemeine Bedingungen

  • Verbot der Ausbringung von Düngemitteln, Pestiziden oder anderen Chemikalien
  • Verbot der Erneuerung: keine Nachsaat oder Übersaat; Ausnahme im Zusammenhang mit der Einführung seltener einheimischer Arten möglich
  • Verbot der Veränderung des Wasserhaushalts der Fläche z. B. durch das Anlegen von Gräben, Drainagen und Rinnen oder Bewässerungsmaßnahmen
  • Keine übermäßige Zerstörung von Grasland durch Viehtritt oder den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen
  • Obligatorische Entfernung und Nutzung des Mahdguts

Besondere Bedingungen

  • Bewirtschaftungsmaßnahmen gemäß eines Bewirtschaftungsplans in Abstimmung auf die zu schützenden Biotope/Arte durch Mähen mit Entfernung des Mahdgutes oder kurzfristige Beweidung. Die Einzelheiten der durchzuführenden Maßnahmen sind vertraglich festzuhalten.
  • Jede maschinelle Bearbeitung mit Ausnahme der vorgesehenen Bewirtschaftungsmaßnahmen ist verboten.
  • Die Fläche muss mindestens einmal in 5 Jahren genutzt werden.
  • Der offene Charakter des Biotops ist zu erhalten, die Verbuschung der Fläche ist auf jeden Fall zu vermeiden.
  • Der Landwirt muss die Nutzung der Fläche dokumentieren und dies bei Kontrolle vorweisen können.

EN_2.1: Ökologischer Schnitt von Hecken

Zielsetzung

  • Pflege und Förderung einer naturnahen Hecke als Lebensraum für Insekten, Vögel und kleine Säugetiere. Hierzu wird ein Managementplan von den Biologischen Stationen erarbeitet und festgelegt.

Förderfähigkeit

Lineare Heckenstrukturen (Biotop BK17).

Besondere Bedingungen

  • Pflege einer Hecke (Höhenschnitt) einmal in 5 Jahren
  • Managementplan (Höhe, Breite, Länge) der Hecke, der von den Biologischen Stationen erstellt wird
  • Die angestrebte Höhe der Hecke für die einzelnen Abschnitte ist im Vertrag festzuhalten.
  • Ein Seitenschnitt ist alle 2 Jahre möglich. Entlang von Straßen und Wegen ist der Seitenschnitt auf der Seite der Straße bzw. des Weges jedes Jahr möglich.
  • Entfernung des Schnittguts
  • Kein Pflügen oder Wenden im Wurzelsystem: Abstand von mindestens 3 m zum Heckenstreifen einhalten
  • Zahlung der Prämie erfolgt erst nach Kontrolle des Ergebnisses durch die ANF

EN_2.2: Teilweises „auf den Stock setzen“ von Hecken

Zielsetzung

  • Pflege und Förderung einer natürlichen Hecke als Lebensraum für Insekten, Vögel und kleine Säugetiere. Hierzu wird ein Managementplan von den Biologischen Stationen erarbeitet und festgelegt.

Förderfähigkeit

Mindestens 10 Jahre alte Hecke, die sich in einer offenen Landschaft mit günstigen Lichtverhältnissen für ihre Entwicklung befindet.

Besondere Bedingungen

  • Wenn die Hecke > 100 m lang oder > 250 m2 groß ist, darf diese max. zu 30 % auf den Stock gesetzt werden.
  • Wenn die Hecke > 100 m lang oder > 250 m2 groß ist, darf diese max. zu 40 % auf den Stock gesetzt werden.
  • Die Eingriffe sind auf 3 Jahre zu verteilen.
  • Der gleiche Abschnitt darf nur einmal in 10 Jahren auf den Stock gesetzt werden (bei Vertragsabschluss zu beachten). Eine Ausnahme von dieser Regel ist möglich, wenn die Maßnahme im Rahmen eines Aktionsplans für geschützte Arten erfolgt, der eine regelmäßigere Entbuschung erfordert.
  • Kein Fällen von Bäumen, die innerhalb einer natürlichen Hecke wachsen.
  • Die Enden der Hecke (die letzten 2 m) dürfen nicht auf den Stock gesetzt werden, sie können jedoch auf eine Höhe von mindestens 1 m zurückgeschnitten werden.
  • Nach dem Eingriff muss die Hecke frei wachsen können.
  • Kein Pflügen und Wenden im Wurzelsystem, daher muss der Mindestabstand zu gepflügten Flächen 3 m betragen.
  • Das Schnittgut muss aus der Hecke entfernt werden.
  • Die auf den Stock zu setzenden Abschnitte sind im Vertrag anzugeben.
  • Die Zahlung der Prämie erfolgt erst nach Kontrolle des Ergebnisses durch die ANF.
Erhaltungspflege von Biotopen ID Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) Einheit Prämie
Gezielte Pflegemaßnahmen von Biotopen EN_1 A €/ha 1.470 €
Ökologischer Schnitt von Hecken EN_2.1 U €/m 1,10 €
Teilweises „auf den Stock setzen“ von Hecken  EN_2.2 U €/m 7 €

Kontaktpersonen

Wenn Sie an Biodiversitätsverträgen interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Personen für allgemeinere Informationen:

Dr. Philip Birget ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Yannick Reiser Service d’économie rurale 247-82579 yannick.reiser@ser.etat.lu
Lydie Fassbinder Service d’économie rurale 247-72577 lydie.fassbinder@ser.etat.lu
Ben Geib CONVIS 26 81 20-314 ben.geib@convis.lu
Max Hetto LWK 31 38 76-35 max.hetto@lwk.lu
Moritz Colbus LWK 31 38 76-28 moritz.colbus@lwk.lu
Mikis Bastian Natur- & Geopark Mëllerdall 26 87 82 91-31 mikis.bastian@naturpark-mellerdall.lu
Patrick Thommes Naturpark Öewersauer 89 93 31-217 patrick.thommes@naturpark-sure.lu
Alain Klein Naturpark Our 90 81 88-643 alain.klein@naturpark-our.lu
Marc Thiel SIAS 34 94 10-26 biologeschstatioun@sias.lu
Fanny Schaul SICONA 26 30 36-37 fanny.schaul@sicona.lu

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