Basis-Extensivierung von Grünland (H_0)

Zielsetzung

Die Basis-Extensivierung (das Kürzel H steht für „Herbage“) dient als Einsteiger-Maßnahme in die Biodiversitätsprogramme für Grünland und beschränkt sich auf das Einhalten der Grundbedingungen der Biodiversitätsverordnung (Null-Düngung, keine Grünlanderneuerung, keine Pestizide).

Förderfähigkeit

  • Dauergünland und als Grünland genutzte Äcker, außgenommen sind Flächen, die als Biotope oder Lebensräume der Typen 6510, 6410, 6210 oder 6230 eingestuft sind.
  • Auf Weiden können Flächen, die als „Biotope und Lebensräume“ eingestuft sind, einbezogen werden, wenn sie weniger als 15 % der Gesamtfläche der beweideten Parzelle ausmachen.

Bedingungen

  • Nutzung der gesamten Fläche.
  • Keine Düngung, kein Einsatz von Pestiziden oder anderen Chemikalien. Eine Düngung mit Mist (max. 5 kg/Jahr) am Fuß junger Obstbäume (max. 5 Jahre alt) möglich.
  • Kein Umbruch zur Grünlandsanierung, keine Erneuerung, Neueinsaat oder Übersaat, ausgenommen ist das Einbringen einheimischer autochthoner Pflanzenarten.
  • Behebung von Wildschäden gemäß Anweisungen in Anhang 3 der aktuellen Biodiversitätsverordnung 
  • Keine Veränderung des Wasserhaushaltes der Fläche (z.B. durch Gräben, Drainage, Rinnen oder Bewässerungsmaßnahmen).
  • Keine übermäßige Zerstörung von Grasland durch Viehtritt oder den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen
  • Abtransport und obligatorische Verwendung des Mahdguts
  • Verbot der Beweidung durch Haustiere, die in den vorangegangenen 5 Monaten präventiv mit Entwurmungsmitteln auf Avermectin-Basis und deren Derivaten behandelt wurden. Zudem muss jede Behandlung von infizierten Tieren mit Avermectin und seinen Derivaten außerhalb der Vertragsfläche erfolgen.
  • Bei Beweidung keine zusätzliche Fütterung, mit Ausnahme von Kälberfutterautomaten und im Kontext des Tierwohls.
 
Basis-Extensivierung von Grünland ID Bezahlung jährlich (A) oder einmalig (U) Einheit Prämie
Basis-Extensivierung von Grünland H_0 A €/ha 280 €

Kontaktpersonen

Wenn Sie an Biodiversitätsverträgen interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die biologische Station Ihrer Gemeinde, an die Naturabteilung bei der ANF oder an folgende Personen für allgemeinere Informationen:

Dr. Philip Birget ANF - Service de la Nature 247-56659 biodiv@anf.etat.lu
Yannick Reiser Service d’économie rurale 247-82579 yannick.reiser@ser.etat.lu
Lydie Fassbinder Service d’économie rurale 247-72577 lydie.fassbinder@ser.etat.lu
Ben Geib CONVIS 26 81 20-314 ben.geib@convis.lu
Max Hetto LWK 31 38 76-35 max.hetto@lwk.lu
Moritz Colbus LWK 31 38 76-28 moritz.colbus@lwk.lu
Mikis Bastian Natur- & Geopark Mëllerdall 26 87 82 91-31 biodiv@naturpark-mellerdall.lu
Patrick Thommes Naturpark Öewersauer 89 93 31-217 biodiv@naturpark-sure.lu
Alain Klein Naturpark Our 90 81 88-643 biodiv@naturpark-our.lu
Marc Thiel SIAS 34 94 10-33 biodiv@sias.lu
Fanny Schaul SICONA 26 30 36-37 biodiv@sicona.lu

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